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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 31/01/2017
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Patentanwalt DR.-ING. JÖRG WAGNER trierpatent Jörg Wagner Monaiser Str. 21 D-54294 Trier ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015656317 |
Ihr Zeichen: |
P3023 |
Marke: |
PRO MANAGEMENT Training Coaching Consulting |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Pro Management AG Im Browelt 29 D-Kelberg 53539 ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 2. August 2016 die Anmeldung unter Berufung auf deren beschreibenden Charakter und deren fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b) und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Der Beanstandungsbescheid befindet sich im Anhang zu diesem Bescheid. Die Anmelderin nahm mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2016 zum Beanstandungsbescheid Stellung, die Stellungnahme kann wie folgt zusammengefasst werden.
Nach Auffassung der Anmelderin liegen die Eintragungshindernisse des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) GMV insbesondere aus folgenden Gründen nicht vor:
Die Anmeldung sei nicht beschreibend.
Die graphischen Elemente seien zu berücksichtigen.
„PRO“ sei mehrdeutig. Die Kombination aus „PRO und „MANAGEMENT“ könne vielschichtig sein.
Das Zeichen sei nicht verkaufsfördernd und enthalte keine Werbebotschaft.
Die Voreintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt Nr. 302016107561 sei akzeptiert worden.
Gemäß Artikel 75 GMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Entscheidung
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c UMV – Beschreibende Angabe
Die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen sind folgende:
16 Druckereierzeugnisse; Einweg-Papierartikel; Papier und Pappe; Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel; Taschen, Beutel und Waren für Verpackungs-, Einpack- und Ablagezwecke aus Papier, Pappe oder Kunststoff; Dekorations- und Künstlerbedarfsmaterialien und - mittel; Bücher; Abreißkalender; Anleitungsblätter; Bedruckte Werbetafeln aus Papier; Bedruckte Werbetafeln aus Pappe; Bestellformulare; Broschüren; Drucke; Eventprogramme; Fahnen, Wimpel [aus Papier]; Faltblätter; Formulare [Formblätter]; Gedruckte Antwortbögen; Gedruckte Broschüren; Gedruckte Diagramme; Gedruckte Einladungen; Gedruckte Einladungen aus Papier; Gedruckte Einladungskarten aus Pappe; Gedruckte Embleme; Gedruckte Handbücher; Gedruckte Leitfäden; Gedruckte Lehrpläne; Gedruckte Programme; Gedruckte Reklame; Gedruckte Seminarunterlagen; Gedruckte Unterrichtsveranstaltungen; Gedruckte Vorträge; Gedruckte Werbematerialien; Gedrucktes Briefpapier; Gedrucktes Bildmaterial; Gedrucktes Lehr- und Unterrichtsmaterial; Gedrucktes Unterrichtsmaterial; Geschäftsvordrucke; Handbücher für Ausbildungszwecke; Informationsblätter; Informationsbriefe; Informationsbroschüren; Papierschilder; Papierwimpel; Plakate; Plakate aus Pappe; Poster aus Papier; Reklameposter; Rundschreiben; Visitenkarten; Wandkarten; Werbeschilder aus Papier; Werbetafeln aus Papier; Werbetafeln aus Pappe; Zeitpläne [Drucksachen].
