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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 06/07/2020
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Slopek Vonau Rechtsanwälte Zippelhaus 6 D-20457 Hamburg ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018153703 |
Ihr Zeichen: |
DYNA/001 |
Marke: |
dynamic insight
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
dynamic insight GmbH Ballindamm 39 D-20095 Hamburg ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 17. Dezember 2019 und am 15. Mai 2020 die Anmeldung unter Berufung auf deren fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und Artikel 7 Absatz 2 UMV (siehe Anhang). Die Anmelderin nahm mit Schreiben vom 17. April 2020 und am 14. Juni 2020 dazu Stellung. Nach Auffassung der Anmelderin läge das Eintragungshindernis des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV insbesondere aus folgenden Gründen nicht vor:
Gedankliche Zwischenschritte seien erforderlich, um die Argumentation des Amtes zu rechtfertigen.
Es werde keine offensichtliche und damit dem Durchschnittsverbraucher bekannte Eigenschaft genannt.
Ein Minimum an Unterscheidungskraft sei ausreichend.
Auf ein Fachpublikum sei abzustellen, da eine Einschränkung zu berücksichtigen sei.
Gemäß Artikel 94 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Entscheidung
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV – Mangelnde Unterscheidungskraft
Die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen sind nach erfolgter weiteren Präzisierung des Verzeichnisses und nach vorgenommener Nachbeanstandung vom 25/05/2020 folgende, fett gedruckte, Dienstleistungen:
9 (…)
35 Administrative Datenverarbeitung, -systematisierung und -verwaltung; Administrative Bearbeitung von Bestellungen im Rahmen der Dienstleistungen von Versandhäusern; Administrative Bearbeitung und Organisation von Versandhandelsdienstleistungen; Administrative Assistenz- und Datenverarbeitungsdienste; Administrative Abwicklung von computergestützten Kaufaufträgen; Administrative Abwicklung von Kaufaufträgen per Telefon oder Computer; Abschluss und Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Aktualisierung und Pflege von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Aktualisierung von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Aktualisierung von Werbeinformationen in einer Computerdatenbank; Analyse von Marketingtrends; Analyse von Marktforschungsdaten und -statistiken; Analyse von Marktforschungsstatistiken; Analyse von Marktforschungsdaten; Analyse von Unternehmensstatistiken; Analysen in Bezug auf Marketing; Anfertigen von Geschäftsstatistiken; Ausforschung in geschäftlichen Angelegenheiten; Ausforschungen bezüglich Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Geschäftsstatistiken; Auskünfte in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Marketing; Auskünfte in Bezug auf Werbung; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels Computerdatenbanken oder dem Internet; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels einem globalen Computernetzwerk oder dem Internet; Auskünfte in Handels- und Geschäftsangelegenheiten über das Internet; Auskünfte in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Auskünfte über Marketing oder demografische Daten]; Auskünfte über Marktforschung; Auskünfte über Marketing; Auskünfte über Handelsgeschäfte; Auskünfte über Marktstatistiken; Auskünfte über Online-Geschäfte und Handelsangelegenheiten; Auskünfte über Wirtschaftsangelegenheiten für Geschäftszwecke; Auskünfte und Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Auswertung von Marktforschungsdaten; Auswertung von Unternehmensstatistiken; Automatische Nachbestelldienste für Unternehmen; Automatisierte Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Beratung auf dem Gebiet der Marktforschung; Beratung auf dem Gebiet des Marketings; Beratung bei der Erstellung von Marktberichten; Beratung bezüglich Marketingmanagement; Beratung bezüglich Marketing; Beratung in Bezug auf die Verwaltung von Geschäftsdokumenten; Beratung in Bezug auf die Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Beratung in Bezug auf Geschäftsmarketing; Beratung in Bezug auf Marketing; Beratung in Bezug auf Marktforschung; Beratungsdienste im Bereich Online-Marketing; Beratungsdienste im Bereich Affiliate-Marketing; Bereitstellung von Marktforschungsstatistiken; Bereitstellung von Nutzerrankings für kommerzielle oder Werbezwecke; Bereitstellung von Nutzerbewertungen für kommerzielle- oder Werbezwecke; Bereitstellung von statistischen Wirtschaftsinformationen; Bereitstellung von unternehmensbezogenen Handels- und Geschäftsinformationen; Betriebswirtschaftliche Analyse-, Recherche- und Informationsdienstleistungen; Computergestützte Auskünfte über die Bewertung von geschäftlichen Optionen; Computergestützte Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; Computergestützte Dateiverwaltung; Computergestützte Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Computergestützte Datenbankverwaltung; Computergestützte Marktforschungsdienste; Computergestützte Marktforschung; Computergestützte Werbedienstleistungen; Database-Marketing; Couponvermittlungsdienste für Dritte [Verkaufsförderung]; Datenbank-Marketing; Datenerfassung [Büroarbeiten] in Computerdatenbanken; Dienstleistungen einer Marketingagentur; Durchführung von Marketingstudien; Durchführung von Marketingkampagnen; Durchführung von Marktanalysen; Durchführung von Marktstudien; Durchführung von Marktstudien unter Einbeziehung der Meinungsforschung; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
38 (...).
41 Ausbildung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung; Ausbildung auf dem Gebiet der Informatik; Ausbildung; Aus- und Fortbildungsberatung; Ausbildung hinsichtlich der Anwendung von Computersoftware; Ausbildung hinsichtlich der Anwendung von Computerprogrammen; Ausbildung im Bereich computergestützte Prüfung; Ausbildung im Bereich Computersoftwareentwicklung; Ausbildung im Bereich der Anwendung von Computersoftware; Ausbildung im Bereich der Computersysteme; Ausbildung im Bereich Einzelhandelsmarketing; Ausbildung im Bereich Einzelhandelsmanagement; Ausbildung in Bezug auf Computertechniken; Ausbildung in Bezug auf Computerprogramme; Ausbildung in Bezug auf Computerhardware; Ausbildung in Bezug auf Computersoftware; Ausbildung in Bezug auf Computersysteme; Ausbildung in Bezug auf Computer; Ausbildung in Bezug auf den Handel; Ausbildung in Bezug auf die Bedienung von Softwaresystemen; Ausbildung in Bezug auf die Bedienung von computergestützten Systemen; Ausbildung und Schulung im Datenverarbeitungsbereich; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf Datenverarbeitung; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf die Computeranwendung in Unternehmen; Bereitstellen von Online-Veröffentlichungen; Bereitstellung von Fernkursen; Bereitstellung von Online-Publikationen [nicht herunterladbar]; Veröffentlichung von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form; Veröffentlichung von Zeitschriften und nicht-periodischen Publikationen, mit Ausnahme von Werbetexten; Veröffentlichung von Schulungsmaterialien; Veröffentlichung von Schulungsliteratur; Veröffentlichung von Schulungshandbüchern; Veröffentlichung von Texten auf elektronischen Medien; Veröffentlichung von Texten auf CD-ROMs; Veröffentlichung von gedrucktem Erziehungs- und Bildungsmaterial; Veröffentlichung von Materialien, auf die über Datenbanken oder das Internet zugegriffen werden kann; Veranstaltung von Tagungen zu Handelszwecken; Veranstaltung von Unterricht; Veranstaltung von Schulungen; Veranstaltung von Seminaren; Veranstaltung von Kursen zur Ausbildung; Veranstaltung von Kursen [Schulung]; Veranstaltung von Lehrgängen zur Geschäftsführung; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Ausbildungskursen; Veranstaltung von Ausbildungslehrgängen; Veranstaltung von Ausbildungsseminaren; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Symposien; Veranstaltung und Durchführung von Vorträgen für Bildungszwecke; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Unterricht und Ausbildung; Unterricht und Schulung in Geschäftsführung, industrieller und Informationstechnologie; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
42 (…)
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den von der angemeldeten Marke erfassten Dienstleistungen um solche, die sich überwiegend an spezialisierte Verkehrskreise richten. Der Grad der Aufmerksamkeit der Verkehrskreise ist hier als erhöht einzustufen ist.
Die Unterscheidungskraft einer Marke ist im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die das betreffende Zeichen eingetragen werden soll, und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (27.11.2003, T-348/02, Quick, EU:T:2003:318, § 29).
Zudem ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke, die aus einer Kombination von Elementen besteht, die Marke in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Dies steht jedoch einer vorherigen Prüfung der einzelnen Elemente, aus denen sich die Marke zusammensetzt, nicht entgegen (09.07.2003, T-234/01, „Stihl“, EU:T:2003:202, § 32).
Die Anmeldung lautet: dynamic insight.
Es kommt vorliegend auf englischsprachige Verkehrskreise an, die mit dem Zeichen zusammen mit den Dienstleistungen begegnen.
Bei Anmeldezeichen ist nicht nur auf die explizite und unmittelbare Bedeutung abzustellen, sondern auch auf die Konnotationen, die es vermitteln kann (08/07/2004, T-270/02, Bestpartner, EU:T:2004:226, § 20).
In der Rechtssache T-463/08 hat das Gericht festgestellt, dass der Begriff „dynamic“ (auf Deutsch „dynamisch“) auf die Begriffe Kraft, Wirksamkeit und Aktion hinweist, aber auch auf die Begriffe Entwicklung und Fortschritt.
Siehe 30/06/2011, T-463/08, Dynamic HD, EU:T:2011:318, § 24. Diese Überlegungen sind auch im vorliegenden Fall miteinzubeziehen.
Die angesprochenen Verkehrskreise wissen was „dynamisch“ bedeutet (durch Schwung und Energie gekennzeichnet, Tatkraft besitzend) und es ist ihnen auch klar, welche Bewandtnis es mit dem Ausdruck „insight“ auf sich hat. Siehe dazu auch: https://dict.leo.org/german-english/insight
Das Anmeldezeichen kann als „dynamischer Einblick“ übersetzt werden.
Die Anmeldung wurde ausschließlich gem. Art. 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV beanstandet. Gem. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die keine Unterscheidungskraft haben. Unterscheidungskräftig im Sinne dieser Rechtsvorschrift sind nur solche Zeichen, die im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen in den Augen der angesprochenen Verbraucher geeignet erscheinen, die Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat ein Zeichen Unterscheidungskraft, wenn es geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (21.10.2004, C-64/02, „Das Prinzip der Bequemlichkeit“, EU:C:2004:645, § 33).
Im Sinne der Rechtsprechung ist auch klar, dass aus dem Fehlen eines allfälligen beschreibenden Charakters eines Anmeldezeichens, nicht der Umkehrschluss gezogen werden darf, dass diesem damit die erforderliche Unterscheidungskraft zukommt. Es gibt also durchaus Fälle, wo keine Beschreibung eines Zeichens vorliegt, aber dennoch das absolute Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft. Siehe dazu die Ausführungen des EuGH im Grundsatzurteil 12.2.2004, C-363/99, „Postkantoor“, EU:C:2004:86, §§ 67-69:
In Bezug auf den ersten Teil der Frage geht zum einen aus Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie hervor, dass die dort genannten Eintragungshindernisse voneinander unabhängig sind und gesondert geprüft werden müssen (vgl. insbesondere Urteil Linde u. a., Randnr. 67). Dies gilt namentlich für die in den Buchstaben b, c und d dieser Bestimmung genannten Eintragungshindernisse, auch wenn sich ihre jeweiligen Anwendungsbereiche offensichtlich überschneiden (in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C‑517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I‑6959, Randnrn. 35 und 36).
Ferner sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die verschiedenen in Artikel 3 der Richtlinie aufgeführten Eintragungshindernisse im Licht des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C‑299/99, Philips, Slg. 2002, I‑5475, Randnr. 77, sowie Urteile Linde u. a., Randnr. 71, und Libertel, Randnr. 51).
Folglich lässt die Tatsache, dass eine Marke nicht unter eines dieser Eintragungshindernisse fällt, nicht den Schluss zu, dass sie nicht unter ein anderes fallen kann (in diesem Sinne auch Urteil Linde u. a., Randnr. 68).
Es ist allerdings nicht unbedingt leicht eine Trennlinie zu treffen, wo die Unterscheidungskraft aufhört und ein unterscheidungskräftiges Zeichen anfängt, jedenfalls aber gibt es vorliegend keine Indizien, die auf ein unterscheidungskräftiges Zeichen schließen ließen wie etwa auffallende oder überraschende Elemente, Reim, eine ungewöhnliche Wortstellung, einen altertümlich anmutenden Ausdruck oder andere Umstände des Einzelfalles.
In Hinblick auf die aufgezeigten Grundsätze und die von der Anmelderin vorgetragenen Argumente ist die Anmeldung zu prüfen.
Die beanspruchten Dienstleistungen in Kl. 35, Analyse von Marketingtrends; Analyse von Marktforschungsdaten und -statistiken; Analyse von Marktforschungsstatistiken; Analyse von Marktforschungsdaten; Analyse von Unternehmensstatistiken; Analysen in Bezug auf Marketing; Anfertigen von Geschäftsstatistiken; Ausforschung in geschäftlichen Angelegenheiten; Ausforschungen bezüglich Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Geschäftsstatistiken; Auswertung von Marktforschungsdaten; Auswertung von Unternehmensstatistiken; Durchführung von Marketingstudien; Durchführung von Marktanalysen; Durchführung von Marktstudien; Durchführung von Marktstudien unter Einbeziehung der Meinungsforschung; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie, haben einen engen Bezug zur Forschung und weiteren Bearbeitung, Auswertung oder auch Nutzung von Daten. Es werden Studien und Analysen durchgeführt. In Hinblick auf all diese Dienstleistungen macht „insight“, Einblick, Sinn, denn das Ziel dieser ist es einen Einblick zu geben. Die Hinzufügung des Eigenschaftswortes „dynamic“ verleiht dem Gesamtzeichen nicht die erforderliche Unterscheidungskraft, da damit nur die Art des Einblickes näher erläutert wird. Ein dynamischer Einblick bzw. eine dynamische Erkenntnis in die jeweilige Materie wird geboten.
Im Laufe des Verfahrens wurde am Ende der Klasse eine Präzisierung bzw. eine Einschränkung vorgenommen. Es wird damit klar gestellt dass es sich nicht um Dienstleistungen handelt, die mit dem Ausbildungs- oder Personalentwicklungsgeschäft zusammenhängen. Diese Einschränkung ist jedoch ungeeignet das absolute Schutzhindernis zu überwinden, da der Prüfer nicht behauptet hat, dass im Bereich der Ausbildung- oder Personalentwicklung ein Problem gegeben sei. Die Dienstleistungen können sich auf allgemeine Themen beziehen wie etwa die Meinungsforschung, Marktforschung usw.
In Klasse 41 werden alle Dienstleistungen zurückgewiesen. Alle Dienstleistungen sind nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen bestimmt. Keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
Bei diesen Ausbildungsdienstleistungen, Veranstaltungen, Dienstleistungen der Veröffentlichung usw. steht die Bildung oder Ausbildung im Vordergrund. Auch hier macht „insight“ und das Gesamtzeichen „dynamic insight“ Sinn, wenn die englischsprachigen Verkehrskreise dem Anmeldezeichen und den Dienstleistungen gemeinsam begegnen. Jeder, der lernt oder sich weiter fortbilden will, verlangt einen Einblick in die jeweilige Materie. Dieser Einblick erfolgt dynamisch und nicht etwa nach starren Lehrmethoden. In Hinblick auf die Einschränkung gilt das zu Kl. 35 Gesagte.
Zusammenfassend ist festzustellen: Die Anmeldung macht in Hinblick auf die angemeldeten Dienstleistungen Sinn und wirkt werbend. Das Anmeldezeichen wirbt damit, einen dynamischen Einblick in die Materie der Dienstleistungen zu geben.
Zu den Argumenten:
Argument 1) Es sei keine analysierende Betrachtungsweise anzuwenden.
Die Anmeldung wurde in der Gesamtheit beurteilt. Insoweit erschöpft sich das Argument nur in der Wiedergabe eines allgemeinen Grundsatzes.
Argument 2) Gedankliche Zwischenschritte seien erforderlich, um die Argumentation des Amtes zu rechtfertigen.
Die nächste Argumentationsline lautet, keine Rückschlüsse von den Dienstleistungen auf das Zeichen (ohne gedankliche Zwischenschritte) wären möglich. Die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse findet umgekehrt statt: Der Verbraucher wird mit der Angabe auf Produkten oder im Zusammenhang mit Dienstleistungen konfrontiert, und auf dieser Basis ist zu beurteilen, ob das Zeichen absoluten Schutzhindernissen unterliegt. Es geht nicht um eine Beurteilung in einem leeren, dunklen Raum, in dem das angesprochene Publikum bar jeglicher Ahnung erraten sollte, worum es geht. (siehe Entscheidung vom 17. Februar 2006 – R 957/2005-4 – mobile Wallet, Rn. 27).
Es ist also für englischsprachige Verkehrskreise, die dem Anmeldezeichen und den Dienstleistungen zusammen begegnen, nicht schwer das Zeichen in dem oben angeführten Sinn zu verstehen. Das Zeichen ist aus Wörtern der Alltagssprache gebildet. Es ist nicht dermaßen unüblich, dass die Verkehrskreise darin einen betrieblichen Herkunftshinweis sehen würden.
3) Es werde keine offensichtliche und damit dem Durchschnittsverbraucher bekannte Eigenschaft genannt.
Es kann offen bleiben, ob eine offensichtliche Eigenschaft benannt wird. Der Kerngegenstand ist die fehlende Unterscheidungskraft. Die Zurückweisung stützt sich nicht auf Artikel 7(1)(c) UMV, gibt allerdings hinreichende Gründe an, warum von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen ist.
4) Ein Minimum an Unterscheidungskraft sei ausreichend.
Das Anmeldezeichen verfügt in Hinblick auf die zurückgewiesenen Dienstleistungen aus den bereits angegebenen Gründen nicht über die erforderliche Unterscheidungskraft.
5) Ein bloßer Hinweis auf ein Merkmal der Dienstleistungen sei nicht ausreichend.
Die Anmelderin scheint mit diesem Argument darauf abzuzielen, dass ein schutzfähiges Zeichen vorliegen könnte, falls es als sprechendes oder anspielendes Zeichen einzustufen wäre. Das Zeichen ist aus Wörtern der Alltagssprache geformt. Es entsteht kein Spannungsfeld oder es sind keine Umstände in Hinblick auf die zurückgewiesenen Dienstleistungen ersichtlich, die eine andere Einstufung der Anmeldung rechtfertigen würden.
Insoweit die Anmelderin argumentiert, die angemeldete Marke habe insbesondere weder einen unmittelbar beschreibenden Begriffsinhalt, noch einen so engen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Dienstleistungen, der die Annahme rechtfertigen würde, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solches ohne weiteres erfasse. Darauf ist zu antworten, dass die Anmeldung durch ihre Alltäglichkeit banal und werbend ist. In der Rechtssache 21/09/2011, T-512/10, Dynamic Support, EU:T:2011:511, § 25 wurde jenes Zeichen wurde als beschreibend für Schuhwaren eingestuft. Dieses Urteil ist ein Indiz dafür, dass „dynamic“ in Zusammensetzungen ohne die erforderliche Unterscheidungskraft sein kann.
Ein beschreibender Bezug im Sinne des Art. 7(1)(c) UMV wird für den vorliegenden Fall nicht behauptet. Insofern ist die Argumentation nicht stichhaltig. Insofern die Anmelderin schließlich auf Fachkreise hinweist, besteht mit ihr Übereinstimmung. Allerdings kann sich auch bei Berücksichtigung eines Fachpublikums kein besseres Ergebnis für den vorliegenden Fall ergeben, da auch ein Fachpublikum das angemeldete Zeichen ohne Weiteres versteht.
