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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 25/01/2017
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dompatent von Kreisler Selting Werner - Partnerschaft von Patentanwälten und Rechtsanwälten mbB Deichmannhaus am Dom, Bahnhofsvorplatz 1 D-50667 Köln ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
015926306 |
Ihr Zeichen: |
162222EM/HPJ/ns |
Marke: |
firstclass PREMIUM WALLPAPER |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
A.S. Création Tapeten AG Südstr. 47 D-51645 Gummersbach ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 04/11/2016 die Anmeldung gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 15 926 306 für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 24 Wandbekleidungen aus textilem Material.
Klasse 27 Tapeten (ausgenommen aus textilem Material); Papiertapeten; Textiltapeten; Wandbekleidungen, nicht aus textilem Material.
Klasse 35 Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen, Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen jeweils als solche auch über das Internet mittels Teleshopping-Sendungen in den Bereichen Tapeten; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Bereich Tapeten.
Die Anmeldung wird für die übrigen Waren und Dienstleistungen zugelassen.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Zuzana KAUFMANNOVA