|
HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
|
|
L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 04/02/2019
|
Volkswagen Aktiengesellschaft Elisabeth Wilkens Brieffach 011/1770 D-38436 Wolfsburg ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017337601 |
Ihr Zeichen: |
M02894EM |
Marke: |
EMPATHIC INTELLIGENCE
|
Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Volkswagen AG Brieffach 011/1770 D-38436 Wolfsburg ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 03/11/2017 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 /Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
Die Anmelderin nahm mit Schreiben vom 18/12/2017 zu dieser Beanstandung Stellung, worauf hin das Amt die Gründe für die Beanstandung mit Schreiben vom 27/04/2018 mit Blick auf die Stellungnahme der Anmelderin noch einmal erläuterte und ergänzte.
Das Zeichen würde in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information vermitteln, dass es sich bei den Dienstleistungen um solche handelt, die sich entweder der emphatischen Intelligenz bedienen, oder einen besonderen Fokus auf diese vermitteln.
Die Anmelderin hat, innerhalb der Frist, zu der erläuterten Beanstandung nicht mehr Stellung genommen.. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c UMV sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird daher hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 337 601 für teilweise zurückgewiesen, nämlich für:
Klasse 35 Beratung in Fragen des Personalwesens, Unternehmensberatung, Verkaufsförderung für Dritte; Personalanwerbung.
Klasse 41 Bildung, Erziehung, Unterhaltung; Übersetzung und Dolmetschen; Ausbildung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen; Talent- und Nachwuchsförderung durch Aus- und Fortbildung; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Erziehung auf Akademien; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Kolloquien, Konferenzen, Kongressen, Symposien, Seminaren und Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle und Unterrichtszwecke; Coaching [Ausbildung]; berufliche Umschulungen; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Tierdressur; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten.
Klasse 45 Dienstleistungen im Bereich Sicherheit, Lebensrettung, Schutz und Vollzug; persönliche und soziale Dienstleistungen, insbesondere astrologische und spirituelle Dienstleistungen, Dienstleistungen eines Detektivs, Partner- und Bekanntschaftsvermittlungsdienste, Bestattungsdienste, religiöse Dienstleistungen, Dienstleistungen bezüglich Kinderschutz, persönliche Analyse- und Nachforschungsdienste, Schreiben von privaten Briefen, Tiersitting- Dienste, Begleitung von Personen als Gesellschafter, Dienstleistung in Bezug auf Hochzeiten.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Volker Timo MENSING