Zusammenfassung: Die Anmeldung macht Sinn. Die englischsprachigen Abnehmer der Dienstleistungen werden daher nicht nur irgend einen verschwommenen, unklaren oder bedeutungslosen Ausdruck sehen; siehe 13/02/2007, „RESPICUR“ ,T-256/04, EU:T:2007:46, § 57.
Dem Zeichen fehlt in Anbetracht der Ausführungen die erforderliche Unterscheidungskraft für alle zurückgewiesenen Dienstleistungen. Sie erfüllt daher nicht das von der Rechtsprechung erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft. Die Anmeldung ist daher nicht als „sprechendes Zeichen“ einzustufen, sondern vielmehr als banale und werbende Angabe.
In Anwendung des Artikel 7 Absatz 2 UMV liegen die genannten Eintragungshindernisse nur in einem Teil der Union vor, nämlich in den Teilen, in denen die englische Sprache gesprochen und verstanden wird.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 018153703 dynamic insight für folgende Dienstleistungen zurückgewiesen:
35 Analyse von Marketingtrends; Analyse von Marktforschungsdaten und -statistiken; Analyse von Marktforschungsstatistiken; Analyse von Marktforschungsdaten; Analyse von Unternehmensstatistiken; Analysen in Bezug auf Marketing; Anfertigen von Geschäftsstatistiken; Ausforschung in geschäftlichen Angelegenheiten; Ausforschungen bezüglich Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Geschäftsstatistiken; Auswertung von Marktforschungsdaten; Auswertung von Unternehmensstatistiken; Durchführung von Marketingstudien;; Durchführung von Marktanalysen; Durchführung von Marktstudien; Durchführung von Marktstudien unter Einbeziehung der Meinungsforschung; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
41 Ausbildung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung; Ausbildung auf dem Gebiet der Informatik; Ausbildung; Aus- und Fortbildungsberatung; Ausbildung hinsichtlich der Anwendung von Computersoftware; Ausbildung hinsichtlich der Anwendung von Computerprogrammen; Ausbildung im Bereich computergestützte Prüfung; Ausbildung im Bereich Computersoftwareentwicklung; Ausbildung im Bereich der Anwendung von Computersoftware; Ausbildung im Bereich der Computersysteme; Ausbildung im Bereich Einzelhandelsmarketing; Ausbildung im Bereich Einzelhandelsmanagement; Ausbildung in Bezug auf Computertechniken; Ausbildung in Bezug auf Computerprogramme; Ausbildung in Bezug auf Computerhardware; Ausbildung in Bezug auf Computersoftware; Ausbildung in Bezug auf Computersysteme; Ausbildung in Bezug auf Computer; Ausbildung in Bezug auf den Handel; Ausbildung in Bezug auf die Bedienung von Softwaresystemen; Ausbildung in Bezug auf die Bedienung von computergestützten Systemen; Ausbildung und Schulung im Datenverarbeitungsbereich; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf Datenverarbeitung; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf die Computeranwendung in Unternehmen; Bereitstellen von Online-Veröffentlichungen; Bereitstellung von Fernkursen; Veranstaltung von Tagungen zu Handelszwecken; Veranstaltung von Unterricht; Veranstaltung von Schulungen; Veranstaltung von Seminaren; Veranstaltung von Kursen zur Ausbildung; Veranstaltung von Kursen [Schulung]; Veranstaltung von Lehrgängen zur Geschäftsführung; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Ausbildungskursen; Veranstaltung von Ausbildungslehrgängen; Veranstaltung von Ausbildungsseminaren; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Symposien; Veranstaltung und Durchführung von Vorträgen für Bildungszwecke; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Unterricht und Ausbildung; Unterricht und Schulung in Geschäftsführung, industrieller und Informationstechnologie; Bereitstellung von Online-Publikationen [nicht herunterladbar]; Veröffentlichung von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form; Veröffentlichung von Zeitschriften und nicht-periodischen Publikationen, mit Ausnahme von Werbetexten; Veröffentlichung von Schulungsmaterialien; Veröffentlichung von Schulungsliteratur; Veröffentlichung von Schulungshandbüchern; Veröffentlichung von Texten auf elektronischen Medien; Veröffentlichung von Texten auf CD-ROMs; Veröffentlichung von gedrucktem Erziehungs- und Bildungsmaterial; Veröffentlichung von Materialien, auf die über Datenbanken oder das Internet zugegriffen werden kann; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
Für die folgenden Waren und Dienstleistungen wird die Anmeldung zur Veröffentlichung zugelassen:
9 Adapter für Computernetze; Adaptive Software; An Computer und andere intelligente Geräte angepasste Peripheriegeräte; An Tablet-Computer angepasste Bildschirmfilter; Anwendungssoftware; Anwendungssoftware für Cloud-Computing-Dienste; Auf Computermedien gespeicherte elektronische Datenbanken; Auf Computermedien gespeicherte elektronische Veröffentlichungen; Auf maschinenlesbare Datenträger aufgezeichnete Datenverarbeitungsprogramme; Aufgezeichnete Daten; Bespielte Datenträger zur Verwendung mit Computern; Betriebssoftware für Netzzugangsserver; Bilderkennungssoftware; Cloud-Server; Cloud-Server-Software; CMS-Software [Content-Management-System]; Computer-Programme [gespeichert]; Computer-Shareware; Computer-Software [gespeichert]; Computeranwendungssoftware zur Verwendung bei der Implementierung des Internets der Dinge [IdD]; Computeranwendungssoftware; Computerbetriebssysteme; Computerdatenträger mit darauf gespeicherter Software; Computerdienstprogramme zur Dateiverwaltung; Computerdienstprogramme zur Datenkomprimierung; Computerprogramme für Projektmanagement; Computerprogramme [gespeichert]; Computerprogramme [herunterladbar]; Computerprogramme zum Durchsuchen des Inhalts von Computern und Computernetzen mit Remote Control; Computerschnittstellensoftware; Computersoftware; Computersoftware, die das Bereitstellen von Informationen über Kommunikationsnetzwerke ermöglicht; Computersoftware, die das Bereitstellen von Informationen über das Internet ermöglicht; Computersoftware, die das Bereitstellen von elektronischen Medien über Kommunikationsnetzwerke ermöglicht; Computersoftware, die das Bereitstellen von elektronischen Medien über das Internet ermöglicht; Computersoftware für Abrechnungszwecke in Verbundnetzwerken auf dem Gebiet der Telekommunikation; Computersoftware für Cloud-Computing-Dienste; Computersoftware für das Dokumentenmanagement; Computersoftware für das drahtlose Übermitteln von Inhalten; Computersoftware für Datenbankverwaltung; Computersoftware für den elektronischen Handel; Computersoftware für den elektronischen Handel, mit der Benutzer elektronische Geschäftstransaktionen über ein weltweites Computernetz durchführen können; Computersoftware für die Datensuche; Computersoftware für die Auswertung von Marktinformationen; Computersoftware für die computergestützte Softwareentwicklung; Computersoftware für die Bedarfsschätzung an Ressourcen; Computersoftware für Geschäftszwecke; Computersoftware [Programme]; Computersoftware zur Ermöglichung des Datenabrufs; Computersoftwareplattformen; Computersoftwareprogramme für das Datenbankmanagement; Content-Management-Software; Content-Zugriff-Software; Data-Mining-Software; Datei-Server; Dateiserver-Software; Dateisynchronisierungssoftware; Datenbankserver-Software; Datenbankserver; Datenlogger und Datenschreiber; Datenmanagement-Software; Gespeicherte oder herunterladbare Software-Plattformen; Herunterladbare Computersoftware für die Datenverwaltung; sämtliche vorgenannten Waren nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Waren bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
35 Administrative Datenverarbeitung, -systematisierung und -verwaltung; Administrative Bearbeitung von Bestellungen im Rahmen der Dienstleistungen von Versandhäusern; Administrative Bearbeitung und Organisation von Versandhandelsdienstleistungen; Administrative Assistenz- und Datenverarbeitungsdienste; Administrative Abwicklung von computergestützten Kaufaufträgen; Administrative Abwicklung von Kaufaufträgen per Telefon oder Computer; Abschluss und Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Aktualisierung und Pflege von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Aktualisierung von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Aktualisierung von Werbeinformationen in einer Computerdatenbank; Auskünfte in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Marketing; Auskünfte in Bezug auf Werbung; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels Computerdatenbanken oder dem Internet; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels einem globalen Computernetzwerk oder dem Internet; Auskünfte in Handels- und Geschäftsangelegenheiten über das Internet; Auskünfte in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Auskünfte über Marketing oder demografische Daten]; Auskünfte über Marktforschung; Auskünfte über Marketing; Auskünfte über Handelsgeschäfte; Auskünfte über Marktstatistiken; Auskünfte über Online-Geschäfte und Handelsangelegenheiten; Auskünfte über Wirtschaftsangelegenheiten für Geschäftszwecke; Auskünfte und Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Automatische Nachbestelldienste für Unternehmen; Automatisierte Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Beratung auf dem Gebiet der Marktforschung; Beratung auf dem Gebiet des Marketings; Beratung bei der Erstellung von Marktberichten; Beratung bezüglich Marketingmanagement; Beratung bezüglich Marketing; Beratung in Bezug auf die Verwaltung von Geschäftsdokumenten; Beratung in Bezug auf die Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Beratung in Bezug auf Geschäftsmarketing; Beratung in Bezug auf Marketing; Beratung in Bezug auf Marktforschung; Beratungsdienste im Bereich Online-Marketing; Beratungsdienste im Bereich Affiliate-Marketing; Bereitstellung von Marktforschungsstatistiken; Bereitstellung von Nutzerrankings für kommerzielle oder Werbezwecke; Bereitstellung von Nutzerbewertungen für kommerzielle- oder Werbezwecke; Bereitstellung von statistischen Wirtschaftsinformationen; Bereitstellung von unternehmensbezogenen Handels- und Geschäftsinformationen; Betriebswirtschaftliche Analyse-, Recherche- und Informationsdienstleistungen; Computergestützte Auskünfte über die Bewertung von geschäftlichen Optionen; Computergestützte Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; Computergestützte Dateiverwaltung; Computergestützte Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Computergestützte Datenbankverwaltung; Computergestützte Marktforschungsdienste; Computergestützte Marktforschung; Computergestützte Werbedienstleistungen; Database-Marketing; Couponvermittlungsdienste für Dritte [Verkaufsförderung]; Datenbank-Marketing; Datenerfassung [Büroarbeiten] in Computerdatenbanken; Dienstleistungen einer Marketingagentur; Durchführung von Marketingkampagnen; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen; keine der vorstehenden Dienstleistungen bezieht sich auf das Ausbildungs- und Personalentwicklungsgeschäft durch Evaluation mittels psychologischer Tests und psychologischer Typentheorie.
