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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 08/04/2016
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Fuchs Patentanwälte Partnerschaft mbB Hohenstaufenstraße 7 D-65189 Wiesbaden ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014939623 |
Ihr Zeichen: |
H1813EU |
Marke: |
smart fencing |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
horizont group gmbh Homberger Weg 4-6 D-34497 Korbach ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 08/01/2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c sowie auf Artikel 7 Absatz 2 GMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 GMV wird hiermit die Anmeldung für die Gemeinschaftsmarke Nr. 14 939 623 für alle Waren zurückgewiesen:
Klasse 6: Unedle Metalle und deren Legierungen; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Zubehör aus Metall für Elektrozaunanlagen.
Klasse 9: Elektrozaun-Geräte und -Anlagen sowie elektrische Kabel, Drähte, Leiter und sonstiges Zubehör als Teile dieser Geräte und Anlagen; Elektrozaundrähte sowie auch z.B. Litzen, Bänder, Seile, Netze und andere Kombinationen bestehend aus nichtleitenden und leitenden Teilen, z.B. auch Elektromatten und -Bändern; Zubehör für Elektrozaunanlagen; Mess- und Prüfgeräte für Elektrozaunanwendungen, baukastenartige Elektrozaunsysteme bestehend aus Elektrozaungerät, Elektrozaundraht oder Zaundrahtsystemen und isolierenden Halte- und/oder Trageeinrichtungen für die elektrischen Leiter in Einzelausführung oder als komplette Anlage.
Klasse 22: Seile, Bänder, Netze, Kordeln, Litze.
Gemäß Artikel 59 GMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 GMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 800 EUR als eingelegt.
Sigrid DICKMANNS