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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 15/04/2016
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Henkel AG & Co. KGaA Joachim Renner Henkelstr. 67 D-40589 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014814222 |
Ihr Zeichen: |
TM65548EU00/U-K |
Marke: |
DIVINE BLOND |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Henkel AG & Co. KGaA Henkelstr. 67 D-40589 Düsseldorf ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 09/12/2015 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 14 814 222 für alle Waren zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Swetlana BRAUN