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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 30/04/2019
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Société de l'aéroport de Luxembourg SA 4, rue de Treves BP 635 L-2632 Findel LUXEMBURGO |
Anmeldenummer: |
018018324 |
Ihr Zeichen: |
02APC |
Marke: |
Airport-City
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Société de l'aéroport de Luxembourg SA 4, rue de Treves BP 635 2632 Findel LUXEMBURGH |
Das Amt beanstandete am 19/02/2019 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
Das Zeichen
Die Anmeldung betrifft die Wortmarke „Airport-City“.
Das von Ihnen angemeldete Zeichen ist gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV von der Eintragung ausgeschlossen, weil es bestimmte Eigenschaften der Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, beschreibt und zudem keine Unterscheidungskraft hat.
Diese Beanstandung betrifft die folgenden Dienstleistungen:
Klasse 35 Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Außenwerbung; Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Web-Site; Entwurf von Werbemitteln; Fakturierung; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; Marketing; Marktstudien; Dienstleistungen im Bereich der Medienarbeit; Öffentlichkeitsarbeit; Dienstleistungen im Bereich der Unternehmenskommunikation; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Vermietung von Werbeflächen; Versandwerbung; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial; Werbung; Zielmarketing.
Klasse 36 Immobiliendienstleistungen; Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung [Immobilien]; Dienstleistungen einer Wohnungsvermittlung; Vermietung von Büros; Vermietung von Büroflächen; Vermietung von Büros [Immobilien]; Vermietung von Büros für Co-Working; Dienstleistungen eines Immobilienmaklers; Finanzierung; Immobilienverwaltung; Vermietung von Immobilien; Vermietung von Wohnungen.
Klasse 37 Fahrzeuginstandhaltung; Fahrzeugreinigung; Fahrzeugservice [Betanken und Instandhaltung]; Fahrzeugservice, -reparatur, -wartung und -betankung; Schuhmacherarbeiten; Bauwesen.
Klasse 39 Vermietung von Fahrzeugen; Vermietung von Kraftfahrzeugen; Autovermietung; Carsharing-Dienstleistungen; Parkplatzdienste; Parkservice [Parkplatzdienste]; Flughafen-Parkplatzdienste; Auskünfte über Anlegeplätze [Parkplatzdienste]; Bereitstellung von Parkmöglichkeiten und Parkplatzdiensten; Dienstleistungen im Bezug auf Garagendienste für Fahrzeuge [Parkplatzdienste]; Beförderung von Passagieren; Vermietung von Parkplätzen.
Klasse 41 Dienstleistungen von Fitnessklubs.
Klasse 42 Architekturberatung; Dienstleistungen eines Architekten; Dienstleistungen eines Innenarchitekten; Dienstleistungen von Ingenieuren.
Klasse 43 Dienstleistungen einer Kinderkrippe; Dienstleistungen von Hotels; Verpflegung von Gästen in Cafés; Verpflegung von Gästen in Restaurants.
Klasse 45 Dienstleistungen eines Concierge.
Beschreibender Charakter
Die Beurteilung des beschreibenden Charakters stützt sich darauf, wie der maßgebliche Verbraucher das Zeichen in Verbindung mit den Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, wahrnehmen würde. Im vorliegenden Fall würde der maßgebliche Englisch-sprachige Verbraucher (sowohl Durchschnittsverbraucher als auch Experte) das Zeichen folgendermaßen verstehen: Airport-City = Stadtflughafen (Information abgerufen am 19/02/2019 unter https://www.linguee.de/englisch-deutsch/uebersetzung/airport+city.html).
Infolgedessen beschreibt das Zeichen Art und beabsichtigten Zweck der betreffenden Dienstleistungen.
Das Zeichen „Airport-City“ (eine Flughafenstadt) bedeutet, dass der Flughafenbereich eine "City within a City" (Stadt innerhalb von Stadt") darstellt und sich innerhalb eines großen Flughafens befindet, einschließlich des Flughafens-Terminals, Start- und Landebahnen, aber auch Geschaefte, Cafes, Hotels, Fitnessklubs, Vermietung von Fahrzeugen usw. (Information abgerufen am 19/02/2019 unter http://www.airportcity.co.uk/ und http://www.airportcitybelgrade.com/about/).
Fehlende Unterscheidungskraft
Da das Zeichen eine eindeutige beschreibende Bedeutung hat, hat es keine Unterscheidungskraft und ist daher gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV zu beanstanden, da es nicht in der Lage ist, die Hauptfunktion einer Marke zu erfüllen, die darin besteht, die Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Das Zeichen, für das Schutz beantragt wird, ist daher in seiner Gesamtheit beschreibend, hat keine Unterscheidungskraft und ist nicht in der Lage, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV beanstandeten Dienstleistungen zu unterscheiden.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 018 324 für alle Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Zuzana KAUFMANNOVA