HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT



L123


Zurückweisung der Anmeldung einer

Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV


Alicante, 18/10/2016



BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB

Steinsdorfstr. 19

D-80538 München

ALEMANIA


Anmeldenummer:

015146401

Ihr Zeichen:

185/16_VL

Marke:

Black Underwear

Art der Marke:

Wortmarke

Anmelderin:

Denny Pfarre

Am Bördegarten 49

D-39128 Magdeburg

ALEMANIA


Das Amt beanstandete am 16/03/2016 die Anmeldung unter Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft und beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) und Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.


Die Anmelderin übermittelte am 13/05/2016 ihre Stellungnahme hierzu und schränkte das beanstandete Warenverzeichnis ein. Diese Einschränkung wurde vom Amt akzeptiert und durchgeführt.


Das Amt beanstandete daraufhin mit Mitteilung vom 08/07/2016 die Anmeldung unter Berufung auf täuschenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g) und Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.


Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben g) und Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 015146401 Black Underwear für folgende Waren zurückgewiesen:


Klasse 25 Bekleidungsstücke, ausgenommen Unterwäsche; Oberbekleidungsstücke.




Die Anmeldung kann für die übrigen Waren und Dienstleistungen fortgesetzt werden.


Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.





Patricia MOTZER

Avenida de Europa, 4 • E - 03008 • Alicante, Spanien

Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu


Latest News

  • FEDERAL CIRCUIT AFFIRMS TTAB DECISION ON REFUSAL
    May 28, 2021

    For the purpose of packaging of finished coils of cable and wire, Reelex Packaging Solutions, Inc. (“Reelex”) filed for the registration of its box designs under International Class 9 at the United States Patent and Trademark Office (“USPTO”).

  • THE FOURTH CIRCUIT DISMISSES NIKE’S APPEAL OVER INJUNCTION
    May 27, 2021

    Fleet Feet Inc, through franchises, company-owned retail stores, and online stores, sells running and fitness merchandise, and has 182 stores, including franchises, nationwide in the US.

  • UNO & UNA | DECISION 2661950
    May 22, 2021

    Marks And Spencer Plc, Waterside House, 35 North Wharf Road, London W2 1NW, United Kingdom, (opponent), represented by Boult Wade Tennant, Verulam Gardens, 70 Grays Inn Road, London WC1X 8BT, United Kingdom (professional representative)