|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke gemäß Artikel 7 UMV und Regel 11 Absatz 3 UMDV
Alicante, 29/08/2017
|
DETAX GmbH & CO. KG Carl Zeiss Str. 4 D-76275 Ettlingen ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
016820417 |
Ihr Zeichen: |
|
Marke: |
softseal |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
DETAX GmbH & Co.KG Carl-Zeiss-Str. 4 D-76275 Ettlingen ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 20/06/2016 teilweise die vorliegende Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und mangelnde Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet:
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr 016820417 für einen Teil der angemeldeten Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen, nämlich für:
Klasse 1 Silikone
Gemäß Artikel 59 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 60 Absatz 1 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von 720 EUR als eingelegt.
Alina BUTUMAN