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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 31/07/2020
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GB Trading Gmbh Lerchenfeldstraße 25 D-54662 Speicher ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018233013 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
GERMAN BULLION
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
GB Trading Gmbh Lerchenfeldstraße 25 D-54662 Speicher ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 11/05/2020 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 UMV b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet. Die Anmeldung wird im Sinne von „deutscher Barren“ von englischsprachigen Verkehrskreisen verstanden.
Zu „bullion“ siehe: bullion - ungemünztes Gold od. Silber
https://de.langenscheidt.com/englisch-deutsch/bullion
Laut www.leo.org sind „Silberbarren“, „Goldbarren“ oder auch „ungemünztes Edelmetall“ mögliche Übersetzungen. Alle Wörterbucheinträge und die nachstehenden Webseiten in diesem Bescheid wurden am 11. Mai 2020 abgerufen.
Im vorliegenden Fall würde das Zeichen in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information vermitteln, dass die Waren und Dienstleistungen verschiedene Barren aus Edelmetall oder barrenförmige Edelmetalle betreffen und aus Deutschland stammen. Was Zeitmessinstrumente (Uhren) anbelangt, gibt es auch in diesem Bereich solche, die auf dem Ziffernblatt einen Barren enthalten, siehe etwa:
https://www.pinterest.com/pin/220465344243374913/
Die jeweiligen Waren können Barren auch im Kleinformat enthalten, etwa Sterling Silberbarren. Siehe etwa: https://www.amazon.de/Sterling-Silber-Barren-Manschettenkn%C3%B6pfe-Geschenkset/dp/B074S6W85F oder auch folgende Webseite:
Manschettenknöpfe 925 Silber Barren mit Silberpunzen
Silberner Manschettenknopf in Form eines kleinen Silberbarrens. Auf der Vorderseite befinden sich fünf klassische englische Silberpunzen. Runder Kippsteg zum leichten Einstecken in die Manschetten.
Breite: 24 mm
Höhe: 9 mm
Material: 925 Sterlingsilber, gestempelt
Handgefertigt in England
In Hinblick auf Münzen und damit verbundene Waren ist zu bedenken, dass es den feststehenden Ausdruck „bullion coins“ gibt, der mit Anlagemünzen wiedergeben werden kann (siehe www.leo.org , wo diese Übersetzung wiedergegeben ist).
What Are Bullion Coins?
Bullion coins are coins made from precious metals. They are typically minted in weights that are fractions of one troy ounce, and they are most commonly made from gold and silver.
Many countries have their own official bullion coins, such as the American Eagle series produced by the United States Mint or the Canadian Maple Leaf series offered by the Royal Canadian Mint.
https://www.investopedia.com/terms/b/bullion-coins.asp
Übersetzung des Prüfers: Was sind Anlagemünzen?
Anlagemünzen sind Münzen, die aus Edelmetallen hergestellt werden. Sie werden in der Regel in Gewichten von Bruchteilen einer Feinunze geprägt, und sie werden meist aus Gold und Silber hergestellt.
Viele Länder haben ihre eigenen offiziellen Anlagemünzen, wie z. B. die American Eagle-Serie, die von der United States Mint (Münzanstalt) hergestellt wird, oder die Canadian Maple Leaf-Serie, die von der Royal Canadian Mint (Münzanstalt) angeboten wird.
Manche Münzen enthalten auch Barren aus Edelmetallen wie Gold.
Teile der Waren wie etwa Schachteln (Boxen) stehen in einem Ergänzungsverhältnis zu Barren aus Edelmetall und sind deshalb zu beanstanden.
Die Dienstleistungen in Kl. 36 beziehen sich allesamt auf Edelmetalle. Was münzbezogene Dienstleistungen anbelangt, liegt jedenfalls nicht die erforderliche Unterscheidungskraft vor, da es auch „bullion coins“ gibt. Siehe dazu:
Das angemeldete Zeichen ist in Hinblick auf alle Waren und alle beanstandeten Dienstleistungen rein informativ einzustufen, da es nur die Nachricht beinhaltet, dass die Waren und Dienstleistungen deutsche Edelmetallbarren zum Gegenstand haben.
Die Anmeldung wird für die folgenden Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
14 Barren aus Edelmetall; Barren aus Goldlegierungen; Barren aus Platinlegierung; Barren aus Silberlegierungen; Barrensilber; Draht aus Edelmetall [Schmuck]; Edelmetalldraht; Edelmetalle; Edelmetalle und deren Legierungen; Edelmetalllegierungen [ausgenommen für zahnärztliche Zwecke]; Gold; Goldbarren; Golddraht [Schmuck]; Iridium und seine Legierungen; Legierungen aus Edelmetall; Osmium; Osmium und seine Legierungen; Palladium; Palladium und seine Legierungen; Rohes oder geschlagenes Gold; Ruthenium; Ruthenium und seine Legierungen; Silber; Silber und seine Legierungen; Silberbarren; Silberdrähte [Schmuck]; Teilweise bearbeitete Edelmetalle; Unbearbeitete Silberlegierungen; Unbearbeitetes Silber; Unbearbeitetes oder getriebenes Silber; Verarbeitete oder teilweise bearbeitete Edelmetalle; Aus Edelmetallen oder Halbedelmetallen oder -steinen oder Imitaten hiervon hergestellte oder damit beschichtete Statuen und Figuren; Barrengold; Dekorative Boxen aus Edelmetall; Dekorative Gegenstände [Schmuckgegenstände oder Juwelier- und Schmuckwaren] für den persönlichen Gebrauch; Gedenkmünzen; Goldmünzen; Iridiumlegierungen; Kunstgegenstände aus Edelmetall; Kästen aus Edelmetall; Münzen; Modische Schlüsselanhänger aus Edelmetall; Münzen [nicht für Zahlungszwecke]; Münzgedenkboxen; Münzsätze für Sammelzwecke; Osmiumlegierungen; Palladiumlegierungen; Rhodiumlegierungen; Rutheniumlegierungen; Silberkunstgegenstände; Silberlegierungen; Gold-Bullion-Coins; Figurinen aus Goldimitat; Figurinen aus Gold; Armbanduhren aus Gold; Gold [roh oder geschlagen]; Gold, rohes oder teilweise bearbeitet; Gold und Legierungen daraus; Goldarmbänder; Goldbasislegierungen; Goldmedaillen; Manschettenknöpfe aus Gold; Zeitmessgeräte aus Gold; Platinbarren; Platinlegierungen; Platin und seine Legierungen; Platin; Edelmetallschmuckpins; Edelmetallschlüsselanhänger.
36 Emission von Edelmetallbarren; Maklerdienste für Edelmetalle; und Edelmetall; Schätzen von Edelmetall; Verwahrung von Edelmetallen in Safes; Zurverfügungstellen von Informationen zur sicheren Verwahrung von Edelmetallen; Maklerdienste für Goldbarren; Bewertung von Münzen.
Für die übrigen, nicht beanstandeten, Dienstleistungen wird die Anmeldung zur Veröffentlichung zugelassen:
36 Schätzen von Diamanten, Edelsteinen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Wolfgang SCHRAMEK