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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV
Alicante, 18/06/2018
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NDT Global GmbH & Co KG Friedrich List Straße 1 D-76297 Stutensee ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
017547514 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
NDT Analytics
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
NDT Global GmbH & Co KG Friedrich List Straße 1 D-76297 Stutensee ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 27.12.2017 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter und die fehlendende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c. Die Beanstandung wird im eingefügten Schreiben begründet.
Das Amt hat Ihre Anmeldung einer Unionsmarke daraufhin geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß Artikel 7 Unionsmarkenverordnung (UMV) für eine Eintragung erfüllt.
Das Zeichen
Die Anmeldung besteht aus der Wortmarke NDT Analytics.
Das Zeichen, das Sie angemeldet haben, ist gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV von der Eintragung ausgeschlossen, weil es bestimmte Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, beschreibt, und weil es ferner keine Unterscheidungskraft hat.
Folgende Waren und Dienstleistungen werden beanstandet:
Klasse 9 Messgeräte; Ultraschallmessgeräte; Software; Messinstrumente.
Klasse 42: Technologische Analysedienstleistungen; Entwicklung von Computersoftware.
Die Beurteilung des beschreibenden Charakters stützt sich darauf, wie der maßgebliche Verbraucher das Zeichen in Verbindung mit den Waren und Dienstleistungen, für die Schutz beantragt wird, wahrnehmen würde. Der Begriff entstammt der englischen Sprache. Die Waren und Dienstleistungen richten sich an Durchschnittsverbraucher sowie Fachkreise.
Im vorliegenden Fall würden die englischsprachigen Verkehrskreise das Zeichen folgendermaßen verstehen:
NDT nondestructive testing
Testen ohne Zerstörung
https://www.collinsdictionary.com/dictionary/english/ndt
Analytics: the part of logic having to do with analysing. Teil der Logik, der sich mit Analyse beschäftigt.
https://www.collinsdictionary.com/dictionary/english/analytics
In Bezug auf die Waren in Klasse 9, wie Messgeräte und Software werden die relevanten Verkehrskreise davon ausgehen, dass es sich um solche handelt, die so konzipiert sind, um nicht destruktive Tests zu analysieren.
Entsprechendes gilt für die Dienstleistungen der Klasse 42 wie Analysedienstleistungen auch hier wird ausgedrückt, dass es sich um solche handelt, die sich insbesondere auf die Analyse nicht zerstörerischen Tests spezialisieren.
Daher würden die maßgeblichen Verbraucher das Zeichen als Hinweis auf Art und beabsichtigten Zweck der betreffenden Waren und Dienstleistungen wahrnehmen.
Da das Zeichen eine klare beschreibende Bedeutung hat, hat es keine Unterscheidungskraft und kann daher gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b UMV nicht eingetragen werden, da es nicht in der Lage ist, die Hauptfunktion einer Marke zu erfüllen, die darin besteht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen seiner Wettbewerber zu unterscheiden.
Das Zeichen, für das Schutz beantragt wird, ist daher in seiner Gesamtheit beschreibend, hat keine Unterscheidungskraft und ist nicht in der Lage, die Waren und Dienstleistungen, gegen die eine Beanstandung im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV erhoben wurde, zu unterscheiden.
Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung eine Stellungnahme einreichen. Wenn Sie keine Stellungnahme einreichen, wird die Anmeldung vollständig zurückgewiesen.
Die relevanten Verbraucher werden den Begriff NDT Analytics so verstehen, dass es sich um solche Waren und Dienstleistungen handelt, die in der Lage sind, nicht destruktive Tests zu analysieren bzw. Analysedienstleistungen, die sich auf diese Art von Tests spezialisiert haben.
Die Anmelderin hat innerhalb der Frist nicht geantwortet. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 547 514 für alle Waren und Dienstleistungen der Anmeldung zurückgewiesen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Claudia MARTINI