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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 15/12/2016
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PATENTANWALTSKANZLEI DR. RIEBLING Postfach 31 60 D-88113 Lindau/B ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015748205 |
Ihr Zeichen: |
I0925-MK-EM-31-hua |
Marke: |
CPS |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
IMES GmbH Dr.-Herbert-Kittel-Str. 2 D-87600 Kaufbeuren ALEMANIA |
Das Amt beanstandete 14.09.2016 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 (1)(b) und (c) UMV, weil die Marke als Hinweis auf die Art der Waren und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis gesehen wird (siehe Anhang).
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 015748205 - CPS zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Simon DÄPP