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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 30.03.2016
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Natalie Wall Karlsplatz 7 D-80335 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
014963318 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Get2Know |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
G2K 9, Avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette LUXEMBURGO |
Das Amt beanstandete am 15.01.2016 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf die fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird in den beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt auf die Beanstandung vom 15.01.2016 Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 014963318 für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Martin EBERL