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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 23/06/2016
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Achim Wiesner Praunheimer Landstr. 32 D-60488 Frankurt am Main ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015142722 |
Ihr Zeichen: |
InkToPrint-PongsTechnical |
Marke: |
InkToPrint |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Pongs Technical Textiles GmbH Bahnhofstr. 21 D-07919 Mühltroff ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 03/03/2016 die Anmeldung unter Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft und beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) und Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) und Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 015142722 InkToPrint für folgende Waren der Anmeldung zurückgewiesen:
Klasse 1 Chemische Erzeugnisse und Materialien für Filme, die Fotografie und
den Druck; Chemische Substanzen, chemische Materialien und chemische Präparate sowie natürliche Elemente.
Klasse 2 Färbemittel, Farbstoffe, Pigmente und Tinten; Verdünnungs- und
Verdickungsmittel für Anstrich- und Färbemittel sowie für Tinten;
Anstrichmittel.
Das Zeichen wird für die übrigen Waren der Klasse 24 angenommen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Patricia MOTZER