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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 29/03/2017
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CMS HASCHE SIGLE Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB Stadthausbrücke 1-3 20355 Hamburg Deutschland |
Anmeldenummer: |
015372204 |
Ihr Zeichen: |
2016/06284PG/ip |
Marke: |
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Art der Marke: |
Dreidimensional |
Anmelderin: |
Meisterwerke UG An der Schäferei 6 04159 Leipzig Deutschland |
Das Amt beanstandete mit den Mitteilungen vom 13.05.2016 und 28.10.2016 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung. Die Beanstandungen werden im beiliegenden Schreiben begründet (Kopien der amtlichen Beanstandungen).
Mit dem letzten Schreiben wurde die Anmelderin nochmal die Gelegenheit gegeben, eine erneute Stellungnahme einzureichen und/oder Verkehrsdurchsetzung der Marke nachzuweisen. Der Anmelderin wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 28.02.2017 gewährt.
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme mehr eingereicht. Eine weitere Erörterung erübrigt sich daher. In diesem Zusammenhang ist auf die vorher gemachten Ausführungen zu verweisen. Aus den in den Beanstandungen genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV wird hiermit die Anmeldung für die beanspruchten Waren zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Peter SCHYDLOWSKI