35 Betriebswirtschaftliche Analyse-, Recherche- und Informationsdienstleistungen; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten, Geschäftsführung und administrative Dienstleistungen; Kaufmännische Dienstleistungen und Verbraucherinformationsdienste; Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Analyse betriebswirtschaftlicher Systeme; Analyse von Betriebsführung; Analyse von Geschäftsdaten; Analyse von Geschäftsinformationen; Analyse von Unternehmensstatistiken; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Ausforschung in geschäftlichen Angelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte in Bezug auf Joint Ventures; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten in Bezug auf Franchising; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels Computerdatenbanken oder dem Internet; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels Computerterminals; Auskünfte in Geschäftsfragen; Auskünfte in Handels- und Geschäftsangelegenheiten über das Internet; Auskünfte in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Auskünfte über Marketing oder demografische Daten]; Auskünfte in kommerziellen und Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte oder Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten und Marketing; Auskünfte über den Außenhandel; Auskünfte über den Warenverkehr; Auskunftsdienste in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Auskunftserteilung in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Auskunftserteilung in Geschäftsangelegenheiten; Auskünfte und Erstellung von Expertengutachten über Unternehmen und Betriebe; Auskünfte zu Geschäftsstatistiken; Auskünfte über Geschäftsangelegenheiten mittels Computerdatenbanken; Auskünfte über Geschäftsführung; Auskünfte über Geschäftsinformationen im Bereich sozialer Medien; Auskünfte über Handelsangelegenheiten mittels zu einer Computerdatenbank; Auskünfte über Handelsgeschäfte; Auskünfte über Handelsfirmen und Erteilung von Handelsinformationen über ein weltweites Computernetz; Auskünfte über Marktstatistiken; Auskünfte über Online-Geschäfte und Handelsangelegenheiten; Auskünfte über Wirtschaftsangelegenheiten für Geschäftszwecke; Auslagerungsdienstleistungen im Bereich Geschäftsanalyse; Benchmarking [Bewertung der Unternehmensorganisation]; Benchmarking [betriebswirtschaftliche Vergleichsdienste]; Beratung und Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Web-Site; Bereitstellung von statistischen Wirtschaftsinformationen; Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Analysen; Betriebswirtschaftliche Beratung mittels Computer; Betriebswirtschaftliche Bewertung von Geschäftsmöglichkeiten; Bewertungen in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten industrieller Betriebe; Betriebswirtschaftliche Bewertungen in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Bewertungen in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten kommerzieller Betriebe; Bewertungen in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten professioneller Betriebe; Computergestützte Auskünfte hinsichtlich Geschäftsführung; Computergestützte Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Computergestützte Auskünfte über die Bewertung von geschäftlichen Optionen; Computergestützte Geschäftsauskünfte; Computergestützte Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Durchführung von Konjunkturumfragen; Dienstleistungen zur Ermittlung des über die Werbung erreichten Publikums; Durchführung von Unternehmensbewertungen; Entwicklung von öffentlichen Meinungsumfragen; Durchführung von betriebswirtschaftlichen Projektstudien für Unternehmen; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Geschäftsanalysen; Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen; Erstellen von Marktberichten und -studien; Erstellen von Sachverständigengutachten in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Studien zur internen Unternehmenskommunikation; Erstellen von Verkaufsanalysen; Erstellen von Wirtschaftlichkeitsstudien bezogen auf Unternehmen; Erstellen von Wirtschaftsanalysen für Geschäftszwecke; Erstellen von Wirtschaftsstudien für Geschäftszwecke; Erstellen von betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudien; Erstellen von statistischen Unternehmensstudien; Erstellen von computergestützten Geschäftsstatistiken; Erstellung von Gutachten zu wirtschaftlichen Zwecken; Erstellung von Konjunkturumfragen; Erstellung von Unternehmensprojektstudien; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen und -analysen für Geschäftszwecke; Erteilen von Auskünften in Handelsangelegenheiten; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses im Internet; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses in einem globalen Computernetzwerk; Erteilen von Informationen in Bezug auf die Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; Erteilen von Marktinformationen [Auskünfte] in Bezug auf Indexhöhen; Erteilen von Marktinformationen in Bezug auf Handelsberichte; Erteilen von statistischen Geschäftsinformationen in Bezug auf medizinische Fragen; Erteilung von Auskünften in Geschäftsangelegenheiten; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Erteilung von Auskünften in Handelsangelegenheiten; Erteilung von Konsumgüterauskünften in Bezug auf Software; Geschäftliche Marktanalysen; Geschäftsberichtserstellung; Geschäftsführungsanalysen; Geschäftsinformationen für Unternehmen; Geschäftsinformationen mittels weltweiter Computernetze; Geschäftsinformationsdienste mittels Agenturen; Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Informationen in Geschäftsangelegenheiten über die Landwirtschaftsbranche; Informationen und Beratung für Verbraucher bei der Auswahl von zu kaufenden Produkten; Informationen zu Geschäftsunterlagen durch bereitgestellte computergestützte Daten; Kostenschätzung [Hilfe bei der Geschäftsführung]; Marktforschung in Bezug auf neue Unternehmen; Marktforschung in Handelsangelegenheiten; Marktforschung und Unternehmensanalysen; Marktstudien; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten; Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten zur Akquisition; Nachforschungen in geschäftlichen Angelegenheiten; Nachforschungen und Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Nachforschungen und Gutachtenerstellung in Geschäftsangelegenheiten; Nachforschungsdienste in Geschäftsangelegenheiten; Preisanalysedienste; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Unternehmensanalyseservice; Unternehmensbewertungen und -beurteilungen in Geschäftsangelegenheiten; Unterstützung und Beratung bei der Unternehmensanalyse; Verwalten und Zuordnen von Tarifen für Teilnehmer von Telekommunikationsnetzen und Beratung hierüber; Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Wirtschaftsprognosen und -analysen; Zurverfügungstellen von Informationen zu Online-Handelsverzeichnissen; Zusammenstellen von Geschäftsdaten; Zusammenstellung und Analyse von Informationen und Daten in Bezug auf Geschäftsführung; Zusammenstellung und Bereitstellung von Preis- und Statistikinformationen von Handel und Gewerbe; Personalmanagement und Personalrekrutierung; Unternehmensberatung; Akquisitionsberatung; Beratung bei Geschäftsführung und Unternehmensorganisation; Beratung bei Organisation oder Verwaltung eines Handelsunternehmens; Beratung bei Unternehmensorganisation und Geschäftsführung, einschließlich Personalverwaltung; Beratung bei der Abwicklung von Handelsgeschäften; Beratung bei der Entwicklung eines Unternehmensimages; Beratung bei der Führung von Betrieben; Beratung bei der Geschäftsführung hinsichtlich Franchise-Unternehmen; Beratung bei der Geschäftsführung in Bezug auf Franchise-Unternehmen; Beratung bei der Geschäftsführung von Franchise-Unternehmen; Beratung bei der Geschäftsführung von Handelsunternehmen; Beratung bei der Geschäftsführung von Industriebetrieben; Beratung bei der Geschäftsführung, auch per Internet; Beratung bei der Geschäftsorganisation und Geschäftsführung; Beratung bei der Geschäftsplanung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Handelstransaktionen; Beratung betreffend Unternehmensorganisation und -führung; Beratung bezüglich Geschäftsangelegenheiten; Beratung bezüglich Unternehmensakquisitionen; Beratung gewerblicher Unternehmen auf dem Gebiet der Geschäftsführung; Beratung im Bereich Geschäftsführung und Marketing; Beratung im Bereich Unternehmensstrategie; Beratung in Bezug auf die Verwaltung von Geschäftsdokumenten; Beratung, Erteilung von Auskünften oder Information in Geschäftsangelegenheiten; Beratung in Bezug auf Geschäftsführung und Geschäftstätigkeit; Beratung in Bezug auf Unternehmensführung; Beratung in Bezug auf Unternehmensorganisation; Beratung in Bezug auf Unternehmensplanung; Beratung in Bezug auf Verwaltung und Leitung von Hotels; Beratung in Bezug auf die Führung von Unternehmen im öffentlichen Sektor; Beratung in Bezug auf die Geschäftsführung von Fitnessclubs; Beratung in Bezug auf