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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 25/07/2016
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WILTSCHEK RECHTSANWÄLTE Rotenturmstr. 16-18 1010 Wien ÖSTERREICH |
Anmeldenummer: |
015108319 |
Ihr Zeichen: |
Pt/HELB-04101 |
Marke: |
CYBERHOMEWORK |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Helbling Holding GmbH Heiliggeiststr. 21 6020 Innsbruck ÖSTERREICH |
Das Amt beanstandete am 02/03/2016 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 108 319 für folgende Waren zurückgewiesen:
Die Anmeldung wird für die übrigen Waren und Dienstleistungen zugelassen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Zuzana KAUFMANNOVA