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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 02/03/2017
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LENZING GERBER STUTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT VON PATENTANWÄLTEN m.b.B. Bahnstraße 9 D-40212 Düsseldorf ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014886824 |
Ihr Zeichen: |
150116EU |
Marke: |
HYDROPRESS tut gut. |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
FMT Medizintechnik GmbH Abtsberg 19 D-96049 Bamberg ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 18/12/2015, 04/05/2016 und 04/11/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und die fehlende Unterscheidungskraft sowie auf Täuschungsgefahr gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b, c und g sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird in den beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b, c und g sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 14 886 824 für folgende Waren zurückgewiesen:
Klasse 9 Steuerungsgeräte für pneumatische Druckgeräte; Luftdruckregeleinrichtung; Luftdrucksteuerungseinrichtung.
Klasse 10 Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; orthopädische Artikel; Orthesen; Kompressionsstrümpfe; Kompressionsmanschetten; Bandagen; chirurgisches Nahtmaterial.
Klasse 25 Bekleidungsstücke, Strümpfe, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Die Anmeldung kann für die übrigen Waren fortgesetzt werden.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Natascha GALPERIN