die Geschäftsführung von Gesundheitsclubs; Beratung in Bezug auf die Geschäftsleitung von Gesundheitsclubs; Beratung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen der Geschäftsführung von Fertigungsunternehmen; Beratung in Fragen der Unternehmensorganisation und der Betriebswirtschaft; Beratung in Fragen des Außenhandels; Beratung kommerzieller Unternehmen auf dem Gebiet der Geschäftsführung; Beratung und Auskunft über Geschäftsführung; Beratung und Hilfe bei der Geschäftsführung; Beratung zu Verkaufsmethoden und Verkaufsprogrammen; Beratung zur Geschäftsführung; Beratung über das Internet in Bezug auf Geschäftsführung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Betriebswirtschaftliche Beratung; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf das Unternehmensrisikomanagement; Betriebswirtschaftliche Beratung zu Fragen der Geschäftsführung auf dem Gebiet des Einsatzes von Informationstechnologie; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Verwertung von Erfindungen; Betriebswirtschaftliche Beratung bei Unternehmensverkäufen; Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Auswahl von Computern; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf Errichtung und Betrieb von Unternehmen; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Bereitstellung von Qualitätsmanagementsystemen; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Verwaltung von Informationstechnologie; Betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Verwendung von Computern; Betriebswirtschaftliches Risikomanagement; Entwicklung von betriebswirtschaftlichen Konzepten; Erstellung von Marktberichten; Fachliche Beratung in Bezug auf die Geschäftsführung; Fachliche Beratung von Unternehmen in Bezug auf Unternehmensgründungen; Fachliche Beratung von Unternehmen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb; Geschäftseffizienzberatung; Geschäftsführung, Unternehmensberatung; Geschäftsführungsberatung im Bereich Transport und Auslieferung; Hilfe bei der und Beratung in Bezug auf Geschäftsorganisation und- führung; Hilfe und Beratung bei der Geschäftsführung; Hilfe und Beratung bei der Geschäftsführung für Unternehmen im Energiesektor; Hilfe und Beratung bei der Unternehmensorganisation; Hilfe und Beratung bei der Unternehmensplanung; Organisationsberatung in Bezug auf die Betriebsstrukturen von Unternehmen; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; Organisatorische Beratung in Bezug auf den Tauschhandel; Strategische Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Unternehmensberatung für Firmen; Unternehmensberatung für Einzelpersonen; Unternehmensberatung für die Gründung von Franchise-Unternehmen; Unternehmensberatung im Bereich Landwirtschaft; Unternehmensberatung im Bereich Transport und Auslieferung; Unternehmensberatung in Bezug auf Franchising in Bezug auf Motorenverkaufsvertretungen; Unternehmensberatung in Bezug auf Franchising; Unternehmensberatung in Bezug auf Fusionen; Unternehmensberatung in Bezug auf Insolvenz; Unternehmensberatung in Bezug auf Herstellungsprozesse; Unternehmensberatung in Bezug auf Marketingmanagementkonsultationen; Unternehmensberatung in Bezug auf Produktentwicklung; Unternehmensberatung in Bezug auf Unternehmensliquidationen; Unternehmensberatung in Bezug auf Vertriebstätigkeiten; Unternehmensberatung in Bezug auf Veräußerungen; Unternehmensberatung in Bezug auf das Management von Spendensammelkampagnen; Unternehmensberatung in Bezug auf den Betrieb von Franchise-Unternehmen; Unternehmensberatung in Bezug auf den Betrieb von Restaurants; Unternehmensberatung in Bezug auf den Betrieb von Sandwich-Bars; Unternehmensberatung in Bezug auf die Gründung eines Kraftfahrzeughandels; Unternehmensberatung in Bezug auf die Gründung von Restaurants; Unternehmensberatung in Bezug auf die Gründung von Sandwich-Bars; Unternehmensberatung in Bezug auf die Herstellung von Produkten; Unternehmensberatung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens; Unternehmensberatung in Bezug auf die Reorganisation der Finanzen; Unternehmensberatung in Bezug auf strategisches Marketing; Unterstützung und Beratung bei der Unternehmensorganisation; Unterstützung und Beratung bei der Unternehmensanalyse; Unternehmensberatungsdienstleistungen bezüglich Einrichtung und Betrieb von Franchisen; Unternehmensberatung in Bezug auf Wachstumsfinanzierung; Unternehmensberatungsdienste; Beratung der Geschäftsführung in Bezug auf Personalanwerbung; Beratung der Geschäftsführung in Fragen des Personaleinsatzes; Beratungsdienste in Bezug auf die Unternehmensplanung.
