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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 26/07/2019
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Volkswagen AG Brieffach 011/1770 D-38436 Wolfsburg ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018042411 |
Ihr Zeichen: |
M03103EM |
Marke: |
POWER HYBRID
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Volkswagen AG Brieffach 011/1770 D-38436 Wolfsburg ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 26/04/2019 die Anmeldung unter Berufung auf deren beschreibenden Charakter sowie die fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) und Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
In Verbindung mit den beanspruchten Waren wird die Markenanmeldung unmittelbar als Hinweis verstanden, dass es sich bei den genannten Waren um einen POWER HYBRID handelt oder diese für einen solchen bestimmt sind. Die Wortfolge POWER HYBRID bezeichnet lediglich einen besonders starken Hybrid oder eine herausragende und starke Hybridleistung der angebotenen Waren.
Die Markenanmeldung beschreibt somit die Art der Waren, ist jedoch nicht geeignet, die Waren der Anmelderin von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht. Eine weitere Erörterung seitens des Amtes erübrigt sich damit.
Auf die beigefügte Beanstandung wird in vollem Umfang Bezug genommen.
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die o. a. Unionsmarke für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Alma - Lydia HASSENPFLUG EZQUERRO