38 Bereitstellen des Zugriffs auf Online-Computerdatenbank; Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk; Bereitstellen eines Benutzerzugangs zu Internet-Plattformen; Bereitstellung des Datenzugangs über das Internet; Bereitstellung des Zugangs zu Daten in Computernetzwerken; Bereitstellung des Zugriffs auf und Vermietung von Zugriffszeiten zu Computerdatenbanken; Bereitstellung des Zugriffs auf Datenbanken in Computernetzwerken; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen über Datennetzwerke; Bereitstellung des Zugriffs auf elektronische Kommunikationsnetzwerke und elektronische Datenbanken; Bereitstellung eines Benutzerzugangs zu Internet-Plattformen; Bereitstellung eines Zugangs zu einem elektronischen Marktplatz [Portal] in Computernetzwerken; Bereitstellung eines Zugangs zu einer E-Commerce-Plattform im Internet; Vermietung von Zugangszeiten zu einem Datenbankserver; Vermietung von Zugriffszeiten zu Computerdatenbanken; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen.
42 Access Control as a Service [ACaaS]; Aktualisieren von Computer-Software; Aktualisierung und Anpassung von Datenverarbeitungsprogrammen an die Bedürfnisse der Anwender; Aktualisierung und Design von Computersoftware; Aktualisierung und Pflege von Computersoftware und Computerprogrammen; Aktualisierung und Upgrading von Computersoftware; Aktualisierung und Wartung von Computersoftware; Aktualisierung von Computerprogrammen für Dritte; Aktualisierung von Computerprogrammen; Aktualisierung von Computersoftware für die Computersicherheit und zur Prävention von Computerrisiken; Aktualisierung von Computersoftware für Dritte; Aktualisierung von Software-Datenbanken; Aktualisierung von Speicherbanken [Software] von Computersystemen; Beratung in Bezug auf Qualitätskontrolle; Beratung in Bezug auf Qualitätssicherung; Beratung im Bereich Software as a Service [SaaS]; Beratung in Bezug auf Computersoftware; Beratung in Bezug auf Computernetzanwendungen; Beratung in Bezug auf Computersystemanalysen; Beratung in Bezug auf Computernetze mit unterschiedlichen Softwareumgebungen; Beratung in Bezug auf Computer und Software; Beratung im Bereich Informationstechnologie; Beratung und Entwicklung in Bezug auf Computersoftware; Beratung in den Bereichen Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Beratungs- und Informationsdienstleistungen in Bezug auf Informationstechnologie; Beratungs- und Informationsdienste zur Wartung von Computersoftware; Beratungs- und Informationsdienste zum Entwurf von Computersoftware; Beratungs- und Informationsdienstleistungen zur Computerprogrammierung; Beratungs- und Informationsdienste zur Integration von Computersystemen; Beratungsdienste bezüglich Mensch-Maschine-Schnittstellen für Computersoftware; Beratungsdienste bezüglich der Vermietung von Computern oder Computersoftware; Beratungsdienste in Bezug auf Computersoftware; Beratungsdienste in Bezug auf den Entwurf von Computersoftware; Beratungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Computersoftware; Beratungsdienstleistungen bezüglich Computerprogrammierung; Beratungsdienstleistungen bezüglich Informationstechnologie; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für Datenbankverwaltung; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung nicht herunterladbarer Online-Betriebssoftware für Computernetzwerke und Server; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Datenimport- und -verwaltungssoftware; Bereitstellung der zeitweiligen Benutzung von nicht herunterladbarer Unternehmenssoftware; Bereitstellung von elektronischen Speicherplätzen im Internet; Bereitstellung von Informationen zu Entwurf und Entwicklung von Computersoftware, Computersystemen und Computernetzwerken; Bereitstellung von Informationen im Bereich Computersoftwaredesign; Bereitstellung von Informationen für Computersoftwareentwicklung; Bereitstellung von Online-Supportleistungen für Nutzer von Computerprogrammen; Bereitstellung von virtuellen Computersystemen durch Cloud-Computing; Bereitstellung von virtuellen Computerumgebungen durch Cloud-Computing; Cloud-Computing; Cloud Hosting-Dienste; Cloud Hosting-Dienste für eine öffentliche Cloud; Cloud Hosting-Dienste für eine private Cloud; Blockchain as a Service [BaaS]; Computerhardware- und Computersoftwarevermietung; Computerprogrammaktualisierungsdienste; Computerprogrammierleistungen für Data-Warehousing; Computersoftwarevermietung; Daten-Back-up-Dienste; Data-Warehousing-Dienste [elektronische