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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 37 der Unionsmarkenverordnung Nr. 207/2009 (UMV) und der Änderungsverordnung Nr. 2015/2424 und gemäß Regel 11(3) der Durchführungsverordnung Nr. 2868/1995 (DV)
Alicante, 10/11/2016
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Frau RAin Dr. Katharina PREUSS Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anna-Schneider-Steig 22 50678 Köln Deutschland |
Anmeldenummer |
15667819 |
Ihr Zeichen |
KAS/DNE |
Marke |
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Art der Marke |
Bildmarke |
Anmelderin |
Gas-Union Storage GmbH Schaumainkai 87 60596 Frankfurt am Main Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 5. August 2016 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) und beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) und Artikel 7(2) UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme ist mittlerweile abgelaufen (5. Oktober 2016), ohne daß das Amt entweder eine Eingabe auf die Beanstandung, einen Verzicht auf die Anmeldung oder ein Fristverlängerungsgesuch erhalten hat.
Entscheidung
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 5. August 2016 erwähnten Gründen kraft Artikeln 7(1)(b) und (c) UMV in Kombination mit Artikel 7(2) UMV für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
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Brennstoffe, insbesondere Erdgas; Gase als Brennstoffe.
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Bauwesen; Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere Deponiebau, Erschließung von Bauflächen, Gleisbau, Hochbau, Sportstättenbau und Tiefbau; Installation und Wartung von Netzen zur Datenkommunikation [Hardware]; Wartung, Instandhaltung, Installation, Reparatur, Entstörung von Geräten, Anlagen und Einrichtungen auf den Gebieten der Energie-, Elektro-, Gebäude-, Kommunikations- und Umwelttechnik sowie des Maschinen-, Anlagen- und Gerätebaus, Demontage von Öltanks; Entstörung in elektrischen Anlagen insbesondere auf den Gebieten der Energie-, Elektro-, Gebäude-, Kommunikations- und Umwelttechnik sowie des Maschinen-, Anlagen- und Gerätebaus; Bau, Instandhaltung und Wartung von Anlagen und Leitungsnetzen zum Transport von Erdgas, verflüssigtem Erdgas, Öl, elektrischer Energie; Bau, Instandhaltung und Wartung von unterirdischen Speichern, insbesondere von Kavernen und Porenspeichern.
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Transportwesen; Abtransport und Befüllung von Öltanks [Lagerung]; Transportlogistik; Transportlogistik durch ein Versorgungsunternehmen oder ein Stadtwerk, nämlich Verteilung von Energie durch Anlieferung von elektrischer Energie, Gas, und Fernwärme an Kommunen, private Haushalte, Gewerbe und Industrie; Speicherung, Transport, Verteilung und Lieferung von Energie und Brennstoffen mittels Leitungsnetzen; Speicherung, Transport, Verteilung und Lieferung von Energie und Brennstoffen mittels Rohrleitungen; Speicherung [Lagerung] von Energie- und Brennstoffen, insbesondere von Gas; Vermietung von Leitungsnetzen [Energieverteilungsnetzen] für den Transport von Energieträgern; Verpackung und Lagerung von Waren; Vermietung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen; Vermietung von Garagen und Parkplätzen; Transport und Verteilung von Ferngas, Erdgas und verflüssigtem Erdgas, Strom und Fernwärme.
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Erzeugung von Energie und Wärme, insbesondere Biogas.
Weil die Anmelderin nicht fristgerecht geantwortet hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird lediglich auf das Beanstandungsschreiben vom 5. August 2016 Bezug genommen.
Beschwerdebelehrung
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA