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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 17/08/2016
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Joachim Oldendörp Neustr. 8 D-53879 Euskirchen ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015465909 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Premiumsehen |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Joachim Oldendörp Neustr. 8 D-53879 Euskirchen ALEMANIA |
Auf den Beanstandungsbescheid datiert vom 26. April 2016 wird Bezug genommen. Beim Amt ist keine Antwort eingegangen. Der Fall wurde einer erneuten Prüfung unterzogen, es haben sich aber keine Gründe für die Eintragungsfähigkeit der Anmeldung ergeben. Die Anmeldung wird daher teilweise zurückgewiesen.
Der Vollständigkeit halber wird der Beanstandungsbescheid dieser Entscheidung beigefügt.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und c) sowie Artikel 7 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung (UMV) wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15465909 Premiumsehen für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Brillen für den Schutz der Augen in Kl. 9 (wegen Doppelnennung) und alle Dienstleistungen der Klasse 44. Für alle übrigen Waren wird die Anmeldung zur Veröffentlichung zugelassen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Wolfgang SCHRAMEK