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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 06.10.2017
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Paul Voormann GmbH Siemensstrasse 42 D-42551 Velbert ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016559411 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Gentle Scrub Technology |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Paul Voormann GmbH Siemensstrasse 42 D-42551 Velbert ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 28.04.2017 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf die fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Wörter „Gentle Scrub Technology“ in ihrer Gesamtheit machen den Verbrauchern unmittelbar und ohne dass sie darüber weiter nachdenken müssen, deutlich, dass es sich bei den angemeldeten Waren um solche handelt, die mit einer besonderen Technik zum sanften Reinigen, Entfernen (von beispielsweise Schmutz) eingesetzt werden können. Hinsichtlich der Begründung wird auf das beiliegende Schreiben vom 28.04.2017 Bezug genommen. Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 16559411 für alle angemeldeten Waren zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Martin EBERL