41 Coaching in Wirtschafts- und Managementfragen; Coaching in Bezug auf Finanzen; Berufsberatung und -coaching [Aus- und Weiterbildungsberatung]; Coaching [Ausbildung]; Coaching; Durchführung von Trainingskursen; Training im Hinblick auf Beschäftigungschancen; Bildung, Erziehung, Unterhaltung und Sport; Aus- und Fortbildungsberatung; Aus- und Weiterbildung für die Industrie; Ausbildung des Personals; Ausbildung im Bereich Einzelhandelsmanagement; Ausbildung im Bereich Einzelhandelsmarketing; Ausbildung im Bereich Managementberatung; Ausbildung im Industrie-Bereich; Ausbildung im Management-Bereich; Ausbildung in Bezug auf den Handel; Ausbildung in Bezug auf die Geschäftsführung von Franchise-Unternehmen; Ausbildung in Bezug auf Verwaltungsarbeiten; Ausbildung in Bezug auf kaufmännische Fähigkeiten; Ausbildung in Bezug auf kommunikative Fähigkeiten; Ausbildung in Öffentlichkeitsarbeit; Ausbildung und Schulungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit; Ausbildung von Beschäftigten im Finanzwesen; Ausbildung von Erwachsenen im Management-Bereich; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Unternehmensverwaltung; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf Qualitätsservice; Ausbildungsdienstleistungen von Weiterbildungsinstituten; Ausbildungsdienstleistungen über Fernstudieneinrichtungen; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf die Durchführung von Lehrgängen; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf die Computeranwendung in Unternehmen; Ausbildungsdienstleistungen im Bereich berufliche Ausbildung; Ausbildungsdienstleistungen im Bereich des Bankwesens; Ausbildungsdienstleistungen in Bezug auf die Durchführung von Schulungen; Beratung in Bezug auf Aus- und Weiterbildung; Beratung in Bezug auf berufliche Fähigkeiten; Beratung in Bezug auf Bildung und Ausbildung im Managementbereich und von Personal; Beratung in Bezug auf Managementausbildung; Beratung in Bezug auf Unternehmensschulung; Beratung in Bezug auf betriebswirtschaftliche Ausbildung; Beratung in Bezug auf die Ausbildung von Angestellten; Beratung in Bezug auf die Gestaltung von Ausbildungskursen; Beratung in Bezug auf die Schulungsbedarfsanalyse; Beratungs- und Informationsdienste zur Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Workshops [Ausbildung]; Bereitstellen von Online-Informationen und Neuigkeiten im Bereich der beruflichen Ausbildung; Bereitstellung von Ausbildung; Berufliche Umschulungen; Berufsausbildung; Berufsberatung [Aus- und Weiterbildungsberatung]; Berufsberatung [Ausbildungs- und Schulungsberatung]; Berufsberatung; Berufsberatung und -coaching [Aus- und Weiterbildungsberatung]; Berufsbildung und -schulung; Berufsorientierter Unterricht; Betrieb von Ausbildungsstätten; Betrieb von Bildungsstätten; Betrieb von Bildungseinrichtungen; Betrieb von Schulungseinrichtungen; Betriebliche Ausbildung; Betriebswirtschaftliche Ausbildung; Bildungsberatung; Coaching [Ausbildung]; Coaching; Coaching in Bezug auf Finanzen; Coaching in Wirtschafts- und Managementfragen; Dienstleistungen eines Ausbildungsinstituts; Dienstleistungen im Bereich der Gestaltung von Unterrichtsprogrammen; Dienstleistungen von Bildungsakademien; Dienstleistungen von Bildungseinrichtungen; Durchführung von Ausbildungslehrgängen; Durchführung von Ausbildungskursen für strategisches Planen in Bezug auf Werbung, Verkaufsförderung, Marketing und Unternehmen; Durchführung von Erwachsenenschulungen; Durchführung von beruflichen Schulungskursen; Durchführung von Fernkursen; Durchführung von Geschäftsführungs-Kursen; Durchführung von Geschäftsführungs-Lehrgängen; Durchführung von Gruppentraining; Durchführung von Kursen [Unterricht] in Bezug auf Bankgeschäfte; Durchführung von Lehrgängen im Bereich der Betriebswirtschaft; Durchführung von Personalschulungen im Einzelhandelsbereich; Durchführung von Personalschulungen in Bezug auf moderne Bürotechnik; Durchführung von Schulungen für Unternehmen; Durchführung von Schulungen für Verkaufspersonal; Durchführung von Schulungen im Bereich Finanzwesen; Durchführung von Schulungen in Buchführung; Durchführung von Schulungseinheiten; Durchführung von Schulungen für die Industrie; Durchführung von Schulungskursen; Durchführung von Workshops für Ausbildungszwecke; Durchführung von Workshops für Schulungszwecke; Erstellung von Kursmaterialien zur Verteilung bei berufsbildenden Seminaren; Erstellung