|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 16/11/2017
|
LEMCKE, BROMMER & PARTNER PATENTANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB Siegfried-Kühn-Straße 4 D-76135 Karlsruhe ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016560716 |
Ihr Zeichen: |
30564-M-EM |
Marke: |
Shaping the future since 1967 |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Polytec GmbH Polytec-Platz 1-7 D-76337 Waldbronn ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 24/04/2017 die Anmeldung unter Berufung auf deren fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin reichte mit Datum vom 07/06/2017 eine Stellungnahme hierzu ein.
Das Amt übersandte eine weitere Beurteilung am 07/09/2017 und gewährte eine zusätzliche Frist zur Äußerung, wie im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat innerhalb der gesetzten Frist keine weiteren Unterlagen eingereicht.
Eine weitere Erörterung seitens des Amtes erübrigt sich damit. Auf die beigefügten Beanstandungen wird in vollem Umfang Bezug genommen.
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die o. a. Unionsmarke für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Alma - Lydia HASSENPFLUG EZQUERRO