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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 18/10/2016
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Kanzlei Dr. Markus Wiedemann Markus Wiedemann Ludwigstr. 1 D-86150 Augsburg ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015501109 |
Ihr Zeichen: |
KEIM_101/EU |
Marke: |
COLOURS FOR EVER |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Keimfarben GmbH Keimstr. 16 D-86420 Diedorf ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 25/07/2016 die Anmeldung unter Berufung auf beschreibenden Charakter und fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet (siehe Anlage).
Die Anmelderin hat in der dafür vorgesehenen Frist keine Stellungnahme eingereicht. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Unionsmarkenanmeldung Nr. 15 501 109 vollständig zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Julia SCHRADER