|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 22/07/2019
|
Kai Michael Schwab Bauerstr. 20/lll D-80796 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018052507 |
Ihr Zeichen: |
2700/19 |
Marke: |
Natural Cat
|
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Elina Sistonen Hohe Koppel 7a D-25842 Langenhorn ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 10/05/2019 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet (Kopie der amtlichen Beanstandung).
Mit dem Schreiben wurde der Anmelderin die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme mit einer Frist bis zum 10/07/2019 einzureichen.
Gemäß Artikel 94 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht. Eine weitere Erörterung erübrigt sich daher. In diesem Zusammenhang ist auf die vorher gemachten Ausführungen zu verweisen. Aus den in der Beanstandung genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die beanspruchten Waren zurückgewiesen:
Klasse 31 Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur; Futtermittel und Tiernahrung; Lebende Tiere, Lebewesen für die Zucht; Streu- und Einstreumaterialien für Tiere.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr von 720 EUR als eingelegt.
Manuel LOCHER