von Kursmaterialien zur Verteilung bei beruflichen Vorträgen; Erstellung von Kursmaterialien zur Verteilung bei berufsbildenden Lehrgängen; Erstellung von Kursmaterialien zur Verteilung in Managementseminaren; Erstellung von Lehrmaterialien; Erstellung von Schulungsmaterialien zur Verteilung auf Managementlehrgängen; Erstellung von Schulungsmaterialien zur Verteilung bei Managementvorträgen; Fernunterricht; Managementausbildung; Management-Lehrgänge; Managementschulungen; Organisation und Durchführung von Bildungsveranstaltungen; Organisation und Führung von Diskussionsgruppen im Rahmen der Ausbildung, nicht online; Organisation von Fernkursen; Organisation von Tagungen im Bereich der Ausbildung; Organisation von Tagungen zu Bildungszwecken; Organisation von Unternehmensschulungen; Organisation von Vorstellungen für Schulungszwecke; Schulung; Schulung für berufliche Fähigkeiten; Schulungen im Bereich Projektmanagement; Telefonische Informationsdienste in Bezug auf Bildung; Unterricht im Bereich der Geschäftsführung; Veranstaltung von Ausbildungslehrgängen; Veranstaltung von Berufsausbildungslehrgängen; Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen; Veranstaltung von Kursen zu Schulungszwecken; Veranstaltung von Schulungskursen für Universitätsabsolventen im Bereich Managementausbildung; Veranstaltung von Seminaren; Veranstaltung von Unterrichtskursen im Bereich des Finanzwesens; Veranstaltung von Vorträgen; Verkaufstraining; Vermietung von Einrichtungen für die berufliche Aus- und Fortbildung; Vermietung von Lehrmitteln; Veröffentlichung von Ausbildungsmaterialien; Vorbereitung von Ausbildungskursen und Prüfungen; Weiterbildung; Weiterbildung im Bereich Finanzwesen; Weiterbildungsdienstleistungen; Weiterbildungsdienstleistungen für Führungspersonal; Zurverfügungstellen von Ausbildung, Unterricht und Erziehung; Zurverfügungstellen von Informationen zu Weiterbildung über das Internet; Zurverfügungstellen von Online-Ausbildung; Zurverfügungstellen von Online-Tutorien.
Die Zurückweisung betrifft alle oben genannten Waren und Dienstleistungen.
Absolute Schutzhindernisse:
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den von der angemeldeten Marke erfassten Waren und Dienstleistungen um solche für den allgemeinen als auch den gewerblichen Gebrauch. Weitgehend sind Gewerbetreibende angesprochen. Der Grad der Aufmerksamkeit der Durchschnittsverbraucher ist im vorliegenden Fall in erhöht, da die Mehrzahl der Waren und Dienstleistungen für Fachkreise bestimmt ist. Soweit breite Verkehrskreise betroffen sind, wird die Aufmerksamkeit dieser Verkehrskreise durchschnittlich sein. Der Durchschnittsverbraucher ist im vorliegenden Fall zumindest als normal informiert, aufmerksam und verständig anzusehen (06.05.2003, C-104/01, „Libertel“, EU:C:2003:244, § 46, 16.07.1998, C-210/96, „Gut Springenheide“, EU:C:1998:369,§ 38), und sein Aufmerksamkeitsgrad wird je nach Art der Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein (22.06.1999, C-342/97, „Lloyd“, EU:C:1999:323, § 26).
Die Unterscheidungskraft und der beschreibende Charakter einer Marke ist im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die das betreffende Zeichen eingetragen werden soll, und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (27.11.2003, T-348/02, Quick, EU:T:2003:318, § 29).
Zudem ist bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke, die aus einer Kombination von Elementen besteht, die Marke in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Dies steht jedoch einer vorherigen Prüfung der einzelnen Elemente, aus denen sich die Marke zusammensetzt, nicht entgegen (09.07.2003, T-234/01, „Stihl“, EU:T:2003:202, § 32).
Die
Anmeldung lautet:
Da sich die Bezeichnung aus englischen Wörtern zusammensetzt, sind die maßgeblichen Verkehrskreise, in Bezug auf die das absolute Eintragungshindernis geprüft werden soll, englischsprachige Verbraucher innerhalb der Europäischen Union (Urteil „Lloyd Schuhfabrik Meyer“, EU:C:1999:323, § 26; und Urteil „Quick“, § 30).
„PRO“ bedeutet „professional“, Management, „Management“, also „professionelles Management“. Die weiteren Ausdrücke sind auch in der deutschen Sprache verständlich. Siehe dazu: www.leo.org.
Die Zusammensetzung dieses Ausdrucks entspricht den englischen Grammatikregeln. Deshalb wird der betreffende Verbraucher ihn nicht als ungewöhnlich, sondern als einen Ausdruck mit einer bestimmten Bedeutung wahrnehmen: Professionelles Management, Training, Coaching, Consulting.
