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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 28/02/2017
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Manitz, Finsterwald & Partner GBR Postfach 31 02 20 80102 München Deutschland |
Anmeldenummer: |
015897408 |
Ihr Zeichen: |
H/HTO-17-EU |
Marke: |
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Hansaton Akustik GmbH Sachsenkamp 5 20097 Hamburg Deutschland |
Das Amt beanstandete am 26.10.2016 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (UMV). Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet (Kopie der amtlichen Beanstandung).
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht. Eine weitere Erörterung erübrigt sich daher. Aus den in der Beanstandung genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV wird hiermit die Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Peter SCHYDLOWSKI