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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 27/04/2016
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SKW SCHWARZ RECHTSANWÄLTE Postfach 20 17 42 80017 München DEUTSCHLAND |
Anmeldenummer: |
014998611 |
Ihr Zeichen: |
232/16/M-HBI/dai |
Marke: |
Fly & Win |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Gil Bachrach Dreschstr. 5 80805 München DEUTSCHLAND |
Das Amt beanstandete am 16/02/2016 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet:
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 14 998 611 für folgende Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 39 Transportwesen; Veranstaltung von Reisen; Reisedienstleistungen und Transport von Reisenden; Reiseführung; Reiseberatung; Reisebegleitung; Reiseinformationsdienste; Reiseveranstaltungsdienstleistungen; Reservierungsdienste [Reisen]; Organisation und Durchführung von Besichtigungen, Reisen und Ausflügen; Planung und Buchung von Reisen und Transport über elektronische Medien; Beförderung von Reisenden in der Luft.
Die Anmeldung wird für die übrigen Dienstleistungen zugelassen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Zuzana KAUFMANNOVA