|
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)
Hauptabteilung Kerngeschäft L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke gemäß Artikel 7 GMV und Regel 11 Absatz 3 GMDV
Alicante, 29/02/2016
|
PREHM & KLARE · RECHTSANWÄLTE Holtenauer Str. 129 D-24118 Kiel ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014805121 |
Ihr Zeichen: |
15772/15 |
Marke: |
Pathbreaker |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Frank Behrendt Tössfeldstraße 36 CH-8406 Winterthur SUIZA |
Das Amt beanstandete am 07/12/2015 die Anmeldung unter Berufung auf absolute Eintragungshindernisse gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Der Anmelder hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV wird hiermit die Anmeldung für die Gemeinschaftsmarke Nr. 14 805 121 für alle Waren zurückgewiesen
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Konstantinos MITROU
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 Alicante • Spanien
Tel. +34 96 513 9100 • Fax +34 96 513 1344