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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 42 der Unionsmarkenverordnung Nr. 2017/1001 (UMV)
Mäger Von Bernuth Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Alemania
Alicante, 04/03/2020
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Anmeldenummer |
18047112 |
Ihr Zeichen |
80/18 |
Marke |
ekg-deep.training |
Anmelderin |
close2real GmbH Leipziger Str. 70 06108 Halle (Saale) Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 18. Oktober 2019 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) UMV, auf beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) UMV, so wie gemäß Artikel 7(2) UMV. Eine Kopie dieses Beanstandungsschreibens liegt dieser Entscheidung bei. Es ist integraler Bestandteil dieser Entscheidung.
Die Äußerungsfrist für die Beanstandung wurde einmal verlängert, bis zum 20. Februar 2020. Gerade wegen der Probleme mit den Faxen rief der Prüfer am 3. März 2020 in der Kanzlei an, wo ihm bestätigt wurde, daß keine Instruktionen der Anmelderin vorlagen und deshalb eine Stellungnahme auf die Beanstandung nicht mehr erfolgen würde.
Entscheidung
Gemäß Artikel 94(1) UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 18. Oktober 2019 erwähnten Gründen gemäß den Artikeln 7(1)(b), 7(1)(c), 7(2) und 42 UMV für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
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Computersoftware; Computersoftware für den medizinischen Bereich; E-Books; Elektronische Datenbanken; Herunterladbare elektronische Berichte; Herunterladbare Kursmaterialien für Schulungen und Ausbildungen; Interaktive Computersoftware; Lernsoftware; Mobile Anwendungen für Bildungszwecke; Schulungshandbücher in elektronischer Form; Schulungshandbücher in Form von Computerprogrammen; Schulungssoftware; Simulationssoftware; Simulationssoftware [Schulung]; Software für die Wissenschaft; Software für virtuelle Klassenzimmer; Unterrichtssoftware; Virtual-Reality-Software für medizinischen Unterricht; alle vorgenannten Waren im Bereich der Medizin sowie Aus- und Fortbildung.
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Ausstrahlung von audiovisuellen und multimedialen Inhalten über das Internet; Bereitstellen eines Benutzerzugangs zu Internet-Plattformen; Bereitstellung des Zugriffs auf Online-Multimedia-Inhalte; Bereitstellung des Zugriffs auf Inhalte, Webseiten und Internetportale; Bereitstellen des Zugriffs auf Online-Computerdatenbank; Bereitstellung eines Zugangs zu Plattformen und Portalen im Internet.
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Arbeitnehmertraining; Aufzeichnungen von Lehrvideos; Ausbildung an Simulatoren; Ausbildung im medizinischen Bereich; Ausbildung in Bezug auf berufliche Fähigkeiten; Ausbildung mit Hilfe der Computertechnik; Ausbildung und Weiterbildung; Ausbildungsdienstleistungen für Medizinpersonal; Ausbildungsdienstleistungen im Bereich berufliche Ausbildung; Beratung in Bezug auf Aus- und Weiterbildung; Beratung in Bezug auf die Schulung von Angestellten; Beratung in Bezug auf die Schulungsbedarfsanalyse; Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Ausbildungskursen; Beratung in Bezug auf die Entwicklung von Schulungskursen; Beratung in Bezug auf medizinische Ausbildung; Bereitstellung von Fernkursen; Bereitstellung von nicht herunterladbaren digitalen Tonaufzeichnungen im Internet; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Videos; Bereitstellung von Online-Informationen in Bezug auf Audio- und visuelle Medien; Bildungsdienstleistungen im Gesundheitswesen; Computergestützte Ausbildungs- und Schulungsdienste; Computergestützter Unterricht; Demonstration [für Unterrichtszwecke]; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Dienstleistungen von Bildungseinrichtungen; Durchführung von Erwachsenenschulungen; Durchführung von medizinischen Fortbildungskursen; Durchführung von medizinischen Schulungen und Unterricht; Durchführung von Online-Seminaren zur Aus- und Weiterbildung; Durchführung von Schulungskursen für Universitätsabsolventen; Durchführung von Trainingskurseinheiten; Durchführung von Unterrichtskursen auf Doktorandenniveau; Durchführung von Weiterbildungslehrgängen; Durchführung von wissenschaftlichen Lehrgängen; Entwicklung von Handbüchern für Bildungszwecke; Erstellung von Lehrmaterialien; Erwachsenenausbildung im medizinischen Bereich; Gesundheitsschulung; Medizinische Ausbildung; Medizinische Schulungen; Multimediaveröffentlichung von Druckerzeugnissen; Multimedia-Veröffentlichungen; Online-Ausbildung mittels einer Computerdatenbank oder über das Internet; Organisation von Ausbildungsseminaren im medizinischen Bereich; Organisation und Durchführung von Bildungsveranstaltungen; Organisation von Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet der Medizin; Organisation von Tagungen zu Bildungszwecken; Produktion von Ausbildungsfilmen; Produktion von Filmen [Unterricht]; Produktion von Ton- und Videoaufzeichnungen für Bildungszwecke; Schulung für berufliche Fähigkeiten; Schulungen auf dem Gebiet der Medizin; Schulungs- und Ausbildungsdienstleistungen; Technische Bildungsdienstleistungen; Unterricht auf dem Gebiet der Medizin; Unterrichtsdienstleistungen im Bereich der Medizin; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung von Ausstellungen für Bildungszwecke; Veranstaltung von Ausstellungen, die Bildungszwecken dienen; Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen; Veranstaltung von medizinischen Schulungskursen; Veranstaltung von Online-Unterrichtskursen; Verfassen von Lehrberichten; Verlagsdienstleistungen [einschließlich elektronisches Publizieren]; Verlagsdienstleistungen; Veröffentlichungsdienstleistungen eines Verlages; Zurverfügungstellen von Ausbildung via ein globales Computernetzwerk; Zurverfügungstellen von Online-Ausbildung; Zurverfügungstellen von Online-Tutorien; alle vorgenannten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung für den medizinischen Bereich.
Weil die Anmelderin nicht fristgerecht geantwortet hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird ausdrücklich auf die Begründung im Beanstandungsschreiben vom 18. Oktober 2019 Bezug genommen.
Gemäß Artikel 66-68 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muß in der Verfahrenssprache (Deutsch) eingereicht werden.
Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen.
Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA