WIDERSPRUCHSABTEILUNG
WIDERSPRUCH Nr. B 3 044 685
Gruner + Jahr GmbH, Am Baumwall 11, 20459 Hamburg, Deutschland (Widersprechende), vertreten durch Bird & Bird LLP, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Deutschland (zugelassener Vertreter)
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EisteeGang
UG (Haftungsbeschränkt),
Holscherstraße 27, 30161 Hannover, Deutschland (Anmelderin),
vertreten durch Horak. Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, Georgstr. 48, 30159
Hannover, Deutschland (zugelassener Vertreter).
Am
30.03.2021, trifft die Widerspruchsabteilung die folgende
ENTSCHEIDUNG:
1. |
Dem Widerspruch Nr. B 3 044 685 wird teilweise stattgegeben, und zwar für die folgenden angefochtenen Dienstleistungen:
Klasse 35: sämtliche Dienstleistungen in dieser Klasse mit Ausnahme von Online- Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Onlineversandhandelsdienstleistungen im Bereich Kosmetika; Versandhandelsdienstleistungen für Kosmetika sowie Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel; Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; Konsumgüterberatung; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Konsumgüter; Vermietung von Verkaufsautomaten.
Klasse 41: sämtliche Dienstleistungen in dieser Klasse mit Ausnahme von Dienstleistungen von Dolmetschern; Dolmetschen der Gebärdensprache; Übersetzungs- und Dolmetscherdienste. |
2. |
Die Unionsmarkenanmeldung Nr. 17 472 515 wird für alle obigen Dienstleistungen zurückgewiesen. Sie kann für die restlichen Dienstleistungen weitergeführt werden. |
3. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
BEGRÜNDUNG:
Die Widersprechende legte Widerspruch gegen alle Dienstleistungen der Unionsmarkenanmeldung Nr. 17 472 515 „Neon Sensation“ (Wortmarke) (alle Dienstleistungen der Klassen 35, 41). Der Widerspruch beruht auf der deutschen Markeneintragung Nr. 302 014 064 396, „NEON“ (Wortmarke). Die Widersprechende berief sich auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b UMV und ursprünglich auch Artikel 8 Absatz 5 UMV. Im Verlauf des Verfahrens beschränkte die Widersprechende die Grundlage ihres Widerspruchs auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b UMV.
BENUTZUNGSNACHWEIS
Gemäß Artikel 47 Absätze 2 und 3 UMV hat die Widersprechende auf Verlangen der Anmelderin den Nachweis zu erbringen, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Anmeldetag oder ggf. dem Prioritätstag der angefochtenen Marke die ältere Marke in den Gebieten, in denen sie geschützt ist, in Verbindung mit den Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, und auf die sie sich zur Begründung ihres Widerspruchs beruft, ernsthaft benutzt hat oder dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen. Für die frühere Marke gilt eine Benutzungsverpflichtung, wenn sie zum betreffenden Datum mindestens fünf Jahre lang eingetragen war.
Gemäß dieser Bestimmung wird der Widerspruch bei Fehlen eines solchen Nachweises zurückgewiesen.
Die Anmelderin erhebt in ihrer Stellungnahme vom 02/12/2020 die Einrede der Nichtbenutzung. Dieser Antrag auf Nachweis der Benutzung ist schon deshalb unzulässig, weil er nicht in Form eines gesonderten Schriftstücks gemäß Artikel 10 Absatz 1 DVUM eingereicht wurde.
Er ist darüber hinaus auch deshalb unzulässig, weil er zu spät gestellt worden ist. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 DVUM ist ein Antrag auf Benutzungsnachweis gemäß Artikel 47 Absatz 2 oder 3 UMV nur zulässig, wenn die Anmelderin einen solchen Antrag innerhalb der Frist vorlegt, die das Amt für die Anmelderin für deren Stellungnahme auf die Widerspruchsschrift und alle Tatsachen, Beweismittel und Bemerkungen, die von der Widersprechenden zur Untermauerung der Widerspruchsschrift eingereicht wurden, festgesetzt hat. Die für die Stellungnahme der Anmelderin gesetzte Frist lief nach mehreren Verlängerungen am 02/11/2020 ab. Der Antrag auf Benutzungsnachweis seitens der Anmelderin wurde wie bereits erwähnt am 02/12/2020 eingereicht, d. h. nach Ablauf der vorgenannten Frist.
Darüber hinaus befand sich die am 20/02/2015 eingetragene ältere Marke Nr. 302 014 064 396 zum Anmeldetag der angefochtenen Marke (13/11/2017) noch in der Benutzungsschonfrist.
VERWECHSLUNGSGEFAHR – ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE b UMV
Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn die Gefahr besteht, dass das Publikum der Auffassung sein könnte, die mit den infrage stehenden Marken gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen stammten von demselben Unternehmen oder gegebenenfalls von wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt bei einer umfassenden Beurteilung von der Abwägung mehrerer, voneinander abhängiger Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, die kennzeichnenden und dominierenden Elemente der in Konflikt stehenden Zeichen sowie das relevante Publikum.
a) Die Waren und Dienstleistungen
Der Widerspruch basiert auf den folgenden Waren und Dienstleistungen:
Klasse 9: CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Software [gespeichert oder herunterladbar], insbesondere Apps und Multimediaprodukte; Computerspiele [Software, gespeichert oder herunterladbar]; Datenbanken [gespeichert oder herunterladbar]; elektronische Publikationen [gespeichert oder herunterladbar] einschließlich multimedialen Publikationen; elektronische Newsletter; Fotografien [gespeichert oder herunterladbar]; Audiodateien und Hörbücher [gespeichert oder herunterladbar]; Videos [gespeichert oder herunterladbar]; aufgezeichnete Dateien [gespeichert oder herunterladbar].
Klasse 11: Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.
Klasse 16: Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitschriften und Bücher; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate]; Poster; Kalender; Schreibwaren.
Klasse 18: Leder und Lederimitationen; Anhänger, Beutel, Börsen, Brieftaschen, Dosen, Etuis, Gepäck, Koffer, Mappen, Mäppchen, Necessaires, Portemonnaies, Ranzen, Rucksäcke, Taschen und andere Tragbehältnisse, Täschchen, Tornister einschließlich deren Teile und Zubehör aus Leder und Lederimitationen; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme; Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre; Sattlerwaren.
Klasse 20: Möbel; Spiegel; Bilderrahmen; Anhänger, Papiertuchhalter, Tabletts, Statuen, Figuren, Kunstwerke sowie Verzierungen und Dekorationen, Einrichtungsgegenstände, Leitern und mobile Treppen, Displays, Ständer und Beschilderungen einschließlich deren Teile und Zubehör aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.
Klasse 24: Webstoffe und Textilwaren; Bettdecken; Tischdecken.
Klasse 25: Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.
Klasse 28: Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.
Klasse 32: Biere; Mineralwässer; kohlensäurehaltige Wässer; alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke; Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 35: Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Veröffentlichung und Verbreitung von Anzeigen sowie Fernseh-, Hörfunk- und Internetwerbung; Zurverfügungstellen und Vermieten von Werbeflächen, auch im Internet; Herausgabe und Veröffentlichung von Kundenzeitschriften; Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren der Klassen 9 und/oder 16; Einzel- und Versandhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren aus den Bereichen gedruckte und/oder digitale Medien; Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf folgende Dienstleistungen: Präsentation von Waren- und Dienstleistungsangeboten, Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf sowie den Tausch von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen, Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für Dritte, Aktionsdienste, Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen zu gewerblichen und/oder Werbezwecken, Organisation und Veranstaltung von Messen zu Themen aus den Bereichen Kultur, Bildung und/oder Unterhaltung, Telekommunikation, insbesondere Bereitstellen von Plattformen, Portalen, Blogs, Chatrooms, Chatlines, Communities, Social Networks und Foren im Internet und anderen Datennetzen, Ausstrahlung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und -sendungen, Bereitstellen des Zugriffs zu Datenbanken, Sammeln und Liefern von Nachrichten und Informationen als Bilder im Rahmen der Dienstleistung von Bildagenturen, Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen, Texte, Zeichnungen und Bilder im Internet und anderen Datennetzen, Bereitstellen des Zugriffs auf Software, Apps, Multimediaprodukte und Datenbanken im Internet und anderen Datennetzen, Bereitstellen von sowie Telekommunikation mittels Portalen im Internet und anderen Datennetzen, Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche Aktivitäten, kulturelle Aktivitäten, Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen [ausgenommen für Werbezwecke], Herausgabe und Veröffentlichung von elektronischen Publikationen [ausgenommen für Werbezwecke] einschließlich multimedialen Publikationen, Herausgabe und Veröffentlichung von Hörbüchern [ausgenommen für Werbezwecke], Herausgabe und Veröffentlichung von aus Texten [ausgenommen Werbetexte] und/oder Bildern bestehenden gedruckten und/oder elektronischen Publikationen, auch mit bewegten Bildern und/oder Ton, auch als Kombinations-Werke, Online-Bereitstellen von elektronischen Publikationen [nicht herunterladbar] einschließlich multimedialen Publikationen, Online-Bereitstellen von Texten, Bildern, Fotos, Musik, Videos und Audiodateien [nicht herunterladbar], Produktion, Herausgabe und Veröffentlichung von aus Texten [ausgenommen Werbetexten] und/oder Bildern und/oder Filmen und/oder Musik bestehenden Werken, insbesondere Multimedia-Werken, Fotografieren, Videoaufzeichnungen, Dienste von Bildagenturen, nämlich Fotografieren, Erstellen von Bildreportagen und Zurverfügungstellung [Vermietung] von Bild- und Filmmaterial, Hörfunk-, Fernseh- und Internetunterhaltung, Film- und Tonproduktion, Produktion von Videoaufnahmen und -aufzeichnungen sowie Fernsehsendungen und -programmen, Organisation und Durchführung von Ausstellungen für kulturelle, Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecke, Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Kursen, Seminaren, Schulungen, Symposien und Tagungen, Organisation und Veranstaltung von Wettbewerben, Veranstaltung und Durchführung von Glücks-, Gewinnspielen und Ratespielen, Veranstaltung und Durchführung von Wissenstests, Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung und Aktualisierung von Computersoftware einschließlich Apps, Datenbanken und Multimediaprodukten, Pflege von Datenbanksoftware, Zurverfügungstellen zur zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software, nicht herunterladbaren Apps, nicht herunterladbaren Datenbanken und nicht herunterladbaren Multimediaprodukten, Software as a Service [SaaS] sowie Auskünfte und Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte; Präsentation von Waren- und Dienstleistungsangeboten, auch in Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet; Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf sowie den Tausch von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für Dritte, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet; Auktionsdienste, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet; Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen zu gewerblichen und/oder Werbezwecken; Organisation und Veranstaltung von Messen zu Themen aus den Bereichen Kultur, Bildung und/oder Unterhaltung; Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte.
Klasse 38: Telekommunikation, insbesondere Bereitstellen von Plattformen, Portalen, Blogs, Chatrooms, Chatlines, Communities, Social Networks und Foren im Internet und anderen Datennetzen; Ausstrahlung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und -sendungen, auch über das Internet und andere Datennetze; Bereitstellen des Zugriffs zu Datenbanken; Ausstrahlung sowie Übermittlung von Fernseh-, Hörfunk-, Telekommunikations- und Informationssignalen; Dienstleistungen von Presseagenturen, nämlich Sammeln und Liefern von Nachrichten und Informationen; Sammeln und Liefern von Nachrichten und Informationen als Bilder im Rahmen der Dienstleistung von Bildagenturen; Datendienste eines Online-Anbieters, nämlich elektronisches Übermitteln von Informationen, Texten, Zeichnungen und Bildern; Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen, Texte, Zeichnungen und Bilder im Internet und anderen Datennetzen; Bereitstellen des Zugriffs auf Software, Apps, Multimediaprodukte und Datenbanken im Internet und anderen Datennetzen; Bereitstellen von sowie Telekommunikation mittels Portalen im Internet und anderen Datennetzen; Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte.
Klasse 39: Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Versanddienstleistungen; Veranstaltung von Reisen; Auskünfte und Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alle Vorgenannte.
Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen [ausgenommen für Werbezwecke]; Herausgabe und Veröffentlichung von elektronischen Publikationen [ausgenommen für Werbezwecke] einschließlich multimedialen Publikationen; Herausgabe und Veröffentlichung von Hörbüchern [ausgenommen für Werbezwecke]; Herausgabe und Veröffentlichung von aus Texten [ausgenommen Werbetexten] und/oder Bildern bestehenden gedruckten und/oder elektronischen Publikationen, auch mit bewegten Bildern und/oder Ton, auch als Kombinations-Werke; Online-Bereitstellen von elektronischen Publikationen [nicht herunterladbar] einschließlich multimedialen Publikationen; Online-Bereitstellen von Texten, Bildern, Fotos, Musik, Videos und Audiodateien [nicht herunterladbar]; Produktion, Herausgabe und Veröffentlichung von aus Texten [ausgenommen Werbtexten] und/oder Bildern und/oder Filmen und/oder Musik bestehenden Werken, insbesondere Multimedia-Werken; Fotografieren; Videoaufzeichnungen; Dienste von Bildagenturen, nämlich Fotografieren, Erstellen von Bildreportagen und Zurverfügungstellung [Vermietung] von Bild- und Filmmaterial; Hörfunk-, Fernseh- und Internetunterhaltung; Film- und Tonproduktion; Produktion von Videoaufnahmen und -aufzeichnungen sowie Fernsehsendungen und -programmen, auch zur Ausstrahlung über Medien wie das Internet; Organisation und Durchführung von Ausstellungen für kulturelle, Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecke; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Kursen, Seminaren, Schulungen, Symposien und Tagungen; Organisation und Veranstaltung und Durchführung von Wettbewerben; Veranstaltung und Durchführung von Glücks-, Gewinnspielen und Ratespielen; Veranstaltung und Durchführung von Wissenstests; Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte.
Klasse 42: Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung und Aktualisierung von Computersoftware einschließlich Apps, Datenbanken und Multimediaprodukten; Pflege von Datenbanksoftware; Zurverfügungstellen zur zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software, nicht herunterladbaren Apps, nicht herunterladbaren Datenbanken und nicht herunterladbaren Multimediaprodukten; Software as a Service [SaaS]; Auskünfte und Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte.
Klasse 45: juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen; von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, nämlich astrologische und spirituelle Dienstleistungen, Dienstleistungen eines Detektivs, Partner- und Bekanntschaftsvermittlungsdienste, religiöse Dienstleistungen, Vermietung von Bekleidungsstücken, persönliche Analyse- und Nachforschungsdienste, persönliche Einkaufsdienste, Dienstleistungen von Fundbüros, Networking-Dienste, Schreiben von privaten Briefen, Tiersitting-Dienste, politische Lobby-Dienste, Erinnerungsdienste, Begleitung von Personen als Gesellschafter, Dienstleistungen in Bezug auf Hochzeichen; Partnervermittlung; Auskünfte und Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte.
Der Widerspruch richtet sich gegen die folgenden Dienstleistungen:
Klasse 35: Betriebswirtschaftliche Projektleitung von Bauprojekten; Aktualisierung von Werbematerial Auskünfte in Bezug auf Werbung; Auskünfte über Marketing; Bannerwerbung; Dienstleistungen einer Marketingagentur; Beratung in Bezug auf Sponsorensuche; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Dienstleistungen eines Online-Werbenetzwerkes zur Zusammenführung von Werbern und Websiteanbietern; Dienstleistungen in Bezug auf Markenstrategien; Entwicklung von Markennamen; Direktmarketing; Entwicklung von Werbebroschüren; Entwicklung von Werbeflyern; Entwicklung von Werbelogos; Entwurf von Werbemitteln; Event-Marketing; Fernsehwerbung; Herausgabe von Werbetexten; Kleinanzeigenwerbung; Indexierung von Webseiten für Geschäfts- und Werbezwecke; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Mannequindienste für Werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Markenpositionierung [Marketing]; Marketing; Marketing in Bezug auf die Zahnheilkunde; Marketing in Bezug auf Restaurants; Marketing in Bezug auf Reisen; Merchandising; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Online-Veröffentlichung von Werbematerial; Online-Werbung; Verfassen von Werbetexten; Verfassen von Drehbüchern für Werbezwecke; Veranstaltung von Handelsmessen für Werbezwecke; Überarbeiten von Werbetexten; Testen von Markennamen; Telemarketing; Sponsorensuche; Rundfunkwerbung; Produktion von Werbefilmen; Produktion von Teleshopping-Sendungen; Pressewerbung; Präsentation von Firmen und deren Erzeugnissen und Dienstleistungen im Internet; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Planung von Werbemaßnahmen; Plakatanschlagwerbung; Pay-per-Click-Werbung; Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung; Optimierung des Web-Site-Traffics; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Verkaufsförderndes Marketing; Werbung über das Internet; Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit; Werbung in Zeitschriften, Broschüren und Zeitungen; Werbung für gewerbliche Websites; Werbung für Dritte; Werbung; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile des lokalen Einkaufens; Veröffentlichung von Werbematerial und -texten; Veröffentlichung von gedrucktem Material für Werbezwecke; Veröffentlichung von Werbematerial; Veröffentlichung von gedrucktem Material für Werbezwecke, in elektronischer Form; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Werbe-und Förderverträgen für Dritte; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Verkaufsständen; Verkaufsförderungsdienste an Kaufs- oder Verkaufsstandorten für Dritte; Verkaufsförderung [Sales promotion] für Dritte; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter über globales Computernetz; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten durch Werbung auf Internet-Seiten; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Vermittlung von Sponsoren, die ihre Waren und Dienstleistungen mit Sportaktivitäten in Verbindung bringen; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Vermittlung von Sponsoren zur Angliederung ihrer Waren und Dienstleistungen an ein Prämienprogramm; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Vermittlung von Sponsoren, die ihre Waren und Dienstleistungen mit Sportwettkämpfen in Verbindung bringen; Beratung im Bereich Kommunikationsstrategien in der Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Durchführen von Studien im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit; Dekorieren von Schaufenstern; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Vorführung von Waren zu Werbezwecken; Durchführung von Ausstellungen und Messen für geschäftliche und Werbezwecke; Durchführung von Handelsmessen; Organisation und Durchführung von Handelsmessen; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Organisation von Ausstellungen und Messen für kommerzielle oder Werbezwecke; Organisation von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche oder Werbezwecke; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Organisation von Modenschauen zu Werbezwecken; Marketing für die Waren und Dienstleistungen Dritter durch Verteilung von Coupons; Organisation, Durchführung und Überwachung von Kundentreueprogrammen [Werbung]; Organisation und Verwaltung von Kundentreueprogrammen; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter mittels Verwaltung von Verkaufs- und Verkaufsförderungsprämienprogrammen durch Rabattmarken; Verwaltung von Kundenbindungsprogrammen; Verwaltung von Vielfliegerprogrammen; Verwaltung von Prämien- und Treueprogrammen; Vermietung von Online-Werbeflächen; Vermietung von Plakatwänden [Reklametafeln]; Vermietung von Werbeflächen im Internet; Vermietung von Werbeflächen im Internet für Personalbeschaffung; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verbreitung von Werbematerial und Material zur Verkaufsförderung; Verbreitung von Werbematerial, Marketingmaterial und Material für Öffentlichkeitsarbeit; Verbreitung von Werbung; Verbreitung von Werbung für Dritte über das Internet; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Verteilung von Coupons; Versandwerbung; Verteilung von Handzetteln, Broschüren, Drucksachen und Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Proben für Werbezwecke; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerialien; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Beratung auf dem Gebiet des Marketing; Beratung im Bereich Kommunikationsstrategien in der Werbung; Beratung in Bezug auf Anzeigenwerbung; Beratung in Bezug auf Marketing; Bereitstellung von Informationen und Beratung in Bezug auf e-Commerce [Warenbestellung]; Hilfe bei Marketingaktivitäten; Unternehmensberatung in Bezug auf Werbung; Werbe- und Marketingberatung; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich des Themas nephrotisches Syndrom und die fokal segmentale Glomerulosklerose; Werbung in Bezug auf Bekleidung; Beratung im Bereich Beschaffung von Waren und Dienstleistungen; Beratung in Bezug auf Handelsgeschäfte; Beratung und Beratungsleistungen zur Warenbeschaffung für Dritte; Beschaffung von Waren im Auftrag von Unternehmen; Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer Exportagentur; Computergestützte Bestellannahme; Dienstleistungen einer Im- und Exportagentur; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen; Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; Organisation und Durchführung von Handelsschauen zum Verkauf von Rindern; Organisation und Durchführung von Handelsschauen zum Verkauf von Vieh; Konsumgüterberatung in Bezug auf Kosmetika; Konsumgüterberatung in Bezug auf Laptops; Konsumgüterberatung in Bezug auf Software; Konsumgüterberatung; Kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Kommerzielle Vermittlungsdienste, die potentielle private Investoren mit kapitalsuchenden Unternehmern zusammenbringen; Erteilung von Konsumgüterauskünften in Bezug auf Lebensmittel und Getränke; Erteilung von Konsumgüterauskünften in Bezug auf Laptops; Erteilung von Konsumgüterauskünften in Bezug auf Software; Erteilung von Konsumgüterauskünften in Bezug auf Kosmetika; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Konsumgüter; Verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Vermittlung von Zeitungsabonnements für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte über Online-Shops; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für Dritte; Vermietung von Verkaufsautomaten; Verkaufsförderung für den Export; Preisvergleichsbewertungen in Bezug auf Unterkünfte; Organisation und Durchführung von Handelsschauen für Dritte zum Verkauf von Vieh sowie von registrierten und kommerziellen Rindern; Preisvergleichsdienste; Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstpelze; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstpelze; Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Onlineversandhandelsdienstleistungen im Bereich Kosmetika; Versandhandelsdienstleistungen für Kosmetika; Durchführung von interaktiven virtuellen Auktionen; Organisation und Durchführung von Auktionen und Rückwärtsauktionen mittels Computer und Telekommunikationsnetzwerke; Vermittlung und Durchführung von Auktionen und Rückwärtsauktionen über Mobiltelefone; Aktualisierung und Pflege von Informationen in Registern; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Auslagerungsdienstleistungen im Bereich operative Geschäftsführung; Auslagerungsdienstleistungen in Form der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen für Dritte; Beratung in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung; Beratungsdienstleistungen bezüglich Management von Telefon-Callcentern; Betriebswirtschaftliche Verwaltung von Kostenerstattungsprogrammen für Dritte; Büroarbeiten; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Erstellung von Geschäftsgutachten; Führung von Geschäftsunterlagen; Geschäftsführung; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für freiberufliche Dienstleister; Geschäftsführung für Parkflächen; Geschäftsführung für Sportler; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; Geschäftsprojektmanagement; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter; Geschäftsführung von Hotels; Geschäftsführung und -verwaltung; Geschäftsführung im Bereich Transport und Auslieferung; Leitung von Geschäftsprozessen und diesbezügliche Beratung; Lieferkettenmanagement; Marktinformationsdienste; Zurverfügungstellen von geschäftlichen und kommerziellen Kontaktinformationen über das Internet; Verwaltung von Handelsbetrieben; Verwaltung von geschäftlichen Angelegenheiten; Vermittlungsdienste in Geschäftsangelegenheiten; Vermittlung von Kontaktinformationen in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Verhandlung von Geschäftsverträgen für Dritte; Unternehmensverwaltung im Bereich Gesundheitsfürsorge; Unternehmensverwaltung im Bereich Transport; Unternehmensverwaltung; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Registrierung von schriftlichen Mitteilungen und Daten; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Planung von Unternehmensstrategien; Personalanwerbung und Personalmanagement; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; Outgesourcte Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen; Beratung in Bezug auf die Erstellung von Steuererklärungen; Beratung und Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Buchführung; Buchführung; Computergestützte Buchführung; Computergestützte Buchhaltung; Erstellung von Rechnungsauszügen; Wirtschaftsprüfung; Verfolgung und Überwachung von Benzinpreisschwankungen für Dritte zur Rechnungsprüfung; Verfolgung und Überwachung des Energieverbrauchs für Dritte zur Rechnungsprüfung; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Steuererklärungen und diesbezügliche Beratung; Einreichung von Steuererklärungen für Dritte; Dateienverwaltung mittels Computer; Datenrecherchen für Dritte in Computerdateien; Datenverarbeitung [Büroarbeiten] im Bereich Transportwesen; Datenverarbeitung [Büroarbeiten] im Bereich Gesundheitswesen; Erfassung, Verarbeitung und Ausgabe von Daten in Datenbanken [Büroarbeiten]; Erstellen von Statistiken; Erstellen von statistischen Analysen und Berichten; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellen und Systematisieren von Daten in Datenbanken; Zusammenstellung statistischer Informationen; Zusammenstellung und Eingabe von Informationen in Datenbanken; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet; Abfassung von Lebensläufen für Dritte; Anwerbung von Personal der oberen Management-Ebene; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen im Bereich des Personalmanagements; Vermittlung von Arbeitskräften; Rekrutierung von Temporärpersonal; Suche und Auswahl von leitenden Angestellten; Rekrutierung von Führungskräften; Personalverwaltung; Personalvermittlung und -anwerbung; Personalvermittlung; Personalberatung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Personalanwerbung; Personalanwerbung und -vermittlung; Personal-, Stellenvermittlung; Jobvermittlung; Informationen in Bezug auf Arbeitsplätze und Aufstiegsmöglichkeiten [Personalmanagementberatung]; Fachliche Beratung in Bezug auf Personalmanagement; Erstellung von Lebensläufen für Dritte; Ermittlung der Anforderungen an das Personal; Durchführen vom Persönlichkeitstests für Suchmaschinenoptimierung; Dienstleistungen eines Headhunters; Beratung in Fragen des Personalwesens; Beratung bei der Personalanwerbung; Verwaltung von personellen Ressourcen; Werbung in Zusammenhang mit der Personalanwerbung; Ablesen von Gaszählern zu Abrechnungszwecken; Ablesen von Stromzählern zu Abrechnungszwecken; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Elektronische Lagerverwaltungsdienstleistungen; Fakturierung; Fotokopierarbeiten; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Stenografiearbeiten; Terminerinnerungsdienste [Büroarbeiten]; Transkriptionen von Mitteilungen [Büroarbeiten]; Terminplanungsdienste [Büroarbeiten]; Verbrauchszählerablesung für Abrechnungszwecke; Vervielfältigung von Dokumenten; Wasserzählerablesung für Abrechnungszwecke; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Bezug auf Unternehmensakquisitionen; Unternehmensberatungsdienstleistungen bezüglich Einrichtung und Betrieb von Franchisen; Unternehmensberatungsdienstleistungen bezüglich Katastrophenplanung und Wiederherstellung; Unternehmensberatung via Internet; Unternehmensberatung in Bezug auf Franchising; Unternehmensberatung im Bereich Transport und Auslieferung; Strategische Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; Hilfe und Beratung bezüglich Geschäftsführung und -organisation; Hilfe bei der und Beratung in Bezug auf Geschäftsorganisation und -führung; Betriebswirtschaftliches Risikomanagement; Geschäftsführung, Unternehmensberatung; Betriebswirtschaftliche Beratung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen der Unternehmensstrategie; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Bezug auf Verwaltung und Leitung von Hotels; Beratung in Bezug auf Unternehmensorganisation; Beratung in Bezug auf Unternehmensführung; Vermietung von Fotokopiermaschinen; Analyse von Geschäftsdaten; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Auslagerungsdienstleistungen im Bereich Geschäftsanalyse; Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Web-Site; Betriebswirtschaftliche Beratung mittels Computer; Betriebswirtschaftliche Recherche; Durchführung von Unternehmensbewertungen; Erarbeitung und Zusammenstellung von Geschäfts- und Handelsberichten und -informationen; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Geschäftsberichten; Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen; Erstellung von Konjunkturumfragen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses in einem globalen Computernetzwerk; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses im Internet; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Kosten-Preis-Analysen in Bezug auf Müllentsorgung, -beseitigung, den Umgang mit dem Müll und Müllrecycling; Marktforschung; Marktstudien; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Unternehmensbewertungen; Zurverfügungstellen von Informationen zu Online-Handelsverzeichnissen; Erarbeitung von Marktanalysen; Erstellung von Marketingumfragen; Erstellung von öffentlichen Meinungsumfragen; Meinungsforschung.
Klasse 41: Ausleihe von Zeitschriften und Zeitungen; Bereitstellung von elektronischen Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Dienstleistungen eines Musikverlages; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Editieren von Drucksachen mit Bildern, ausgenommen für Werbezwecke; Elektronische Publikation; Elektronische Veröffentlichung von Texten und Druckerzeugnissen [außer Werbetexten] im Internet; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen; Herausgabe von Druckereierzeugnissen in elektronischer Form im Internet; Herausgabe von Druckerzeugnissen auch in elektronischer Form, ausgenommen für Werbezwecke; Herausgabe von Druckerzeugnissen in elektronischer Form, ausgenommen Werbetexte; Herausgabe von Hörbüchern; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Publizieren von Zeitungen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Online Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Multimediaveröffentlichung von Büchern; Publikation [Veröffentlichung und Herausgabe]; Layoutgestaltung, ausgenommen für Werbezwecke; Korrekturlesen von Manuskripten; Kalligrafiedienste; Herausgabe von Zeitschriften; Herausgabe von Veröffentlichungen mittels elektronischer Medien; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Veröffentlichungen in Bezug auf Sprachkurse; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Veröffentlichungen über ein globales Computernetzwerk oder das Internet; Veröffentlichung von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form; Veröffentlichung von Zeitschriften in elektronischer Form im Internet; Veröffentlichung von wissenschaftlichen Informationsschriften; Veröffentlichung von Verbraucherzeitschriften; Veröffentlichung von Schulungshandbüchern; Veröffentlichung von Prospekten; Veröffentlichung von Multimedia-Materialien online; Veröffentlichung von Mitteilungsblättern; Veröffentlichung von Lehrmaterialien; Veröffentlichung von Katalogen; Veröffentlichung von Kalendern; Veröffentlichung von Jahrbüchern; Veröffentlichung von gedruckten Verzeichnissen; Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien zu Arzneimittelpräparaten; Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen, ausgenommen Werbetexte; Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in elektronischer Form; Veröffentlichung von digitaler Video-, Audio- und Multimediaunterhaltung; Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen; Veröffentlichung von Büchern; Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften; Veröffentlichung von Bildungs- und Schulungsratgebern; Verfassen von Drehbüchern, ausgenommen für Werbezwecke; Verfassen und Herausgabe von Texten [ausgenommen Werbetexte]; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Online-Veröffentlichungen im Bereich Musik; Ausbildung in Schulen; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Bereitstellung von digitaler Musik [nicht herunterladbar] über das Internet; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Filmen über Video-on-Demand; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Fernsehsendungen über Video-on-Demand; Bereitstellung von nicht herunterladbarer Online-Musik; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung]; Betrieb eines Kinos; Betrieb eines Klubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Bücherverleih [Leihbücherei]; Darbietung von Live-Unterhaltung; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Songwriters; Dienstleistungen im Bereich der Radio- und Fernsehunterhaltung; Dienstleistungen von Bibliotheken; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Nachtklubs [Unterhaltung]; Dienstleistungen von Kindergärten [Erziehung]; Dienstleistungen von Spielhallen; Dienstleistungen von Vergnügungsparks; Durchführen von Glücksspielen; Dienstleistungen von zoologischen Gärten; Durchführung von Filmfestivals; Organisation und Durchführung von Live-Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Ausstellungen für Unterhaltungszwecke; Online über eine Computerdatenbank oder ein globales Kommunikationsnetzwerk zur Verfügung gestellte Informationsdienstleistungen in Bezug auf Computerspielunterhaltung; Musikdarbietungen [Orchester]; Musikaufführungen; Live-Veranstaltungen von Musikbands; Kulturelle Aktivitäten; Komponieren von Musik; Karaokedienstleistungen; Informationsdienstleistungen zu Kinoprogrammen; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Filmvorführungen in Kinos; Filmvorführungen; Filmproduktion in Studios; Fernsehunterhaltung; Fernseh- und Rundfunkunterhaltung; Erteilen von Auskünften über Unterhaltung; Erstellen von Untertiteln; Erstellen von Bildreportagen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen; Durchführung von Online-Spielen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Bällen; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation von Kongressen und Konferenzen für kulturelle und Bildungszwecke; Organisation von Live-Musikveranstaltungen; Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen; Party-Planung [Unterhaltung]; Platzreservierung für Unterhaltungsveranstaltungen; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Präsentation von Theateraufführungen; Präsentation von Varietévorstellungen; Privatunterricht; Produktion von Bühnenshows; Produktion von Live-Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Produktion von Shows; Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Rundfunkunterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten; Theaterproduktion; Theateraufführungen; Über Computernetzwerke und globale Kommunikationsnetzwerke zur Verfügung gestellte Spieldienste; Über Computerterminals oder Mobiltelefone bereitgestellte Spieldienste; Über ein Computernetzwerk online angebotene Spieldienstleistungen; Unterhaltung; Unterhaltung durch eine Musikgruppe; Vermietung von Tonaufnahmen; Vermietung von Theaterdekoration; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten; Vermietung von Kunstgegenständen; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Verfassen von Filmdrehbüchern; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Unterhaltungsshows; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung von Führungen; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Musikdarbietungen von Gesangsgruppen; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Darbietungen von Musikgruppen; Unterhaltungsdienstleistungen durch Künstler; Unterhaltungsdienstleistungen; Unterhaltungsdienstleistungen im Rahmen von Feriencamps; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Konzertaufführungen; Unterhaltung mittels drahtlose Fernsehsendungen; Unterhaltung in Form von Live-Vorstellungen und Live-Auftritten von kostümierten Personen; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren Filmen und Fernsehprogrammen über Pay-TV; Zurverfügungstellen von Informationen im Bereich Musik; Zurverfügungstellen von Information in Bezug auf Unterhaltung über das Internet; Vorführung von Filmen; Vorführen von Zirkusdarbietungen; Videoverleih [Bänder]; Vermietung von Zimmeraquarien; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Symposien; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konferenzen; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Kongressen; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Kolloquien; Dienstleistungen von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Durchführung von Ausbildungsseminaren; Durchführung von Konferenzen zu Erziehungsfragen; Durchführung von Wettbewerben im Internet; Organisation und Durchführung von Wettbewerben; Organisation und Durchführung von Vorträgen; Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen und Symposien; Organisation und Durchführung von Konferenzen und Kongressen; Organisation und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Symposien; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Seminaren; Organisation von Wettbewerben über das Internet; Organisation von Wettbewerben [Erziehung oder Unterhaltung]; Organisation von Wettbewerben und Preisverleihungen; Organisation von Spielen und Wettkämpfen; Organisation von professionellen Golfturnieren oder -wettbewerben; Organisation von Modenschauen zu Unterhaltungszwecken; Veranstaltung und Durchführung von Spielen; Veranstaltung von Ausbildungs- oder Unterhaltungswettbewerben; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konferenzen; Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Workshops [Ausbildung]; Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Kongressen; Betrieb eines Spielcasinos; Veranstaltung von Lotterien; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Betrieb eines Musikaufnahmestudios; Dienstleistungen von Tonstudios; Fernsehfilmproduktion; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Fotografieren; Live-Unterhaltungsproduktion; Mikroverfilmung; Musikproduktion; Produktion von Audio-Masteraufnahmen; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; Produktion von Audiounterhaltung; Produktion von Fernsehprogrammen; Produktion von Fernsehsendungen; Produktion von Fernsehshows; Produktion von Kinofilmen; Produktion von Live-Unterhaltungssendungen; Produktion von Live-Unterhaltung; Produktion von Rundfunkprogrammen; Produktion von Rundfunksendungen; Produktion von Shows und Filmen; Produktion von Ton- und/oder Videoaufzeichnungen; Produktion von Ton- und Videoaufzeichnungen; Produktion von Tonaufnahmen; Produktion von Tonaufzeichnungen; Synchronisation; Videoverleih [Kassetten]; Vermietung von Videokameras; Vermietung von Videofilmen; Vermietung von Ton- und Videoaufzeichnungsgeräten; Vermietung von kinematografischen Apparaten; Vermietung von Fernsehsendungen; Vermieten von bespielten Datenträgern für Unterhaltungszwecke; Verleih von Aufnahmen oder bespielten magnetischen Audiobändern für Sprachkurse; Tonaufzeichnungen; Ton-, Film-, Video- und Fernsehaufzeichnungen; Bereitstellen von Golfplätzen; Ausbildung in körperlicher Fitness; Bereitstellen von Sportanlagen; Coaching; Coaching [Ausbildung]; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Dienstleistungen von Fitnessklubs; Dienstleistungen von Sportcamps; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen; Gymnastikunterricht; Organisation von Autorennen; Organisation von Sportveranstaltungen; Sportcoaching; Sportliche Aktivitäten; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermietung von Tennisplätzen; Vermietung von Sportplätzen; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Turnunterricht; Sporttraining; Dienstleistungen eines Bücherbusses; Dienstleistungen einer Foto-Bibliothek; Vermietung von Druckerzeugnissen; Aikido-Unterweisung; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ausbildung; Ausbildung an Simulatoren; Ausbildung im Bereich Computersoftwareentwicklung; Ausbildung im Rahmen eines Unternehmens; Ausbildung in Bezug auf berufliche Fähigkeiten; Ausbildung in Unternehmensfragen; Ausbildung oder Unterricht im Bereich Lebensberatung; Ausbildung und Schulung in Bezug auf Natur- und Umweltschutz; Ausbildung und Schulungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Spiele; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Unternehmensverwaltung; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Sport; Beratung in Bezug auf Aus- und Weiterbildung; Beratung in Bezug auf Bildung und Ausbildung im Managementbereich und von Personal; Beratung in Bezug auf Studienfächer; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Videos; Berufliche Umschulungen; Berufsausbildung; Berufsberatung in Bezug auf Erziehung und Ausbildung; Berufsberatung; Berufsbildung und -schulung; Betrieb von Ausbildungseinrichtungen; Computergestützte Ausbildung; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Dienstleistungen von Hochschulen; Durchführung von Erwachsenenschulungen; Durchführung von Lehrgängen; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Durchführung von Schulungen zur Persönlichkeitsentwicklung; Durchführung von Unterweisungs-, Ausbildungs- und Schulungskursen für Jugendliche und Erwachsene; Durchführung von Workshops [Schulung]; Erziehung auf Akademien; Erziehung und Unterricht; Erziehung, Unterricht und Ausbildung; Erziehungsdienstleistungen in Form von Nachhilfeunterricht; Fahrerschulung; Fahrunterricht; Fernunterricht; Kaufmännische Ausbildung; Lehrerausbildung; Modellstehen für Künstler; Musikunterricht; Organisation und Durchführung von Bildungsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Schulungsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von pädagogischen Präsenzveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Tageskursen für Erwachsene; Organisation von Ausbildungsprogrammen für Jugendliche; Organisation von Ausbildungskursen; Organisation von Bildungsveranstaltungen; Organisation von Schulungen; Produktion und Verleih von Lehr- und Unterrichtsmaterial; Religiöse Erziehung; Sado-Unterweisung [Unterricht in der japanischen Teezeremonie]; Schulungen im Bereich Projektmanagement; Schulungs- und Ausbildungsdienstleistungen; Sprachunterricht; Tierdressur; Unterricht in Internaten; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung und Durchführung von Unterricht; Veranstaltung und Durchführung von Online-Fernkursen; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen; Verleih von bespielten Magnetvideobändern für Sprachkurse; Vermietung von Unterrichtsmaterialien oder -apparaten; Veröffentlichung von Ausbildungsmaterialien; Weiterbildung; Weiterbildungsdienstleistungen; Zurverfügungstellen von Ausbildung via ein globales Computernetzwerk; Zurverfügungstellen von Ausbildung im Bereich Hygiene für die Catering-Industrie; Zurverfügungstellen von Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen für Kinder in ausserschulischen Betreuungseinrichtungen; Zurverfügungstellen von Informationen zu Weiterbildung über das Internet; Zurverfügungstellen von Informationen zu Fitness-Training über eine Online-Website; Zurverfügungstellen von Lehrkursen zu Ernährung; Zurverfügungstellen von Online-Ausbildung; Dienstleistungen von Dolmetschern; Dolmetschen der Gebärdensprache; Übersetzungs- und Dolmetscherdienste..
Eine Auslegung des Wortlautes des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist erforderlich, um den genauen Umfang der Schutzbereiche dieser Waren und Dienstleistungen zu bestimmen.
Aus der Verwendung der Worte „insbesondere“ und „einschließlich“ im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Widersprechenden ist ersichtlich, dass die genannten Waren und Dienstleistungen lediglich beispielhaft für die in der Kategorie erfassten genannt werden und sich der Schutz nicht auf sie beschränkt. Anders ausgedrückt, dieses Wort leitet eine nicht erschöpfende Liste von Beispielen ein (09/04/2003, T‑224/01, Nu‑Tride, EU:T:2003:107).
Das Wort „nämlich“, welches im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Widersprechenden benutzt wird, um die Beziehung der konkreten Waren und Dienstleistungen zur weiter gefassten Kategorie aufzuzeigen, wirkt hingegen ausschließend und beschränkt den Umfang der Eintragung auf die konkret angegebenen Waren und Dienstleistungen.
Einleitend ist festzustellen, dass nach Artikel 33 Absatz 7 UMV Waren und Dienstleistungen nicht deswegen als ähnlich oder unähnlich angesehen werden, weil sie in derselben Klasse oder in verschiedenen Klassen der Nizza‑Klassifikation erscheinen.
Zu den relevanten Faktoren im Zusammenhang mit dem Vergleich der Waren oder Dienstleistungen zählen unter anderem die Art und der Zweck der Waren oder Dienstleistungen, die Vertriebswege, die Verkaufsstätten, die Hersteller, die Nutzung und ob sie miteinander konkurrieren oder einander ergänzen.
Angefochtene Dienstleistungen in Klasse 35
(a) Ein großer Teil der angefochtenen Dienstleistungen in dieser Klasse gehört zu den Bereichen Werbung, Marketing, Verkaufsförderung einerseits und Unternehmensführung (Geschäftsführungsdienstleistungen bzw. Dienstleistungen der betriebswirtschaftlichen Unterstützung) andererseits. Diese Gruppen werden im Folgenden mit den Kategorien Werbung, Marketing, Verkaufsförderung der Widersprechenden in Klasse 35 verglichen.
Zum Zwecke dieses Vergleich werden zunächst die Werbungsdienstleistungen sowie Geschäftsführungsdienstleistungen definiert, bevor die einzelnen, darunter fallenden Dienstleistungen verglichen werden.
Werbungsdienstleistungen bestehen darin, durch die Bewerbung der Markteinführung und/oder des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen den Absatz der Kunden zu fördern oder ihre Marktstellung zu festigen und ihnen mittels Öffentlichkeitsarbeit Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Im Interesse dieses Ziels können viele verschiedene Mittel und Produkte eingesetzt werden. Diese Dienstleistungen werden von spezialisierten Unternehmen erbracht, welche die Bedürfnisse ihrer Kunden analysieren und ihnen sämtliche für die Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen erforderlichen Informationen sowie eine entsprechende Beratung zur Verfügung stellen. Sie entwerfen eine individuelle Strategie für die Bewerbung von Waren und Dienstleistungen in Zeitungen, auf Websites, in Videos, im Internet usw.
Geschäftsführungsdienstleistungen werden für gewöhnlich von spezialisierten Unternehmen dieser Branche erbracht, zum Beispiel von Beratungsfirmen. Diese Unternehmen sammeln Informationen und bieten ihren Kunden Instrumente und Fachkenntnisse an, die ihnen bei der Unternehmensführung helfen, oder sie bieten Unterstützung für die Entwicklung, das Wachstum und die Ausweitung des Marktanteils von Unternehmen an. Die Dienstleistungen umfassen Aktivitäten wie Forschungsarbeit und Unternehmensbewertungen, Kosten-Preis-Analysen und Beratung in Organisationsangelegenheiten. Diese Dienstleistungen umfassen auch Leistungen zur Beratung und Unterstützung, die bei der „Geschäftsführung“ von Nutzen sein können, z. B. effizienter Einsatz finanzieller und menschlicher Ressourcen, Steigerung der Produktivität, Ausbau des Marktanteils, Umgang mit Konkurrenten, Verringerung der Steuerlast, Entwicklung neuer Produkte, Kommunikation mit dem Publikum, Marketing, Ausforschung von Verbrauchertrends, Verbraucherkommunikation, Markteinführung neuer Produkte, Schaffung eines Firmenimage, usw.
Beispiele für Dienstleistungen im Bereich Geschäftsführung sind die auch in den angefochtenen Dienstleistungen genannten Unternehmensbewertungen. Diese beinhalten eine Untersuchung von Art und Potenzial eines Unternehmens und eine Bewertung seiner Leistungsfähigkeit im Vergleich zu seinen Wettbewerbern.
Bei der ebenfalls in den angefochtenen Dienstleistungen genannten Aufstellung von Kosten-Preisanalysen werden sowohl die vorgeschlagenen Gesamtkosten eines Projekts als auch die Kosten der einzelnen Elemente dieses Projekts (z. B. Arbeitsleistung, Materialien usw.) bewertet, um festzustellen, ob die Kosten im Verhältnis zu den Projektanforderungen vertretbar und angemessen sind. Mittels dieser Analyse soll festgestellt werden, ob die unternehmerische Entscheidung für die Durchführung eines Projekts wirtschaftlich ist. Sie gilt daher als Dienstleistung zur Hilfe bei der Durchführung von Geschäften oder Handelsverrichtungen eines Industrie- oder Handelsunternehmens. Anhand der Informationen, die bei einer Kosten-Preis-Analyse gewonnen wurden, kann ein Unternehmen finanzielle Entscheidungen im Hinblick auf die Durchführung des Projekts treffen.
Beim Vergleich von Geschäftsführungsdienstleistungen und Werbungsdienstleistungen ist festzustellen, dass Werbung ein wesentliches Instrument der Geschäftsführung ist, da das Unternehmen sich dadurch auf dem Markt bekannt macht. Wie oben ausgeführt, ist der Zweck von Werbungsdienstleistungen „die Position des Kunden auf dem Markt zu stärken“ und der Zweck von Geschäftsführungsdienstleistungen ist es, das Unternehmen dabei zu unterstützen „Marktanteile zu erwerben, entwickeln und auszubauen“. Es gibt keinen eindeutigen Unterschied zwischen „die Position des Kunden auf dem Markt zu stärken“ und der Unterstützung des Unternehmens dabei, „Marktanteile zu erwerben, entwickeln und auszubauen“. Ein Berater, der seine Dienstleistungen zur effizienten Geschäftsführung anbietet, kann auch Werbestrategien in diesem Bereich miteinschließen, da kein Zweifel daran besteht, dass Werbung eine wesentliche Rolle bei der Geschäftsführung spielt. Des Weiteren können Geschäftsführungsberater auch Beratungsleistungen im Bereich der Werbung (und des Marketings) als Teil ihrer Dienstleistungen anbieten und folglich können die angesprochenen Verkehrskreise glauben, dass diese beiden Dienstleistungen denselben professionellen Ursprung haben. Folglich sind diese Dienstleistungen in geringem Maß ähnlich.
Unter Berücksichtigung des Vorgesagten werden die nachfolgenden angefochtenen Dienstleistungen mindestens von derselben Art von Unternehmen angeboten, richten sich an denselben Endverbraucher und werden über dieselben Vertriebskanäle erbracht. Auf der Grundlage dieser Erwägungen sind sie, wenn sie nicht ohnehin bereits identisch sind, weil sie in den weit gefassten Kategorien der Werbung, Marketing und Verkaufsförderung der Widersprechenden enthalten sind oder sich mit diesen überschneiden, dann doch mindestens in geringem Maße ähnlich zu den genannten Begriffen der älteren Marke:
Werbung; Marketing; Verkaufsförderung; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für Dritte; Vermietung von Werbeflächen; Verbreitung von Werbeanzeigen; Produktion von Werbefilmen; Verkaufsförderndes Marketing; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Direktmarketing; Aktualisierung von Werbematerial; Markenpositionierung [Marketing]; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Plakatanschlagwerbung; Rundfunkwerbung; Verbreitung von Werbung; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Vermietung von Werbematerial; Verkaufsförderung [Sales promotion] für Dritte; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Fernsehwerbung; Werbung für gewerbliche Websites; Dekorieren von Schaufenstern; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Telemarketing; Herausgabe von Werbetexten; Pay-per-Click-Werbung; Merchandising; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter über globales Computernetz; Präsentation von Firmen und deren Erzeugnissen und Dienstleistungen im Internet; Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung; Beratung in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Vorführung von Waren zu Werbezwecken; Werbe- und Marketingberatung; Vermietung von Online-Werbeflächen; Vermietung von Plakatwänden [Reklametafeln]; Vermietung von Werbeflächen im Internet: Vermietung von Werbeflächen im Internet für Personalbeschaffung; Vermietung von Verkaufsständen Verbreitung von Werbematerial und Material zur Verkaufsförderung; Verbreitung von Werbematerial; Verbreitung von Werbung für Dritte über das Internet; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Verteilung von Coupons; Versandwerbung; Verteilung von Proben für Werbezwecke; Verteilung von Werbematerialien; Verbreitung von Werbematerial, Marketingmaterial und Material für Öffentlichkeitsarbeit; Verteilung von Handzetteln, Broschüren, Drucksachen und Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter Prospekte, Drucksachen Warenproben]; Beratung im Bereich Kommunikationsstrategien in der Werbung; Beratung in Bezug auf Anzeigenwerbung; Hilfe bei Marketingaktivitäten; Unternehmensberatung in Bezug auf Werbung; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich des Themas nephrotisches Syndrom und die fokal segmentale Glomerulosklerose; Werbung in Bezug auf Bekleidung; Beratung auf dem Gebiet des Marketing; Werbung in Zeitschriften, Broschüren und Zeitungen; Optimierung des Web-Site-Traffics; Beratung im Bereich Kommunikationsstrategien in der Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Durchführen von Studien im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit; Marketing für die Waren und Dienstleistungen Dritter durch Verteilung von Coupons; Auskünfte in Bezug auf Werbung; Auskünfte über Marketing; Bannerwerbung; Dienstleistungen einer Marketingagentur; Beratung in Bezug auf Sponsorensuche; Dienstleistungen eines Online-Werbenetzwerkes zur Zusammenführung von Werbern und Websiteanbietern; Dienstleistungen in Bezug auf Markenstrategien; Entwicklung von Markennamen; Entwicklung von Werbebroschüren; Entwicklung von Werbeflyern; Entwicklung von Werbelogos; Entwurf von Werbemitteln; Event-Marketing; Kleinanzeigenwerbung; Indexierung von Webseiten für Geschäfts- und Werbezwecke; Mannequindienste für Werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing in Bezug auf die Zahnheilkunde; Marketing in Bezug auf Restaurants; Marketing in Bezug auf Reisen; Online-Veröffentlichung von Werbematerial; Verfassen von Werbetexten; Verfassen von Drehbüchern für Werbezwecke; Überarbeiten von Werbetexten; Testen von Markennamen; Produktion von Teleshopping-Sendungen; Pressewerbung; Planung von Werbemaßnahmen; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Werbung über das Internet; Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Werbung für Dritte; Werbung; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile des lokalen Einkaufens; Veröffentlichung von Werbematerial und-texten; Veröffentlichung von gedrucktem Material für Werbezwecke; Veröffentlichung von Werbematerial; Veröffentlichung von gedrucktem Material für Werbezwecke, in elektronischer Form; Verkaufsförderungsdienste an Kaufs- oder Verkaufsstandorten für Dritte; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten durch Werbung auf Internet-Seiten; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Vermittlung von Sponsoren zur Angliederung ihrer Waren und Dienstleistungen an ein Prämienprogramm; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter mittels Verwaltung von Verkaufs- und Verkaufsförderungsprämienprogrammen durch Rabattmarken; Verkaufsförderung für den Export; Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Vermittlung von Sponsoren die ihre Waren und Dienstleistungen mit Sportaktivitäten in Verbindung bringen; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter durch Vermittlung von Sponsoren die ihre Waren und Dienstleistungen mit Sportwettkämpfen in Verbindung bringen; Organisation und Verwaltung von Kundentreueprogrammen; Verwaltung von Kundenbindungsprogrammen; Verwaltung von Vielfliegerprogrammen; Verwaltung von Prämien- und Treueprogrammen; Organisation, Durchführung und Überwachung von Kundentreueprogrammen [Werbung]; Bereitstellung von Informationen und Beratung in Bezug auf e-Commerce [Warenbestellung]; Beratung in Bezug auf Marketing; Online-Werbung; Sponsorensuche; Erstellen von Statistiken; Erstellen von statistischen Analysen und Berichten; Analyse von Geschäftsdaten; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Auslagerungsdienstleistungen im Bereich Geschäftsanalyse; Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Web-Site; Betriebswirtschaftliche Beratung mittels Computer; betriebswirtschaftliche Recherche; Durchführung von Unternehmensbewertungen; Erarbeitung und Zusammenstellung von Geschäfts- und Handelsberichten und -informationen; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Geschäftsberichten; Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen; Erstellung von Konjunkturumfragen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erteilen von Geschäftsinformationen mittels eines Verzeichnisses in einem globalen Computernetzwerk; Erteilen von Geschäftsinformationenmittels eines Verzeichnisses im Internet; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Kosten-Preis-Analysen in Bezug auf Müllentsorgung, -beseitigung, den Umgang mit dem Müll und Müllrecycling; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Unternehmensbewertungen; Zurverfügungstellen von Informationen zu Online-Handelsverzeichnissen; Erarbeitung von Marktanalysen; Erstellung von Marketingumfragen; Meinungsforschung; Nachforschungen im Zusammenhang mit Werbung und Marketing; Marktstudien; Erstellung von öffentlichen Meinungsumfragen; betriebswirtschaftliche Projektleitung von Bauprojekten; Aktualisierung und Pflege von Informationen in Registern; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Auslagerungsdienstleistungen im Bereich operative Geschäftsführung; Auslagerungsdienstleistungen in Form der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen für Dritte; Beratungsdienstleistungen bezüglich Management von Telefon-Callcentern; Betriebswirtschaftliche Verwaltung von Kostenerstattungsprogrammen für Dritte; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Erstellung von Geschäftsgutachten; Führung von Geschäftsunterlagen; Geschäftsführung; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für freiberufliche Dienstleister; Geschäftsführung für Parkflächen; Geschäftsführung für Sportler; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; Geschäftsprojektmanagement; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter; Geschäftsführung von Hotels; Geschäftsführung und -verwaltung; Geschäftsführung im Bereich Transport und Auslieferung; Leitung von Geschäftsprozessen und diesbezügliche Beratung; Lieferkettenmanagement; Marktinformationsdienste; Zurverfügungstellen von geschäftlichen und kommerziellen Kontaktinformationen über das Internet; Verwaltung von Handelsbetrieben; Verwaltung von geschäftlichen Angelegenheiten; Vermittlungsdienste in Geschäftsangelegenheiten; Vermittlung von Kontaktinformationen in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Verhandlung von Geschäftsverträgen für Dritte; Unternehmensverwaltung im Bereich Gesundheitsfürsorge; Unternehmensverwaltung im Bereich Transport; Unternehmensverwaltung; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Registrierung von schriftlichen Mitteilungen und Daten; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Planung von Unternehmensstrategien; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; outgesourcte Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen; Organisation von Modenschauen; Preisvergleichsbewertungen in Bezug auf Unterkünfte; Preisvergleichsdienste; Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte; Vermittlung von Werbe- und Förderverträgen für Dritte¸ kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte sowie Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung; in Bezug auf Unternehmensakquisitionen; Unternehmensberatungsdienstleistungen bezüglich Einrichtung und Betrieb von Franchisen; Unternehmensberatungsdienstleistungen bezüglich Katastrophenplanung und Wiederherstellung; Unternehmensberatung via Internet; Unternehmensberatung in Bezug auf Franchising; Unternehmensberatung im Bereich Transport und Auslieferung; Strategische Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; Hilfe und Beratung bezüglich Geschäftsführung und -organisation; Hilfe bei der und Beratung in Bezug auf Geschäftsorganisation und -führung; Hilfe bei der und Beratung in Bezug auf Geschäftsorganisation und -führung; Betriebswirtschaftliches Risikomanagement; Betriebswirtschaftliche Beratung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen der Unternehmensstrategie; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Bezug auf Verwaltung und Leitung von Hotels; Beratung in Bezug auf Unternehmensorganisation; Beratung in Bezug auf Unternehmensführung.
(b) Eine weitere Kategorie der angefochtenen Dienstleistungen stellen diejenigen dar, die dem Feld der Einzelhandels und Großhandelsdienstleistungen zugerechnet werden können:
Aufgrund der Ungenauigkeit der Begriffe Einzelhandelsdienstleistungen , auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren der Klassen 9 und/oder 16 sowie Einzel- und Versandhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren aus den Bereichen gedruckte und/oder digitale Medien in Klasse 35 der Widersprechenden kann keine Verbindung zu den angefochtenen Online- Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Onlineversandhandelsdienstleistungen im Bereich Kosmetika; Versandhandelsdienstleistungen für Kosmetika sowie Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel hergestellt werden, da der Zweck, die Eigenschaften und die Verwendungsmethoden im Warenverzeichnis nicht ausdrücklich benannt wurden. Mangels einer ausdrücklichen Einschränkung zur eindeutigen Identifizierung des Begriffs kann die natürliche Bedeutung von Einzelhandelsdienstleistungen , auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren der Klassen 9 und/oder 16 sowie den Einzel- und Versandhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren aus den Bereichen gedruckte und/oder digitale Medien der Widersprechenden nicht ausreichend festgestellt werden, und die Dienstleistungen gelten daher als unähnlich.
Was die Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf folgende Dienstleistungen: [s.o.] der Widersprechenden angeht, so ist festzustellen, dass „Einzelhandel mit Dienstleistungen“ (d. h. Dienstleistungen, die darin bestehen, verschiedene Dienstleistungen für Dritte zusammenzustellen, um den Verbrauchern den Vergleich und Erwerb dieser Dienstleistungen zu erleichtern) klar und präzise genug sind, wenn die in Bezug genommenen Dienstleistungen ausreichend klar und genau formuliert sind, damit die zuständigen Behörden und andere Wirtschaftsteilnehmer wissen, welche Dienstleistungen der Anmelder zusammenzustellen beabsichtigt (10/07/2014, C-420/13, Netto Marken-Discount, EU:C:2014:2069).
Die genannte Entscheidung bestätigt, dass die „Zusammenstellung von Dienstleistungen“ eine schutzwürdige Tätigkeit ist. Der Gerichtshof legte größeren Wert auf die Definition der zusammenzustellenden Dienstleistungen als auf die Definition der Tätigkeit des „Zusammenstellens“ selbst (siehe bereits Urteil vom 07/07/2005, C-418/02, Praktiker, EU:C:2005:425).
Um das grundlegende Erfordernis gemäß Artikel 33 Absatz 2 UMV zu erfüllen, die Waren und Dienstleistungen so klar und eindeutig wie möglich anzugeben, muss jeder Anspruch auf Einzelhandelsdienstleistungen oder das „Zusammenstellen“ von Dienstleistungen auf diese Art und Weise formuliert werden.
Im Hinblick auf die Zusammenstellung von Dienstleistungen bieten Formulierungen wie „Einzelhandelsdienstleistungen in Verbindung mit …“ oder „Einzelhandelsdienstleistungen in Verbindung mit dem Verkauf von …“ und die im vorliegenden Fall verwendete Formulierung „Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf“ keine klare Unterscheidung zwischen dem Einzelhandelsverkauf von Dienstleistungen und der Erbringung dieser Dienstleistungen selbst.
Das Praktiker Urteil des EuGH ist nicht dahin gehend auszulegen, dass damit ein doppelter Schutz für Dienstleistungen erworben werden kann, die in sich selbst geschützt sind (unerheblich, ob sie in Klasse 35 oder andere fallen). Genauso wenig sollte es als alternative Möglichkeit verstanden werden, Schutz für die Bewerbung eigener Dienstleistungen zu erlangen. Umfasst also ein Verzeichnis „die Zusammenstellung von Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, die den Kunden einen bequemen Vergleich und Erwerb dieser Dienstleistungen ermöglicht“, so erfassen diese Dienstleistungen nicht die tatsächliche Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, die in Klasse 38 fällt, sondern nur die Zusammenstellung verschiedener Telekommunikationsdienstleister, die den Kunden einen bequemen Vergleich und Erwerb dieser Dienstleistungen ermöglicht.
Schließlich ist die Spezifikation der Dienstleistungen der Widersprechenden, die nach dem Begriff „Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf folgende Dienstleistungen“ genannt werden, durch Begriffe wie „einschließlich“, „insbesondere“ nicht genau genug, da diese Begriffe eigentlich „zum Beispiel“ bedeuten. Sie schränken die nachfolgend genannten Waren oder Dienstleistungen nicht ein, und es bleibt unklar, welche Dienstleitungen genau gemeint sind.
Die oben genannten angefochtenen Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich spezifischer Waren (nämlich Online- Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Onlineversandhandelsdienstleistungen im Bereich Kosmetika; Versandhandelsdienstleistungen für Kosmetika sowie Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel) und die eben genannten Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf folgende Dienstleistungen: [s.o.] der Widersprechenden sind damit ebenfalls unähnlich.
Weiter bestehen zwischen den genannten angefochtenen Einzelhandelsdienstleistungen und sämtlichen Waren in Klassen 9, 11, 16, 18, 20, 24, 25, 28 und 32 und den übrigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klassen 38 (im Wesentlichen Telekommunikation), 39 (im Wesentlichen Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren, Versanddienstleistungen, Veranstaltung von Reisen), 41 (im Wesentlichen Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen), 42 (im Wesentlichen Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung, Aktualisierung und Zurverfügungstellen von Computersoftware) und 45 (im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit und sozialen Kontakt) keinerlei markenrechtlich relevanten Berührungspunkte. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken, werden von unterschiedlichen Anbietern erbracht und richten sich an ein unterschiedlichen Publikum. Es besteht auch keinerlei notwendiges Ergänzungs- oder gar Konkurrenzverhältnis.
Zudem besteht auch keine Ähnlichkeit zu den übrigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klasse 35, die im Wesentliche Geschäftsführung, Werbung, Auktionsdienste, Organisation von Messen und Ausstellungen und die Vermittlung von Verträgen umfassen.
Die vorgenannten angefochtenen Online- Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte; Onlineversandhandelsdienstleistungen im Bereich Kosmetika; Versandhandelsdienstleistungen für Kosmetika sowie Einzelhandels- oder Großhandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel sind mithin zu allen Waren und Dienstleistungen der Widersprechenden unähnlich.
Im Gegensatz zu dem eben Ausgeführten besteht eine durchschnittliche Ähnlichkeit der angefochtenen Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstpelze mit den Häuten und Fellen der Klasse 18 der Widersprechenden.
Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich des Verkaufs spezifischer Waren weisen eine durchschnittliche Ähnlichkeit zu diesen spezifischen Waren auf. Obgleich die Art, der Zweck und die Verwendungsmethode dieser Waren und Dienstleistungen nicht übereinstimmen, sind sie sich ähnlich, da sie sich ergänzen und die Dienstleistungen in der Regel an denselben Orten angeboten werden, an denen auch die Waren zum Verkauf angeboten werden. Des Weiteren sprechen sie dieselben Zielgruppen an.
Folglich haben die angefochtenen Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstpelze eine Ähnlichkeit mit den Häuten und Fellen der Widersprechenden in Klasse 18.
Die vorstehend in Bezug auf Einzelhandelsdienstleistungen dargestellten Grundsätze gelten für die verschiedenen Dienstleistungen, bei denen es ausschließlich um den eigentlichen Verkauf von Waren geht, wie Dienstleistungen von Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsdienstleistungen, Internet-Shopping, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Katalog- oder Versandhandel usw. (sofern diese in die Klasse 35 gehören).
Folglich haben auch die angefochtenen Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Kunstpelze; eine Ähnlichkeit mit den Häuten und Fellen der Widersprechenden in Klasse 18.
(c) Die folgenden Kategorien der angefochtenen Dienstleistungen, nämlich auktionsbezogene Dienstleistungen, die Vermittlung von Verträgen und Handelsgeschäften sowie die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen, finden ebenfalls ihre Entsprechungen in den jeweiligen Gruppen der Dienstleistungen der Widersprechenden:
Die angefochtenen Durchführung von interaktiven virtuellen Auktionen; Organisation und Durchführung von Auktionen und Rückwärtsauktionen mittels Computer und Telekommunikationsnetzwerke; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen sind in der weiter gefassten Kategorie Auktionsdienste, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet der Widersprechenden enthalten, oder überschneiden sich mit ihr. Diese Dienstleistungen sind daher identisch.
Die angefochtenen Dienstleistungen Vermittlung von Zeitungsabonnements für Dritte; Vermittlung von Verträgen für Dritte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf von Waren; Vermittlung von Verträgen für Dritte; Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte über Online-Shops; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte sind entweder in der weiter gefassten Kategorie Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf sowie den Tausch von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet oder in der weiter gefassten Kategorie Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf sowie den Tausch von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet der Widersprechenden enthalten. Deshalb sind sie identisch.
Die angefochtenen Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Veranstaltung von Handelsmessen für Werbezwecke sowie Durchführung von Ausstellungen und Messen für geschäftliche und Werbezwecke; Durchführung von Handelsmessen; Organisation und Durchführung von Handelsmessen; Organisation von Ausstellungen und Messen für kommerzielle oder Werbezwecke; Organisation von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche oder Werbezwecke; Organisation und Durchführung von Handelsschauen zum Verkauf von Rindern; Organisation und Durchführung von Handelsschauen zum Verkauf von Vieh; Organisation und Durchführung von Handelsschauen für Dritte zum Verkauf von Vieh sowie von registrierten und kommerziellen Rindern sind in der weiter gefassten Kategorie Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen zu gewerblichen und/oder Werbezwecken der Widersprechenden enthalten, oder überschneiden sich mit ihr. Diese Dienstleistungen sind daher identisch.
(d) Eine weitere Kategorie der angefochtenen Dienstleistungen betrifft die Datenpflege. Folgende der angefochtenen Dienstleistungen finden ihre Entsprechung in der Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden.
Die angefochtenen Dienstleistungen Dateienverwaltung mittels Computer; Datenverarbeitung [Büroarbeiten] im Bereich Transportwesen; Datenverarbeitung [Büroarbeiten] im Bereich Gesundheitswesen; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung und Eingabe von Informationen in Datenbanken; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Erfassung Verarbeitung und Ausgabe von Daten in Datenbanken [Büroarbeiten]; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Zusammenstellen und Systematisieren von Daten in Datenbanken; Zusammenstellung statistischer Informationen; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung im Internet; Anfertigen von Geschäftsstatistiken; Zusammenstellung von Informationsverzeichnissen für Geschäfts- und Werbezwecke; Zusammenstellung von Listen für Direktwerbung; Zusammenstellung von Mailing-Listen; Zusammenstellung von Statistiken und Informationen in Geschäftsangelegenheiten sind in der breiten Kategorie Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden enthalten, oder überschneiden sich mit ihr, und daher identisch.
Die angefochtenen Büroarbeiten überschneiden sich mit der Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden. Sie sind daher identisch.
Die angefochtenen computergestützte Bestellannahme; Verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen sind zu der Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden ähnlich.
Die angefochtenen Dienstleistungen Beratung in Bezug auf die Erstellung von Steuererklärungen; Beratung und Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Buchführung; Buchführung; Computergestützte Buchführung; Computergestützte Buchhaltung; Erstellung von Rechnungsauszügen; Wirtschaftsprüfung; Verfolgung und Überwachung von Benzinpreisschwankungen für Dritte zur Rechnungsprüfung; Verfolgung und Überwachung des Energieverbrauchs für Dritte zur Rechnungsprüfung; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Steuererklärungen und diesbezügliche Beratung; Einreichung von Steuererklärungen für Dritte sind allesamt Dienstleistungen rund um die Buchführung im weitesten Sinn. Letztere umfasst die Systematisierung und Pflege von Daten, da diese Grundlage jeder vorgenannten Dienstleistung ist. Folglich ist die Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden in sämtlichen vorgenannten angefochtenen Dienstleistungen enthalten. Da die Widerspruchsabteilung die weit gefassten Kategorien der angefochtenen Dienstleistungen nicht von Amts wegen aufgliedern kann, gelten sie als identisch zu den Dienstleistungen der Widersprechenden.
Die angefochtenen Datenrecherchen für Dritte in Computerdateien sind zu Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden ähnlich, weil sie denselben Zweck haben, von denselben Unternehmen angeboten werden und sich an dasselbe Publikum wenden.
Die angefochtenen Dienstleistungen Ablesen von Gaszählern zu Abrechnungszwecken; Ablesen von Stromzählern zu Abrechnungszwecken; Elektronische Lagerverwaltungsdienstleistungen; Fakturierung; Fotokopierarbeiten; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Stenografiearbeiten; Terminerinnerungsdienste[Büroarbeiten]; Transkriptionen von Mitteilungen[Büroarbeiten]; Terminplanungsdienste [Büroarbeiten]; Verbrauchszählerablesung für Abrechnungszwecke; Vervielfältigung von Dokumenten; Wasserzählerablesung für Abrechnungszwecke sind ähnlich zu der Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden. Sie werden von derselben Einheit eines Unternehmens angeboten und wenden sich an dasselbe Publikum. Zudem dienen sie demselben Zweck, nämlich der Geschäftsführung eines Unternehmens durch unterstützende Tätigkeiten in der Unternehmensorganisation zuzuarbeiten. Sowohl Sekretariatstätigkeiten sowie das Ablesen von Zählern, die Eingabe von Daten und die Lagerverwaltung garantieren das reibungsfreie Funktionieren eines Unternehmens. Insofern dienen alle genannten Dienstleistungen demselben Zweck.
Die angefochtene Vermietung von Fotokopiermaschinen wird üblicherweise von den Herstellern von Fotokopiermaschinen angeboten. ist unähnlich Diese bieten keine Werbungs- oder Bürodienstleistungen oder die sonstigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klasse 35 (im wesentlichen Vermittlung von Verträgen, Auktionsdienste, Organisation von Messen und Ausstellungen und Beratung zum Vorgenannten) an. Insbesondere sind sie auch zur Zusammenstellung, Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden nicht ähnlich, da diese Dienstleistungen üblicherweise nicht über dieselben Vertriebskanäle angeboten werden und einen völlig anderen Zweck haben .
Weiter bestehen zwischen Vermietung von Fotokopiermaschinen und sämtlichen Waren in Klassen 9, 11, 16, 18, 20, 24, 25, 28 und 32 und den übrigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klassen 38 (im Wesentlichen Telekommunikation), 39 (im Wesentlichen Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren, Versanddienstleistungen, Veranstaltung von Reisen), 41 (im Wesentlichen Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen), 42 (im Wesentlichen Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung, Aktualisierung und Zurverfügungstellen von Computersoftware) und 45 (im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit und sozialen Kontakt) keinerlei markenrechtlich relevanten Berührungspunkte. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken, werden von unterschiedlichen Anbietern erbracht und richten sich an ein unterschiedlichen Publikum. Es besteht auch keinerlei notwendiges Ergänzungs- oder gar Konkurrenzverhältnis
(e) Die folgende Kategorie der angefochtenen Dienstleistungen gehört zur Gruppe der „kaufmännischen Dienstleistungen und Verbraucherinformationsdienste“:
Die angefochtene Beschaffung von Waren im Auftrag von Unternehmen; Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen und die Beratung im Bereich Beschaffung von Waren und Dienstleistungen; Beratung in Bezug auf Handelsgeschäfte; Beratung und Beratungsleistungen zur Warenbeschaffung für Dritte sind ähnlich zu der Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf sowie den Tausch von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet der Widersprechenden. Die Beschaffung umfasst alle Tätigkeiten, die der Versorgung eines Unternehmens mit Material, Dienstleistungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln sowie Rechten und Informationen aus unternehmensexternen Quellen (Güter- und Dienstleistungsmärkte) dienen. Diese Aktivität schließt daher die Verhandlung von Verträgen über den Ankauf von Waren ein. Folglich stimmen die Dienstleistungen in Anbieter, Vertriebskanälen und Publikum überein.
Die angefochtenen kommerziellen Vermittlungsdienste, die potentielle private Investoren mit kapitalsuchenden Unternehmern zusammenbringen sind ebenfalls ähnlich zu der Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für Dritte, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet; der Widersprechenden. Beide Dienstleistungen beinhalten als wesentliche Leistung die Ermittlung von Geschäftskontakten und die dazugehörige Erstellung von Verträgen. Insofern werden sie von denselben Unternehmen erbracht und denselben Verbrauchern angeboten. Sie verfolgen auch denselben Zweck, nämlich einen Geschäftsabschluss zwischen Dritten.
Die angefochtene Dienstleistung Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen ist zu der Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen und Messen zu gewerblichen und/oder Werbezwecken der Widersprechenden ähnlich.
Die Bereitstellung eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen hat bestimmte Merkmale mit der Organisation von Messen und Ausstellungen zu kommerziellen oder Werbezwecken gemeinsam. Die Messen werden zu kommerziellen Verkaufszwecken organisiert, bringen Käufer und Verkäufer zusammen und ermöglichen gleichzeitig die Durchführung von Geschäftstransaktionen. Solche Messen und Ausstellungen können auch online veranstaltet werden (z. B. virtuelle Messen oder Präsentationsplattformen). Folglich haben diese Dienstleistungen einen ähnlichen Zweck, können sich an dieselben relevanten Verkehrskreise richten und werden von denselben Unternehmen erbracht.
Die angefochtene Betrieb einer Exportagentur; Dienstleistungen einer Im- und Exportagentur sind zu der Vermittlung von Verträgen für Dritte über den An- und Verkauf sowie den Tausch von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet der Widersprechenden ähnlich.
Das Aushandeln von Geschäftsverträgen für andere umfasst Dienstleistungen, bei denen ein Dritter Verkäufer und Käufer von etwas in Kontakt bringt, zwischen ihnen verhandelt und für diese Dienstleistungen eine Provision erhält. Die Dienstleistungen von Import-Export-Agenturen beziehen sich auf den Warenverkehr und erfordern in der Regel die Einschaltung der Zollbehörden sowohl im Import- als auch im Exportland; sie sind daher vorbereitend oder begleitend für die Kommerzialisierung von Waren. Bei den zu vergleichenden Dienstleistungen handelt es sich um Dienstleistungen von Geschäftsvermittlern. Sie können von denselben Fachunternehmen mit dem Ziel erbracht werden, anderen Unternehmen bei der Lösung ihrer geschäftsbezogenen Probleme zu helfen. Beide Dienstleistungen richten sich an das gleiche Fachpublikum und können über die gleichen Kanäle vertrieben werden.
Die Dienstleistungen der computergestützten Bestellannahme; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen sind ähnlich wie die Dienstleistungen der computergestützten Dateiverwaltung. Diese Dienste haben den gleichen Zweck (Dienste, die Unternehmen bei der Durchführung von Geschäftsvorgängen helfen sollen), die gleichen Anbieter und sie richten sich an das gleiche Publikum.
Die angefochtenen Dienstleistungen Erteilung von Auskünften [Information] und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten [Verbraucherberatung]; Konsumgüterberatung; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Konsumgüter richten sich an Endverbraucher.
Verbraucherinformationsdienste beziehen sich direkt auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verkauf von Waren, einschließlich Informationen über die Waren selbst, die einen Verbraucher dazu ermutigen, eine Verkaufstransaktion mit einem bestimmten Einzelhändler und nicht mit einem Wettbewerber zu tätigen. Solche Dienstleistungen werden häufig vom Einzelhändler selbst an einem Informations- oder Kundendienstschalter in einer Verkaufsstelle oder über einen speziellen Bereich eines Online-Shops erbracht, in dem auch die Einzelhandelsdienstleistungen für denselben Verbraucher angeboten werden.
Im Gegensatz hierzu bezieht sich die Beratung einschließlich der Bereitstellung von Informationen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf alles Vorgenannte der Widersprechenden auf die in der Liste der Widersprechenden genannten Dienstleistungen. All diese Dienstleistungen werden ausschließlich Händlern gegenüber erbracht, also gegenüber einem professionellen Publikum.
Da sich bereits die angesprochenen Verkehrskreise klar unterschieden, scheidet eine Ähnlichkeit dieser Dienstleistungen aus, und zwar sowohl in Bezug auf die Beratung der Widersprechenden wie auch auf sämtliche Dienstleistungen in Klasse 35 selbst.
Die angefochtenen Beratungsdienstleistungen gegenüber Verbrauchern können zu Einzelhandelsdienstleistungen ähnlich sein. Allerdings wurde oben gezeigt, dass sämtliche Einzelhandelsdienstleistungen der Widersprechenden (nämlich Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren der Klassen 9 und/oder 16 und Einzel- und Versandhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, mit Waren aus den Bereichen gedruckte und/oder digitale Medien und Einzelhandelsdienstleistungen, auch über Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Internet, in Bezug auf folgende Dienstleistungen: [s.o.]) unklare Begriffe sind, die somit für einen Vergleich ausscheiden bzw. für die der Vergleich mit der Feststellung der Unähnlichkeit ausfallen muss.
Weiter bestehen zwischen diesen angefochtenen Beratungs- und Auskunftsdienstleistungen in Bezug auf spezielle Waren und sämtlichen Waren in Klassen 9, 11, 16, 18, 20, 24, 25, 28 und 32 und den übrigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klassen 38 (im Wesentlichen Telekommunikation), 39 (im Wesentlichen Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren, Versanddienstleistungen, Veranstaltung von Reisen), 41 (im Wesentlichen Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen), 42 (im Wesentlichen Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung, Aktualisierung und Zurverfügungstellen von Computersoftware) und 45 (im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit und sozialen Kontakt) keinerlei markenrechtlich relevanten Berührungspunkte. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken, werden von unterschiedlichen Anbietern erbracht und richten sich an ein unterschiedlichen Publikum. Es besteht auch keinerlei notwendiges Ergänzungs- oder gar Konkurrenzverhältnis. Die Dienstleistungen sind mithin unähnlich.
Die angefochtene Dienstleistung Vermietung von Verkaufsautomaten bezieht sich auf eine Dienstleistung, die anderen Unternehmern angeboten wird, damit diese am Automatenverkauf teilnehmen können, ohne den Automaten selbst zu erwerben. Diese Dienstleistung wird gegen die regelmäßige Zahlung einer Gebühr für die Miete des Automaten erbracht. Die Dienstleistungen der Widersprechenden in Klasse 35 hingegen betreffen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Werbung, Betriebswirtschaft, Unternehmensverwaltung und Bürofunktionen, die Unternehmen bei der Führung ihrer täglichen Geschäfte und Büros helfen sollen, sowie den Einzelhandel von verschiedenen Waren.
Diese angefochtene Dienstleistung ist allen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klasse 35 unähnlich, da sie sich deutlich von ihnen unterscheiden. Die Dienstleistungen unterscheiden sich nach Art, Zweck und Verwendungsweise deutlich. Außerdem stammten die streitigen Dienstleistungen nicht üblicherweise von denselben Unternehmen, werden nicht über dieselben kommerziellen Kanäle vertrieben und sind nicht an dasselbe Publikum gerichtet. Außerdem sind sie weder komplementär noch stehen sie Wettbewerb.
Was die Einzelhandelsdienstleistungen der Widersprechenden für bestimmte Waren angeht, so haben diese keine relevanten Berührungspunkte in Bezug auf die bereits erwähnten Vergleichsfaktoren mit der angefochtenen Vermietung von Verkaufsautomaten. Relevant sind insbesondere die unterschiedliche Art und Zweckbestimmung der jeweiligen Dienstleistungen, sowie die unterschiedliche betriebliche Herkunft, Vertriebswege und Zielpublikum.
Weiter bestehen zwischen Vermietung von Verkaufsautomaten und sämtlichen Waren in Klassen 9, 11, 16, 18, 20, 24, 25, 28 und 32 und den übrigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klassen 38 (im Wesentlichen Telekommunikation), 39 (im Wesentlichen Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren, Versanddienstleistungen, Veranstaltung von Reisen), 41 (im Wesentlichen Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen), 42 (im Wesentlichen Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung, Aktualisierung und Zurverfügungstellen von Computersoftware) und 45 (im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit und sozialen Kontakt) keinerlei markenrechtlich relevanten Berührungspunkte. Diese Waren und Dienstleistungen dienen unterschiedlichen Zwecken, werden von unterschiedlichen Anbietern verkauft bzw. erbracht und richten sich an ein unterschiedlichen Publikum. Es besteht auch keinerlei notwendiges Ergänzungs- oder gar Konkurrenzverhältnis. Die Dienstleistungen sind mithin unähnlich.
Die angefochtenen Dienstleistungen Personalanwerbung und Personalmanagement; Abfassung von Lebensläufen für Dritte; Anwerbung von Personal der oberen Management-Ebene; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen im Bereich des Personalmanagements; Vermittlung von Arbeitskräften; Rekrutierung von Temporärpersonal; Suche und Auswahl von leitenden Angestellten; Rekrutierung von Führungskräften; Personalverwaltung; Personalvermittlung und -anwerbung; Personalvermittlung; Personalberatung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Personalanwerbung; Personalanwerbung und -vermittlung; Personal-, Stellenvermittlung; Jobvermittlung; Informationen; in Bezug; auf Arbeitsplätze und Aufstiegsmöglichkeiten[Personalmanagementberatung]; Fachliche Beratung; in Bezug; auf Personalmanagement; Erstellung von Lebensläufen für Dritte; Ermittlung der Anforderungen an das Personal; Durchführen vom Persönlichkeitstests für Rekrutierungszwecke; Dienstleistungen eines Headhunters; Beratung in Fragen des Personalwesens; Beratung bei der Personalanwerbung; Verwaltung von personellen Ressourcen; Werbung in Zusammenhang mit der Personalanwerbung betreffen allesamt die Anwerbung und Vermittlung von Personal für ein Unternehmen und fallen unter den Begriff „Unternehmensverwaltung“ bzw. unter den engeren Begriff der „Bürodienstleistungen“.
Die angefochtenen Dienstleistungen gehören zur Unternehmensverwaltung. Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensverwaltung sollen Unternehmen bei der Durchführung von Geschäftsvorgängen und folglich bei der Auslegung und Durchführung der Strategien helfen, die der Vorstand einer Organisation festgelegt hat. Diese Dienstleistungen umfassen die effiziente Organisation von Personal und Ressourcen, um die Tätigkeiten auf gemeinsame Ziele und Vorgaben auszurichten. Sie umfassen unter anderem die Einstellung von Personal, die Vorbereitung von Lohn- und Gehaltszahlungen, die Erstellung von Abrechnungen und die Vorbereitung der Steuererklärung; sie ermöglichen es einem Unternehmen, seine Geschäftsfunktionen durchzuführen und werden in der Regel von einer Einheit geleistet, die unabhängig von dem betreffenden Unternehmen ist. Diese Dienstleistungen werden unter anderem von Arbeitsagenturen, Wirtschaftsprüfern und Outsourcing-Unternehmen erbracht.
Damit werden die angefochtenen Dienstleistungen von denselben Anbietern erbracht wie das Zusammenstellung , Systematisierung, Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken der Widersprechenden, die ein essentieller Bestandteil für die Erbringung von Dienstleistungen rund um die Personalanwerbung und das Personalmanagement bilden (da die persönlichen Daten der Kandidaten gespeichert werden und die Grundlage für Auswahl- und Einstellungsentscheidungen bilden). Damit werden die Dienstleistungen auch über dieselben Kanäle an identische Verbraucher erbracht. Sie sind damit zumindest geringfügig ähnlich.
Angefochtene Dienstleistungen in Klasse 41
Die angefochtenen Dienstleistungen dieser Klasse lassen sich in die folgenden Kategorien gliedern, die sich entsprechend auch in der Klasse 41 der Widersprechenden wiederfinden: Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche Aktivitäten, kulturelle Aktivitäten, die Herausgabe und Veröffentlichung von aus Texten [ausgenommen Werbetexten] und/oder Bildern bestehenden gedruckten und/oder elektronischen Publikationen, auch mit bewegten Bildern und/oder Ton, auch als Kombinations-Werken; Fotografieren; Videoaufzeichnungen; Dienste von Bildagenturen, nämlich Fotografieren, Erstellen von Bildreportagen und Zurverfügungstellung [Vermietung] von Bild- und Filmmaterial; Hörfunk-, Fernseh- und Internetunterhaltung; Film- und Tonproduktion; Produktion von Videoaufnahmen und -aufzeichnungen sowie Fernsehsendungen und -programmen, auch zur Ausstrahlung über Medien wie das Internet; Organisation und Durchführung von Ausstellungen für kulturelle, Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecke; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Kursen, Seminaren, Schulungen, Symposien und Tagungen; Organisation und Veranstaltung und Durchführung von Wettbewerben; Veranstaltung und Durchführung von Glücks-, Gewinnspielen und Ratespielen.
Alle folgenden angefochtenen Dienstleistungen sind daher entweder identisch in beiden Dienstleistungslisten enthalten oder, wenn dies nicht der Fall ist, sind sie in jeweils in einer oder mehrerer der oben genannten weiter gefassten Kategorien der Widersprechenden enthalten oder überschneiden sich mit ihr bzw. ihnen. Deshalb sind sie identisch.
Ausleihe von Zeitschriften und Zeitungen; Bereitstellung von elektronischen Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Dienstleistungen eines Musikverlages; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Editieren von Drucksachen mit Bildern, ausgenommen für Werbezwecke; Elektronische Publikation; Elektronische Veröffentlichung von Texten und Druckerzeugnissen [außer Werbetexten] im Internet; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen; Herausgabe von Druckereierzeugnissen in elektronischer Form im Internet; Herausgabe von Druckerzeugnissen auch in elektronischer Form, ausgenommen für Werbezwecke; Herausgabe von Druckerzeugnissen in elektronischer Form, ausgenommen Werbetexte; Herausgabe von Hörbüchern; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Publizieren von Zeitungen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Online Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Multimediaveröffentlichung von Büchern; Publikation [Veröffentlichung und Herausgabe]; Layoutgestaltung, ausgenommen für Werbezwecke; Korrekturlesen von Manuskripten; Kalligrafiedienste; Herausgabe von Zeitschriften; Herausgabe von Veröffentlichungen mittels elektronischer Medien; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Veröffentlichungen in Bezug auf Sprachkurse; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Veröffentlichungen über ein globales Computernetzwerk oder das Internet; Veröffentlichung von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form; Veröffentlichung von Zeitschriften in elektronischer Form im Internet; Veröffentlichung von wissenschaftlichen Informationsschriften; Veröffentlichung von Verbraucherzeitschriften; Veröffentlichung von Schulungshandbüchern; Veröffentlichung von Prospekten; Veröffentlichung von Multimedia-Materialien online; Veröffentlichung von Mitteilungsblättern; Veröffentlichung von Lehrmaterialien; Veröffentlichung von Katalogen; Veröffentlichung von Kalendern; Veröffentlichung von Jahrbüchern; Veröffentlichung von gedruckten Verzeichnissen; Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien zu Arzneimittelpräparaten; Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen, ausgenommen Werbetexte; Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in elektronischer Form; Veröffentlichung von digitaler Video-, Audio- und Multimediaunterhaltung; Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen; Veröffentlichung von Büchern; Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften; Veröffentlichung von Bildungs- und Schulungsratgebern; Verfassen von Drehbüchern, ausgenommen für Werbezwecke; Verfassen und Herausgabe von Texten [ausgenommen Werbetexte]; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren elektronischen Online-Veröffentlichungen im Bereich Musik; Ausbildung in Schulen; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Bereitstellung von digitaler Musik [nicht herunterladbar] über das Internet; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Filmen über Video-on-Demand; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Fernsehsendungen über Video-on-Demand; Bereitstellung von nicht herunterladbarer Online-Musik; Betrieb einer Diskothek; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung]; Betrieb eines Kinos; Betrieb eines Klubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Bücherverleih [Leihbücherei]; Darbietung von Live-Unterhaltung; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Dienstleistungen eines Songwriters; Dienstleistungen im Bereich der Radio- und Fernsehunterhaltung; Dienstleistungen von Bibliotheken; Dienstleistungen von Diskjockeys; Dienstleistungen von Nachtklubs [Unterhaltung]; Dienstleistungen von Kindergärten [Erziehung]; Dienstleistungen von Spielhallen; Dienstleistungen von Vergnügungsparks; Durchführen von Glücksspielen; Dienstleistungen von zoologischen Gärten; Durchführung von Filmfestivals; Organisation und Durchführung von Live-Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Ausstellungen für Unterhaltungszwecke; Online über eine Computerdatenbank oder ein globales Kommunikationsnetzwerk zur Verfügung gestellte Informationsdienstleistungen in Bezug auf Computerspielunterhaltung; Musikdarbietungen [Orchester]; Musikaufführungen; Live-Veranstaltungen von Musikbands; Kulturelle Aktivitäten; Komponieren von Musik; Karaokedienstleistungen; Informationsdienstleistungen zu Kinoprogrammen; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Filmvorführungen in Kinos; Filmvorführungen; Filmproduktion in Studios; Fernsehunterhaltung; Fernseh- und Rundfunkunterhaltung; Erteilen von Auskünften über Unterhaltung; Erstellen von Untertiteln; Erstellen von Bildreportagen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen; Durchführung von Online-Spielen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Durchführung von kulturellen Veranstaltungen; Organisation und Durchführung von Bällen; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation von Kongressen und Konferenzen für kulturelle und Bildungszwecke; Organisation von Live-Musikveranstaltungen; Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen; Party-Planung [Unterhaltung]; Platzreservierung für Unterhaltungsveranstaltungen; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Präsentation von Theateraufführungen; Präsentation von Varietévorstellungen; Privatunterricht; Produktion von Bühnenshows; Produktion von Live-Unterhaltungsveranstaltungen; Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Produktion von Shows; Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Rundfunkunterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten; Theaterproduktion; Theateraufführungen; Über Computernetzwerke und globale Kommunikationsnetzwerke zur Verfügung gestellte Spieldienste; Über Computerterminals oder Mobiltelefone bereitgestellte Spieldienste; Über ein Computernetzwerk online angebotene Spieldienstleistungen; Unterhaltung; Unterhaltung durch eine Musikgruppe; Vermietung von Tonaufnahmen; Vermietung von Theaterdekoration; Vermietung von Spielzeug; Vermietung von Spielausrüstung; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten; Vermietung von Kunstgegenständen; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Verfassen von Filmdrehbüchern; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung von Unterhaltungsshows; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Veranstaltung von Führungen; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Konzerten; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Musikdarbietungen von Gesangsgruppen; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Darbietungen von Musikgruppen; Unterhaltungsdienstleistungen durch Künstler; Unterhaltungsdienstleistungen; Unterhaltungsdienstleistungen im Rahmen von Feriencamps; Unterhaltungsdienstleistungen in Form von Konzertaufführungen; Unterhaltung mittels drahtlose Fernsehsendungen; Unterhaltung in Form von Live-Vorstellungen und Live-Auftritten von kostümierten Personen; Zurverfügungstellen von nicht herunterladbaren Filmen und Fernsehprogrammen über Pay-TV; Zurverfügungstellen von Informationen im Bereich Musik; Zurverfügungstellen von Information in Bezug auf Unterhaltung über das Internet; Vorführung von Filmen; Vorführen von Zirkusdarbietungen; Videoverleih [Bänder]; Vermietung von Zimmeraquarien; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Symposien; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konferenzen; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Kongressen; Beratungs- und Informationsdienste in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Kolloquien; Dienstleistungen von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Durchführung von Ausbildungsseminaren; Durchführung von Konferenzen zu Erziehungsfragen; Durchführung von Wettbewerben im Internet; Organisation und Durchführung von Wettbewerben; Organisation und Durchführung von Vorträgen; Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen und Symposien; Organisation und Durchführung von Konferenzen und Kongressen; Organisation und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Symposien; Veranstaltung, Durchführung und Organisation von Seminaren; Organisation von Wettbewerben über das Internet; Organisation von Wettbewerben [Erziehung oder Unterhaltung]; Organisation von Wettbewerben und Preisverleihungen; Organisation von Spielen und Wettkämpfen; Organisation von professionellen Golfturnieren oder -wettbewerben; Organisation von Modenschauen zu Unterhaltungszwecken; Veranstaltung und Durchführung von Spielen; Veranstaltung von Ausbildungs- oder Unterhaltungswettbewerben; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Konferenzen; Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Workshops [Ausbildung]; Vorbereitung, Durchführung und Organisation von Kongressen; Betrieb eines Spielcasinos; Veranstaltung von Lotterien; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Betrieb eines Musikaufnahmestudios; Dienstleistungen von Tonstudios; Fernsehfilmproduktion; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Fotografieren; Live-Unterhaltungsproduktion; Mikroverfilmung; Musikproduktion; Produktion von Audio-Masteraufnahmen; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; Produktion von Audiounterhaltung; Produktion von Fernsehprogrammen; Produktion von Fernsehsendungen; Produktion von Fernsehshows; Produktion von Kinofilmen; Produktion von Live-Unterhaltungssendungen; Produktion von Live-Unterhaltung; Produktion von Rundfunkprogrammen; Produktion von Rundfunksendungen; Produktion von Shows und Filmen; Produktion von Ton- und/oder Videoaufzeichnungen; Produktion von Ton- und Videoaufzeichnungen; Produktion von Tonaufnahmen; Produktion von Tonaufzeichnungen; Synchronisation; Videoverleih [Kassetten]; Vermietung von Videokameras; Vermietung von Videofilmen; Vermietung von Ton- und Videoaufzeichnungsgeräten; Vermietung von kinematografischen Apparaten; Vermietung von Fernsehsendungen; Vermieten von bespielten Datenträgern für Unterhaltungszwecke; Verleih von Aufnahmen oder bespielten magnetischen Audiobändern für Sprachkurse; Tonaufzeichnungen; Ton-, Film-, Video- und Fernsehaufzeichnungen; Bereitstellen von Golfplätzen; Ausbildung in körperlicher Fitness; Bereitstellen von Sportanlagen; Coaching; Coaching [Ausbildung]; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Dienstleistungen von Fitnessklubs; Dienstleistungen von Sportcamps; Durchführung von Fitnesskursen; Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen; Gymnastikunterricht; Organisation von Autorennen; Organisation von Sportveranstaltungen; Sportcoaching; Sportliche Aktivitäten; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermietung von Tennisplätzen; Vermietung von Sportplätzen; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Turnunterricht; Sporttraining; Dienstleistungen eines Bücherbusses; Dienstleistungen einer Foto-Bibliothek; Vermietung von Druckerzeugnissen; Aikido-Unterweisung; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Ausbildung; Ausbildung an Simulatoren; Ausbildung im Bereich Computersoftwareentwicklung; Ausbildung im Rahmen eines Unternehmens; Ausbildung in Bezug auf berufliche Fähigkeiten; Ausbildung in Unternehmensfragen; Ausbildung oder Unterricht im Bereich Lebensberatung; Ausbildung und Schulung in Bezug auf Natur- und Umweltschutz; Ausbildung und Schulungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Spiele; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Unternehmensverwaltung; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Sport; Beratung in Bezug auf Aus- und Weiterbildung; Beratung in Bezug auf Bildung und Ausbildung im Managementbereich und von Personal; Beratung in Bezug auf Studienfächer; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Videos; Berufliche Umschulungen; Berufsausbildung; Berufsberatung in Bezug auf Erziehung und Ausbildung; Berufsberatung; Berufsbildung und -schulung; Betrieb von Ausbildungseinrichtungen; Computergestützte Ausbildung; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Dienstleistungen von Hochschulen; Durchführung von Erwachsenenschulungen; Durchführung von Lehrgängen; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Durchführung von Schulungen zur Persönlichkeitsentwicklung; Durchführung von Unterweisungs-, Ausbildungs- und Schulungskursen für Jugendliche und Erwachsene; Durchführung von Workshops [Schulung]; Erziehung auf Akademien; Erziehung und Unterricht; Erziehung, Unterricht und Ausbildung; Erziehungsdienstleistungen in Form von Nachhilfeunterricht; Fahrerschulung; Fahrunterricht; Fernunterricht; Kaufmännische Ausbildung; Lehrerausbildung; Modellstehen für Künstler; Musikunterricht; Organisation und Durchführung von Bildungsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Schulungsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von pädagogischen Präsenzveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Tageskursen für Erwachsene; Organisation von Ausbildungsprogrammen für Jugendliche; Organisation von Ausbildungskursen; Organisation von Bildungsveranstaltungen; Organisation von Schulungen; Produktion und Verleih von Lehr- und Unterrichtsmaterial; Religiöse Erziehung; Sado-Unterweisung [Unterricht in der japanischen Teezeremonie]; Schulungen im Bereich Projektmanagement; Schulungs- und Ausbildungsdienstleistungen; Sprachunterricht; Tierdressur; Unterricht in Internaten; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung und Durchführung von Unterricht; Veranstaltung und Durchführung von Online-Fernkursen; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen; Verleih von bespielten Magnetvideobändern für Sprachkurse; Vermietung von Unterrichtsmaterialien oder -apparaten; Veröffentlichung von Ausbildungsmaterialien; Weiterbildung; Weiterbildungsdienstleistungen; Zurverfügungstellen von Ausbildung via ein globales Computernetzwerk; Zurverfügungstellen von Ausbildung im Bereich Hygiene für die Catering-Industrie; Zurverfügungstellen von Bildungs- und Unterhaltungsdienstleistungen für Kinder in ausserschulischen Betreuungseinrichtungen; Zurverfügungstellen von Informationen zu Weiterbildung über das Internet; Zurverfügungstellen von Informationen zu Fitness-Training über eine Online-Website; Zurverfügungstellen von Lehrkursen zu Ernährung; Zurverfügungstellen von Online-Ausbildung
Die verbleibenden angefochtenen Dienstleistungen von Dolmetschern; Dolmetschen der Gebärdensprache; Übersetzungs- und Dolmetscherdienste sind Sprachmittlungsdienste, d.h. die schriftliche und/oder mündliche Übertragung von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Diese Dienstleistungen und die Dienstleistungen der Widersprechenden in Klasse 41 sind unterschiedlicher Art und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Anbieter und Endverbraucher sowie ihrer Vertriebswege. Sie ergänzen sich auch nicht notwendigerweise. Diese Dienstleistungen sind daher unähnlich. Entsprechendes gilt auch für die Dienstleistungen der Widersprechenden in den Klassen 35 (im wesentlichen Werbung und Geschäftsführung sowie geschäftsunterstützende Tätigkeiten).
Weiter bestehen zwischen diesen angefochtenen Dienstleistungen und sämtlichen Waren in Klassen 9, 11, 16, 18, 20, 24, 25, 28 und 32 und den übrigen Dienstleistungen der Widersprechenden in Klassen 38 (im Wesentlichen Telekommunikation), 39 (im Wesentlichen Transportwesen, Verpackung und Lagerung von Waren, Versanddienstleistungen, Veranstaltung von Reisen), 42 (im Wesentlichen Entwurf, Entwicklung, Pflege, Wartung, Aktualisierung und Zurverfügungstellen von Computersoftware) und 45 (im Wesentlichen juristische Dienstleistungen und Dienstleistungen rund um Sicherheit und sozialen Kontakt) keinerlei markenrechtlich relevanten Berührungspunkte. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken, werden von unterschiedlichen Anbietern erbracht und richten sich an ein unterschiedlichen Publikum. Es besteht auch keinerlei notwendiges Ergänzungs- oder gar Konkurrenzverhältnis. Die Dienstleistungen sind mithin unähnlich.
b) Relevantes Publikum – Aufmerksamkeitsgrad
Der Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren- oder Dienstleistungsart gilt als durchschnittlich gut informiert, aufmerksam und verständig. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Aufmerksamkeitsgrad des Durchschnittsverbrauchers je nach der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann.
Im vorliegenden Fall wenden sich die für identisch oder ähnlich befundenen Dienstleistungen teilweise an das breite Publikum (beispielsweise Internetunterhaltung Musikaufführungen; Live-Veranstaltungen von Musikbands ), der überwiegende Teil aber an Geschäftskunden mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder besonderem beruflichem Fachwissen (beispielsweise Plakatanschlagwerbung; Dienstleistungen einer Marketingagentur; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckereierzeugnissen Veröffentlichung und Verbreitung von Anzeigen sowie Fernseh-, Hörfunk- und Internetwerbung; Film- und Tonproduktion).
Der Aufmerksamkeitsgrad des Publikums kann je nach Preis, Komplexität oder den Geschäftsbedingungen, zu denen die Dienstleistungen erworben werden, von durchschnittlich bis hoch variieren.
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Neon Sensation |
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Das relevante Gebiet ist Deutschland.
„Bei dieser umfassenden Beurteilung ist hinsichtlich der Ähnlichkeit der betreffenden Marken im Bild, im Klang oder in der Bedeutung auf den Gesamteindruck abzustellen, den die Marken hervorrufen, wobei insbesondere die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind“ (11/11/1997, C-251/95, Sabèl, EU:C:1997:528, § 23).
Bei den zu vergleichenden Zeichen handelt es sich um Wortmarken, deren Schutz sich auf das jeweilige Wort als solches erstreckt. Die Darstellung der älteren Marke in Großbuchstaben sowie der angefochtenen Marke mit nur einem Großbuchstaben am jeweiligen Wortanfang ist unerheblich, weil es sich in beiden Fällen um eine übliche Schreibweisen handelt. Als Wortmarke verfügt die angefochtene Marke per Definition über keine Elemente, die dominanter (stärker ins Auge springend) als andere Elemente gelten könnten.
Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Zeichen wird eine Analyse, ob die übereinstimmenden Bestandteile beschreibend, anspielend oder anderweitig schwach sind, vorgenommen, um den Umfang zu bewerten, in dem diese übereinstimmenden Bestandteile eine geringere oder eine größere Fähigkeit haben, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen. Es kann schwieriger zu bestimmen sein, dass das Publikum bezüglich der Herkunft getäuscht werden könnte, wenn dies auf Ähnlichkeiten zurückzuführen ist, die allein nicht kennzeichnungskräftigen Elementen zuzuordnen sind.
Das Element „Neon“ ist ein Wort der deutschen Sprache und bedeutet „farb- und geruchloses Gas, das besonders für Leuchtröhren verwendet wird (chemisches Element)“ (Information entnommen aus dem Duden unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Neon am 25/02/2021). Die maßgeblichen Verkehrskreisen werden den Begriff allenfalls mit „Neonlicht“ oder „Neonfarben“ assoziieren. Das Element „Neon“ ist für die maßgeblichen Verkehrskreise weder beschreibend noch anspielend oder anderweitig schwach und besitzt daher normale Kennzeichnungskraft
Das Element „Sensation“ ist, entgegen der Auffassung der Anmelderin, ebenfalls ein Wort der deutschen Sprache und bedeutet „aufsehenerregendes, unerwartetes Ereignis“ (Information entnommen aus dem Duden unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Sensation am 25/02/2021).. Das Element „Sensation“ hat, wie von der Widersprechenden zutreffend ausgeführt wurde, belobigenden Charakter, da es den maßgeblichen Verkehrskreisen vermittelt, dass es sich bei den Dienstleistungen der angefochtenen Marke um eine „Sensation“ handelt oder diese „sensationell“ sind, was suggeriert, dass sie qualitativ hochwertig oder etwas Besonderes sind. Somit besitzt das Element „Sensation“ lediglich unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft.
Die angefochtene Marke „Neon Sensation“ hat als Gesamtbegriff keine Bedeutung.
Wenn Verbraucher mit einer Marke konfrontiert werden, neigen sie im Allgemeinen dazu, sich auf den Anfang eines Zeichens zu konzentrieren. Der Grund dafür ist, dass das Publikum von links nach rechts lesen wird, wodurch der linke Teil des Zeichens (der Anfangsteil) derjenige ist, auf den sich die Aufmerksamkeit des Lesers zuerst richtet.
In schriftbildlicher Hinsicht sind die Zeichen ähnlich, als sie in „NEON” übereinstimmen, das in der angefochtenen Marke zudem am Anfang steht, auf den die relevanten Verbraucher üblicherweise mehr ihre Aufmerksamkeit richten. Andererseits unterscheiden sie sich in „Sensation” der angefochtenen Marke, das allerdings weniger kennzeichnungskräftig als das Element „Neon“ ist und erst an zweiter Stelle kommt.
Damit sind die Zeichen durchschnittlich ähnlich.
In klanglicher Hinsicht stimmt die Aussprache der Marken beim Klang der Buchstaben „NEON“ überein, die identisch in beiden Marken vorliegen. Die Aussprache unterscheidet sich bei dem Klang der Buchstaben „Sensation“ der angefochtenen Marke, die in der älteren Marke keine Entsprechung haben, jedoch nur unterdurchschnittlich kennzeichnungskräftig sind.
Damit sind die Zeichen durchschnittlich ähnlich.
In begrifflicher Hinsicht werden beide Marken aus der Perspektive des relevanten Publikums allenfalls als Hinweis auf Neonlicht oder Neonfarben wahrgenommen. Das Element „Sensation“ ist belobigend und fällt dadurch weniger ins Gewicht.
Da die Zeichen mit einer ähnlichen Bedeutung verbunden sind, sind die Zeichen begrifflich durchschnittlich ähnlich.
Da beim Vergleich der Zeichen zumindest ein ähnlicher Aspekt festgestellt wurde, wird die Prüfung der Verwechslungsgefahr fortgesetzt.
d) Kennzeichnungskraft der älteren Marke
Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist einer der Faktoren, die bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind.
Die Widersprechende machte geltend, dass die ältere Marke sich durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft im Hinblick auf Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitschriften und Bücher und „die damit zusammenhängenden Verlagsdienstleistungen“, welche die Widersprechende aufzählt, auszeichnet. Die genannten Waren wurden vorliegend zwar einige Male in die Ähnlichkeitsprüfung einbezogen, waren aber nie Grundlage der Identität oder Ähnlichkeit der angefochtenen Dienstleistungen. Nur identische und ähnliche Waren und Dienstleistungen sind aber für die Feststellung einer Verwechslungsgefahr ausschlaggebend. Somit spielt die behauptete erhöhte Kennzeichnungskraft hier keine Rolle und muss nicht weiter untersucht werden.
Der Vollständigkeit halber stellt die Widerspruchsabteilung fest, dass die Widersprechende auch keine Belege zum Beweis ihres Vorbringens eingereicht hat.
Die Widersprechende fügte in ihrem Vortrag diverse Hyperlinks zu Webseiten im Internet ein. Die Bereitstellung von Links zu Online-Inhalten oder Website-Adressen ist jedoch keine gültige Form von Beweismitteln in Inter-partes-Verfahren. Gemäß Artikel 95 (1) EUTMR ist das Amt in Verfahren betreffend relative Eintragungshindernisse bei dieser Prüfung auf das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten beschränkt. Diese Bestimmung bezieht sich u. a. auf die tatsächliche Grundlage der Entscheidungen des Amtes, d. h. die Tatsachen und Beweismittel, auf die diese Entscheidungen gültig gestützt werden können. Es ist nicht Sache der Entscheidungsorgane des Amtes, die Website des Widersprechenden nach den relevanten Daten zu durchsuchen (10.04.2018, T-820/17, Alfrisa (fig.) / Frinsa F (fig.), EU:T:2018:647, Rn. 61-63).
Die Widerspruchsabteilung kann sich nur auf die von den Partien vorgelegten Beweismittel stützen; ein Hinweis auf eine Website durch einen Links stellt für sich genommen kein Beweismittel dar. Die Natur eines Links zu einer Website erlaubt es nicht, die Inhalte und Daten, auf die er verweisen soll, als Dokument zu kopieren und zu übertragen, damit die andere Partei auf diese Informationen zugreifen kann. Darüber hinaus sind Websites leicht zu aktualisieren, und die meisten halten kein Archiv von zuvor angezeigtem Material vor oder zeigen Aufzeichnungen an, die es der Öffentlichkeit ermöglichen würden, genau festzustellen, wann ein bestimmter Inhalt veröffentlicht wurde. Die Authentizität und Integrität der Informationen, die nur mit einem Hyperlink zu einer Website zitiert werden, kann daher nicht überprüft werden.
Zudem weist die Widersprechende im Zusammenhang mit der in ihrer Widerspruchsbegründung erwähnten angeblichen Herausgabe und Vertrieb der NEON-Buchreihe „Unnützes Wissen“ auf diverse Ausgaben dieser Buchreihe hin, legt hierfür aber keine Beweise vor.
Ebenfalls der Vollständigkeit halber und da die Partien dies vorliegend diskutiert haben, sei darauf hingewiesen, dass sich damit auch die Erörterung der Frage erübrigt, ob es sich im vorliegenden Fall auf eine gesteigerte Kennzeichnungskraft auswirkt, dass die Zeitschrift „NEON“, die in Deutschland erschien, im Juli 2018 eingestellt wurde.
Folglich stützt sich die Beurteilung der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auf ihre Kennzeichnungskraft von Haus aus. Im vorliegenden Fall hat die ältere Marke als Ganzes aus der Perspektive des Publikums im relevanten Gebiet keine Bedeutung im Hinblick auf die gegenständlichen Waren und Dienstleistungen. Die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist folglich als normal anzusehen.
e) Umfassende Beurteilung, andere Argumente und Schlussfolgerung
Nach ständiger Rechtsprechung liegt Verwechslungsgefahr vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr entsprechend der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise von den in Rede stehenden Zeichen und Waren und Dienstleistungen umfassend und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 09/07/2003, ‚Giorgio Beverly Hills‘, T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr beinhaltet eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit diesen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen. So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (siehe Urteil vom 29/09/1998, C 39/97, “Canon”, Absatz 17).
Die gegenständlichen Waren und Dienstleistungen sind teilweise identisch, teilweise ähnlich zu verschiedenen Graden und teilweise unähnlich. Der Aufmerksamkeitsgrad variiert zwischen durchschnittlich und hoch.
Die ältere Wortmarke ist vollständig in der angefochtenen Wortmarke wiedergegeben und zwar in deren Anfang, auf den sich wie oben unter Teil c) erklärt der Verbraucher eher konzentriert. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass schon der Umstand, dass eine Marke ausschließlich aus der älteren Marke besteht, der ein anderes Wort hinzugefügt ist, auf die Ähnlichkeit dieser beiden Marken hindeutet (siehe 14/09/2016, T-479/15, KOALA LAND / KOALA, EU:T: 2016:472, § 47 und darin zitierte Rechtsprechung). Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus das unterscheidende Element des angefochtenen Zeichens lediglich unterdurchschnittlich kennzeichnungskräftig für die in Rede stehenden Dienstleistungen und kann daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf den Gesamteindruck der angefochtenen Marke ausüben. Demzufolge reichen die Abstände zwischen den Zeichen nicht aus, um Verwechslungen mit Sicherheit ausschließen zu können.
Unter Berücksichtigung aller oben genannten Punkte kommt die Widerspruchsabteilung zu dem Schluss, dass beim relevanten Publikum Verwechslungsgefahr besteht; und aus diesem Grund der Widerspruch teilweise auf Grundlage der deutschen Markeneintragung der Widersprechenden begründet ist.
Aus dem Obigen folgt, dass die angefochtene Marke für die Dienstleistungen zurückgewiesen werden muss, bezüglich derer festgestellt wurde, dass sie mit denen der älteren Marke identisch oder ihnen ähnlich sind, einschließlich der geringfügig ähnlichen Dienstleistungen.
Die übrigen angefochtenen Dienstleistungen sind unähnlich. Da die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen eine notwendige Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 UMV ist, muss der Widerspruch, soweit er sich gegen diese Dienstleistungen richtet, auf der Grundlage dieses Artikels zurückgewiesen werden.
KOSTEN
Gemäß Artikel 109 Absatz 1 UMV trägt die im Widerspruchsverfahren unterliegende Partei die der anderen Partei entstandenen Gebühren und Kosten. Gemäß Artikel 109 Absatz 3 UMV beschließt die Widerspruchsabteilung eine andere Kostenteilung, soweit die Beteiligten jeweils in einem oder mehreren Punkten unterliegen oder soweit es die Billigkeit erfordert.
Da der Widerspruch nur für Teile der angefochtenen Dienstleistungen Erfolg hat, sind beide Beteiligten jeweils in einem oder mehreren Punkten unterlegen. Daher trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
Die Widerspruchsabteilung
Claudia MARTINI |
Christian STEUDTNER |
Gemäß Artikel 67 UMV kann jeder Beteiligte, der durch diese Entscheidung beschwert ist, gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.