|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 11/09/2020
|
Thomas Riedler Schillerstraße 12 A-4020 Linz AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
018256616 |
Ihr Zeichen: |
H1739 |
Marke: |
COOKIE STARS
|
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Heindl's Genussstücke GmbH Pergerstrasse 7 A-4331 Naarn AUSTRIA |
Das Amt beanstandete am 26/06/2020 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 UMV b), c) sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
Im vorliegenden Fall würde das Zeichen in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information vermitteln, dass es sich bei den beanstandeten Waren um Nahrungsmittel handelt, die in der Form von Keksesterne hergestellt werden oder
diese Art von Backwaren enthalten oder sind, darstellen, deren Inhalte, Geschmacksrichtung, Eigenschaften/Merkmale aufweisen, damit zusammen verzehrt
werden bzw. Zutaten für diese Waren sind. Infolgedessen beschreibt das Zeichen Art, Beschaffenheit und beabsichtigten Zweck der betreffenden Waren.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV b), c) sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 256 616 für folgende Waren zurückgewiesen:
Klasse 30: Gebäck, Kuchen, Torten und Kekse; Süßes Gebäck für die menschliche Ernährung; Vanillepudding [gebackene Desserts]; Süßwarenriegel; Süßwaren [Kuchen]; Gefrorene Süßwaren; Dessertmousses [Süßwaren]; Marshmallow-Süßwaren; Gefrorene Süßigkeiten [Süßwaren]; Süßwaren mit Marmelade; Süßwaren [nicht medizinisch]; Süßwaren mit flüssigen Fruchtfüllungen; Gefrorene Süßwaren mit Eiscreme; Gefrorene Süßwaren am Stiel; Süßwaren in gefrorener Form; Mischungen zur Herstellung von gefrorenen Süßwaren; Backwaren; Backwaren [fein]; Feine Backwaren; Gefrorene feine Backwaren; Verzehrfertige Desserts [feine Backwaren]; Feine Backwaren mit Cremefüllungen; Mischungen zur Herstellung von Backwaren; Zubereitungen für die Herstellung von Backwaren; Kekse; Löffelbiskuits [Kekse]; Waffeln [Kekse]; Kekse mit Früchten; Kekse mit Fruchtgeschmack; Kekse mit Fruchtaroma; Mit Schokolade überzogene Kekse; Kekse mit geeistem Belag; Müsliriegel und Energieriegel; Süßwaren [Bonbons], Schokoriegel Bonbons; Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets; Eiscremedesserts; Eiscremekuchen; Eiscremetorte; Eiscremekonfekt; Kuchen; Kuchenteig; Cerealien; Backmischungen; Fertige Backmischungen; Teig, Backteig und Backmischungen hierfür; Teig; Gefrorener Teig; Tiefgefrorene Teigwaren; Gefüllte Teigwaren; Teigwaren.
Die Anmeldung kann für die übrigen Waren fortgesetzt werden.
Klasse 30: Kaugummi.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Julia TESCH