Hier ist daran zu erinnern, dass die mögliche Bedeutung einer angemeldeten Marke nicht abstrakt, sondern im Zusammenhang mit den relevanten Waren und Dienstleistungen zu untersuchen ist, siehe auch die Beschwerdekammerentscheidung vom 21. 03.2007, R 1243/2006-4 – BIEGSAME WELLE, Randnummern 15 und 16 (siehe in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung der vierten Beschwerdekammer vom 09.07.2008– R 428/2008-4 – HAUPT, Randnummer 18). Wenn sie das Zeichen im Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen sehen, ist ihnen auch klar, dass es sich bei der Anmeldung um eine Beschreibung der Eigenschaften bzw. die Bestimmungsangabe der Waren und Dienstleistungen handeln kann. Alle Waren und Dienstleistungen können nämlich Professionelle Führung zum Gegenstand haben und sich auf die Bereiche Training, Coaching und Consulting beziehen.
Das Warenverzeichnis hält auch fest, dass es um Schulungen usw. geht (Klasse 41).Ebenfalls haben die Dienstleistungen in Klasse 35 einen hinreichend starken Bezug zum Management (Geschäftsführung usw.). In Klasse 16 ist das Zeichen Bestimmungsangebe. Die Anmeldung ist hier nur eine informative Angabe.
Es besteht hier somit ein hinreichender unmittelbarer und konkreter Zusammenhang zwischen dem angemeldeten Zeichen und den verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen. Insoweit kann der Anmelderin nicht gefolgt werden, dass das Zeichen zu vage sei. Insofern das Zeichen informativ bzw. beschreibend ist, kann es auch verkaufsfördernd wirken.
Ferner ist hervorzuheben, dass eine bereits gegenwärtig beschreibende Verwendung vom Amt im Rahmen von Art. 7(1)(c) UMV nicht nachgewiesen werden muss. Siehe dazu 08.11.2012, T-415/11, „Nutriskin Protection Complex“, EU:T:2012:589, § 27.
Dazu ist zu prüfen, ob die angemeldete Bezeichnung in den Augen der beteiligten Verkehrskreise gegenwärtig eine Beschreibung der Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen darstellt oder ob dies vernünftigerweise für die Zukunft zu erwarten ist (12.02.2004, C-363/99, „Postkantoor“, EU:C:2004:86, § 86).
Die Zurückweisung einer Anmeldung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c UMV setzt nicht voraus, dass die Zeichen und Angaben, aus denen die in dieser Bestimmung genannte Marke besteht, zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits tatsächlich für die in der Anmeldung aufgeführten Waren oder Dienstleistungen oder für ihre Merkmale beschreibend verwendet werden. Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können. Ein Zeichen ist daher von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (siehe Urteile 04.05.1999, C-108/97 und C-109/97 „Chiemsee“, EU:C:1999:230, § 30-31; 23.10.2003, C-191/01 P, „Doublemint“, EU:C:2003:579, § 32).
Der EuGH führte in seinem viel zitierten Urteil „Postkantoor“ aus: „Bei der Beurteilung, ob eine solche Marke unter das Eintragungshindernis des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie fällt, spielt es keine Rolle, ob es Synonyme gibt, mit denen dieselben Merkmale der im Eintragungsantrag aufgeführten Waren oder Dienstleistungen bezeichnet werden können, oder ob die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, die beschrieben werden können, wirtschaftlich wesentlich oder nebensächlich sind“. (C-363/99, „Postkantoor“, § 104).
Es spielt keine Rolle, ob es andere Zeichen oder Angaben gibt, die gebräuchlicher sind als die, aus denen die angemeldete Marke besteht, und die zur Bezeichnung derselben Merkmale existieren (C-363/99, „Postkantoor“, § 57). Es ist somit nicht entscheidend, ob die beschreibende Bedeutung womöglich auch anders, gar noch präziser ausgedrückt werden könnte.
Einer Wortmarke, die in unmittelbar erkennbarer Weise Merkmale der Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, fehlt aus diesem Grund regelmäßig auch die Unterscheidungskraft. Einer Marke kann jedoch die Unterscheidungskraft in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (C-363/99, „Postkantoor“, § 86).
Die Anmeldung wurde gem. Art. 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV beanstandet. Gem. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) UMV sind Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die keine Unterscheidungskraft haben. Unterscheidungskräftig im Sinne dieser Rechtsvorschrift sind nur solche Zeichen, die im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen in den Augen der angesprochenen Verbraucher geeignet erscheinen, die Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hat ein Zeichen Unterscheidungskraft, wenn es geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (21.10.2004, C-64/02, „Das Prinzip der Bequemlichkeit“, EU:C:2004:645, § 33).
