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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke gemäß Artikeln 7 und 37 der Unionsmarkenverordnung Nr. 2015/2424 (UMV) und Regel 11(3) der Durchführungsverordnung Nr. 2868/1995 (DV)
Alicante, 10/05/2016
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Lichtenstein, Körner & Partner mbB Heidehofstr. 9 70184 Stuttgart Deutschland |
Anmeldenummer |
14923908 |
Ihr Zeichen |
SA-15/1956ha |
Marke |
EZINE |
Anmelderin |
garmo AG Ulmer Str. 181-191 70188 Stuttgart Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 30. Dezember 2015 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) und beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) und Artikel 7(2) GMV (jetzt UMV – Unionsmarkenverordnung; die Artikel haben sich nicht geändert). Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist mittlerweile abgelaufen (29. Februar 2016), ohne daß das Amt entweder eine Eingabe auf die Beanstandung oder einen Verzicht auf die Anmeldung oder sogar ein Fristverlängerungsgesuch erhalten hat.
Entscheidung
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 30. Dezember 2015 erwähnten Gründen kraft Artikeln 7(1)(b) und (c) UMV für alle Waren zurückgewiesen:
29
Milchprodukte; Molkereiprodukte.
Weil die Anmelderin nicht fristgerecht geantwortet hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird lediglich auf das Beanstandungsschreiben vom 30. Dezember 2015 Bezug genommen.
Beschwerdebelehrung
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA