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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 24/07/2019
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Dr. Metzner Rechtsanwälte Stubenlohstr. 8 D-91052 Erlangen ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018050509 |
Ihr Zeichen: |
79/19 |
Marke: |
mediakoop
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
boomee good relations GmbH Am alten Stamm 1 D-58300 Wetter (Ruhr) ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 08/05/2019 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Der Ausdruck „mediakoop“ in seiner Gesamtheit macht den Verbrauchern unmittelbar und ohne dass sie darüber nachdenken müssen deutlich, dass es sich bei den angemeldeten Dienstleistungen um solche handelt die in Zusammenhang mit
den Kauf von Meiden stehen. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 050 509 für folgende Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 35: Beratung bezüglich Marketing; Beratungsdienste im Bereich Online- Marketing; Beratungs- und Assistenzdienste im Bereich Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Beratung im Bereich Kommunikationsstrategie in der Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Vermittlung von Geschäften und diesbezügliche Beratung beim Verkauf von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Werbung; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Entwurf von Werbemitteln; Herausgabe von Werbetexten; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Marketing; Marketing im Rahmen des Software-Publishing; Dienstleistungen im Bereich der Medienarbeit; Öffentlichkeitsarbeit; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung; Pay-per-Click-Werbung; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Sponsorensuche; Telemarketing; Dienstleistungen im Bereich der Unternehmenskommunikation; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbreitung von Werbeanzeigen; erfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Sales promotion] für ritte; Werbung; Werbung für Waren und Dienstleistungen durch Sponsoring von Sportveranstaltungen; Zielmarketing; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte].
Die Anmeldung wird für die übrigen Dienstleistungen zugelassen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Julia TESCH