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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Teilweise Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 31/07/2017
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Manfred Meisenberg Ludwigshafener Strasse 39 40229 Düsseldorf Deutschland |
Anmeldenummer: |
016317001 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Fitnesshimbeere Stevia-Himbeerlimonade |
Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Manfred Meisenberg Ludwigshafener Strasse 39 40229 Düsseldorf Deutschland |
Das Amt beanstandete am 10.05.2017 die Anmeldung teilweise (Per Post) unter Berufung auf täuschenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (UMV). Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet (Kopie der amtlichen Beanstandung).
Gemäß Artikel 75 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich der Anmelder äußern konnte.
Der Anmelder hat innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht. Eine weitere Erörterung erübrigt sich daher. Aus den in der Beanstandung genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für „„Bier und Brauereiprodukte“ (Klasse 32) zurückgewiesen.
Die Anmeldung wird für die restlichen Waren zur Veröffentlichung zugelassen, nämlich:
Klasse
25 Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen; Schuhwaren.
32 Alkoholfreie Getränke; Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Peter SCHYDLOWSKI