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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 30/11/2017
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BRANDI RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT mbB Adenauerplatz 1 D-33602 Bielefeld ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017175217 |
Ihr Zeichen: |
1586/15-24 |
Marke: |
coffee perfect |
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
CP Group GmbH Winkelhausenstr. 10 D-49090 Osnabrück ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 18/09/2017 die Anmeldung unter Berufung auf täuschenden Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g UMV und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 175 217 coffee perfect teilweise, nämlich für folgende Waren der Anmeldung zurückgewiesen:
30 Kakao; Tee.
Die Anmeldung kann für die übrigen Waren und Dienstleistungen fortgesetzt werden:
1 Entkalkungsmittel für gewerbliche Zwecke.
3 Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Edelstahlpflegemittel; Kunststoffpflegemittel; Glasreiniger; Reinigungstabletten; Aktivsauerstoffreiniger.
7 Maschinen für die Herstellung kohlensäurehaltiger Getränke.
20 Schränke; Regale.
21 Glaswaren; Porzellan.
29 Milch; Kaffeesahne; Milchpulver; Kaffeeweißer.
30 Zucker.
32 Mineralwasser; kohlensäurehaltiges Wasser; Sirupe für Getränke.
35 Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Entkalkungsmittel für gewerbliche Zwecke, Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke, Edelstahlpflegemittel, Kunststoffpflegemittel, Glasreiniger, Reinigungstabletten, Aktivsauerstoffreiniger, Maschinen für die Herstellung kohlensäurehaltiger Getränke, Schränke, Regale, Glaswaren, Porzellan, Milch, Kaffeesahne, Milchpulver, Kaffeeweißer, Kakao, Tee, Zucker, Mineralwasser, kohlensäurehaltiges Wasser, Sirupe für Getränke.
37 Wartungs- und Reparaturdienstleistungen in Bezug auf Maschinen für die Herstellung kohlensäurehaltiger Getränke.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Yvonne FUXIUS
Anlage: Beanstandung vom 18/09/2017