Nach Auffassung des Amtes ist das Zeichen sprachüblich. Die zuvor getroffenen Erwägungen sprechen dafür dass der Anmeldung die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Es ist kein Umstand ersichtlich, dass das Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Waren dienen kann. Das Zeichen wird dem Verbraucher im vorliegenden Fall jedenfalls im Zusammenhang mit den oben genannten Waren begegnen. Das Zeichen wird daher aus Sicht der englischsprachigen Verbraucher aus Sinn machen (16.09.2008, T-47/07 „BioGeneriX“, EU:T:2008:377, § 30). Daran ändert der Umstand nichts, dass allenfalls deutschsprachige Verkehrskreise möglicherweise die angemeldete Angabe als kreatives Markenwort wahrnehmen. Dies ist jedoch nicht bei den englischsprachigen Verbrauchern der Fall.
Die Beurteilung eines Zeichens kann auch nicht durch einen fehlenden Nachweis in den Lexika in Frage gestellt werden (08.09.2005, T-178/03 und T-179/03, „DigiFilm/DigiFilmMaker“, § 36).
Zum Argument des Anmelders, das DPMA habe ein ähnliches Zeichen eingetragen, ist darauf hinzuweisen, dass jede Marke ein eigenes Prüfungsverfahren durchläuft, wobei das Ergebnis auf spezifische Gründe gestützt wird. Auch unter der Maßgabe des Amtes, eine kohärente Entscheidungspraxis zu entwickeln, kann dies das Amt in einem anderen Verfahren jedoch nicht von seiner Verpflichtung entheben, den vorliegenden Fall selbständig zu bewerten. Im Übrigen lassen sich die Gründe für solche Eintragungen im Nachhinein meist nicht mehr ermitteln und sind auch letztlich belanglos, weil der Gedanke völliger Fehlerfreiheit und Kohärenz des EUIPO und völliger EU-weiter Harmonisierung nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der nationalen Prüfungspraxis ein in der Realität nicht erzielbares idealistisches Konstrukt ist. Daher stellen Voreintragungen höchstens ein Indiz dar, welches in Betracht gezogen werden kann, ohne dass ihm innerhalb des Anmeldeverfahrens ein wesentliches Gewicht zukommt. In der vorliegenden Entscheidung sind die Voreintragungen berücksichtigt worden, sie vermögen aber aus den dargelegten Gründen die Auffassung des Amtes nicht zu ändern. Im vorliegenden Fall ist auch zu bedenken, dass die Voreintragung über ein weiteres graphisches Element verfügt, welches in der jetzigen Anmeldung nicht enthalten ist. Insoweit besteht ein gewichtiger Unterschied.
Zudem ist festzustellen, dass die Entscheidungen des Amtes über die Eintragung eines Zeichens gemäß UMV gebundene Entscheidungen und keine Ermessenentscheidungen sind. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen ist daher allein auf der Grundlage der UMV und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen (12.01.2006, C-173/04 P „Standbeutel“, EU:C:2006:20, § 48, 49).
Zu üblichen grafischen Gestaltungen vergleichen Sie bitte z.B. die Entscheidung vom 2. Juni 2006 – R 897/2005-1– LeadIng. (BILDMARKE), Randnummer 18 oder auch die Entscheidung vom 2. Juni 2006 im Beschwerdefall R 35/2006-1 – BIO-ACTIVE (BILDMARKE), Randnummer 19 und auch das Urteil T-122/01 „BEST BUY“ sowie das Urteil des EuGH im Fall C-92/10 P „BEST BUY“ (BILDMARKE). Gerade die letzten beiden Urteile setzten sich auch mit Dienstleistungen auseinander.
Das Rufzeichen nach „PRO“ macht aus dem Zeichen keine Marke. Dieses und die übrigen Elemente (Farben, Graphik, insbesondere auch die Anordnung der Wörter) sind zu zweitrangig, um einen wirklich veränderten Eindruck herbeizuführen. Dem Zeichen fehlt es auf Grund der Ausführungen auch am erforderlichen Mindestmaß an Unterscheidungskraft für alle zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen.
Anwendung des Artikel 7 Absatz 2 UMV liegen die genannten Eintragungshindernisse nur in einem Teil der Union vor, nämlich in den Teilen, in denen die englische Sprache gesprochen und verstanden wird.
Aufgrund der oben angeführten Gründe und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) und c) sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 015656317 für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Wolfgang SCHRAMEK