Datenspeicherung]; Consulting und Beratung auf dem Gebiet der Computerhardware und -software; Datenvervielfältigungs- und -konvertierungsdienste, Datenkodierungsdienste; Datenzertifizierung über eine Blockchain; Dienstleistungen in Bezug auf die Datenverschlüsselung und -entschlüsselung; Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie; Dokumentenkonvertierung von einem Dateiformat in ein anderes; Digitale Kompression von Computerdaten; Digitale verteilte Datenpeicherung; Digitalisieren von Dokumenten [Scannen]; Elektronische Speicherdienste zur Archivierung elektronischer Daten; Elektronische Speicherung von Geschäftsinformationen; Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Software; Entwicklung von Computersoftware für Logistik, Supply-Chain-Management und E-Business Portale; Entwicklung von Software zum Speichern und Abrufen von Multimedia-Daten; Entwicklung von Software für die automatisierte Geschäftsprozesserkennung (ABPD); Entwicklung von Technologien zum Schutz elektronischer Netzwerke; Entwicklungsdienste in Bezug auf Datenbanken; Entwurf und Entwicklung von Betriebssoftware für den Zugriff und das Benutzen von Cloud-Computing-Netzwerken; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware für Logistik, Lieferkettenmanagement und E-Business-Portale; Entwurf und Entwicklung von Datenbankverwaltungssoftware; Entwurf und Entwicklung von Software für Lieferkettenmanagement; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware für die Logistik; Entwurf und Entwicklung von Computersoftware zum Lesen, Übertragen und Ordnen von Daten; Erstellung von Computerprogrammen für Handelsanalysen und -berichte; Erstellung von Steuerprogrammen für die automatische Messung, Montage, Anpassung und die damit verbundene Visualisierung; Hosting-Dienste, Software as a Service [SaaS] und Vermietung von Software; Hostfunktionen für Speicherplatz im Internet; Hosting von Computerdatenbanken; Hosting von computergestützten Daten, Dateien, Anwendungen und Informationen; Hosting von E-Commerce-Plattformen im Internet; Hosting von Servern und Software für Access Control as a Service [ACaaS]; Installation, Einrichtung und Pflege von Computersoftware; Installation und kundenspezifische Anpassung von Anwendungssoftware für Computer; Installation und Wartung von Computersoftware; Installation von Software für Access Control as a Service [ACaaS]; IT-Service-Management [ITSM]; Kompression von Daten zur elektronischen Speicherung; Kompilieren von Computerprogrammen; Konvertierung von Daten und Computerprogrammen [ausgenommen physische Konvertierung]; Konzeption von Computern und Programmen für Handelsanalysen und -berichte; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software für den Einsatz im Lieferkettenmanagement; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software zur Datenbankverwaltung; Online-Datenspeicherung; Platform as a Service [PaaS]; Platform as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Übertragung von Bildern, audiovisuellen Inhalten, Videoinhalten und Mitteilungen; Planungsdienstleistungen für Datenverarbeitungssysteme; Plattformen für künstliche Intelligenz als Software as a Service [SaaS]; Plattformübergreifende Konvertierung von digitalen Inhalten in andere Formen von digitalen Inhalten; Programmieren von Computersoftware zum Lesen, Übertragen und Ordnen von Daten; Programmieren von Betriebssoftware zum Zugriff und zur Benutzung von Cloud-Computing-Netzwerken; Software as a Service [SaaS]; Software as a Service [SaaS] mit Software für maschinelles Lernen; Software as a Service [SaaS] mit Software für maschinelles Lernen, Deep Learning und tiefe neuronale Netzwerke; Software as a Service [SaaS] mit Deep-Learning-Software; Überwachung von Computersystemen für Sicherheitszwecke; Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von Ausfällen; Überwachung von Computersystemen zur Erkennung von unberechtigten Zugriffen und Datenschutzverletzungen; Vermietung von Betriebssoftware für den Zugriff und die Benutzung von Cloud-Computing-Netzwerken; Vermietung und Pflege von Computersoftware; Vermietung von Speicherplatz auf Servern für Hostfunktionen für elektronische Mailboxen; Vermietung von Speicherplatz auf Servern; Wiederherstellung von Computerdaten; Wiederherstellung von Datenbanksystemen für Dritte; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen nur für die Verwendung in gewerblichen Unternehmen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Wolfgang SCHRAMEK