|
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)
Hauptabteilung Kerngeschäft L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke gemäß Artikel 7 GMV und Regel 11 Absatz 3 GMDV
Alicante, 21/12/2015
|
Thomas Kriebernegg Julius-Hansel-Straße 22/4 A-8052 Graz AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
014496202 |
Ihr Zeichen: |
|
Marke: |
App Radar |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Thomas Kriebernegg Julius-Hansel-Straße 22/4 A-8052 Graz AUSTRIA |
Das Amt beanstandete am 08/09/2015 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Der Anmelder hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV wird hiermit die Anmeldung für die Gemeinschaftsmarke Nr. 14496202 für alle Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Claudia MARTINI
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 Alicante • Spanien
Tel. +34 96 513 9100 • Fax +34 96 513 1344