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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 06/03/2018
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MSPLAW Stephansplatz 6/3/7 A-1010 Wien AUSTRIA |
Anmeldenummer: |
017595224 |
Ihr Zeichen: |
RBO-MARK |
Marke: |
RENTABOX24 |
Art der Marke: |
Word mark |
Anmelderin: |
RB One GmbH Plößlgasse 17/23 A-1040 Wien AUSTRIA |
Das Amt beanstandete am 19.12.2017 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden und nicht unterscheidungsfähigen Charakter gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 17 595 224 für alle Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 39 Vermietung von Lagern.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Catrin POHL