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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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Vollständige Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke gemäß Artikeln 7 und 42 der Unionsmarkenverordnung Nr. 2017/1001 (UMV)
Alicante, 03/01/2019
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Frau RAin Astrid NITZ Goldbacher Str. 14 63739 Aschaffenburg Deutschland |
Anmeldenummer |
17912000 |
Marke |
from cold to close |
Anmelder |
Norbert Schuster Friedensstrasse 15 63801 Kleinostheim Deutschland |
Sachverhalt
Das Amt beanstandete am 15. Juni 2018 die Anmeldung unter Berufung auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7(1)(b) und auf beschreibenden Charakter gemäß Artikel 7(1)(c) UMV, so wie gemäß Artikel 7(2) UMV.
Am 15. August 2018 reichte der Anmelder eine Stellungnahme ein, in der er u.a. das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis negativ einschränkte.
Am 25. September 2018 erging eine weitere Beanstandung, diesmal auch auf Grund der Täuschungsgefahr (Artikel 7(1)(g) UMV). Diese Beanstandung liegt ebenfalls bei.
Die Äußerungsfrist für diese zweite Beanstandung ist am 25. November 2018 abgelaufen, ohne daß das Amt entweder eine Eingabe auf die Beanstandung, ein Fristverlängerungsgesuch oder einen Verzicht auf die Anmeldung erhalten hat.
Entscheidung
Gemäß Artikel 94(1) UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich der Anmelder äußern konnte.
Die Anmeldung wird daher aus den in der Mitteilung vom 25. September 2018 erwähnten Gründen gemäß den Artikeln 7(1)(b), 7(1)(g), 7(2) und 42 UMV für alle Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
9
Software, nicht für Akquiseschulung.
35
Unternehmens- und Managementberatung; Unternehmensberatung für die Gründung von Franchise-Unternehmen; Unternehmensberatung in Bezug auf den Betrieb von Franchise-Unternehmen, alle vorgenannten Dienstleistungen ohne Bezug auf Akquise(schulung).
41
Erstellung von Schulungsmaterialien zur Verteilung in Fachseminaren; Veröffentlichung von Schulungsmaterialien; Computergestützte Ausbildung; Coaching [Ausbildung]; Ausbildung und Unterricht; Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen; Durchführung von Seminaren; Veranstaltung von Seminaren; Vorbereitung von Seminaren; Organisation von Seminaren und Konferenzen; Planung von Seminaren für Ausbildungszwecke; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation von Kursen und Seminaren; Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops; Ausbildungsdienstleistungen von Weiterbildungsinstituten; Organisation von Seminaren [Weiterbildung]; Festlegung von Ausbildungsstandards, alle vorgenannten Dienstleistungen nicht für Akquiseschulung.
Weil der Anmelder nicht fristgerecht geantwortet hat, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme des Amtes und wird ausdrücklich auf die Begründung des Beanstandungsschreibens vom 25. September 2018 Bezug genommen.
Beschwerdebelehrung (Artikel 94(3) UMV)
Gemäß Artikel 66-68 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Darüber hinaus ist innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst mit der Zahlung der Beschwerdegebühr in Höhe von EUR 720,00 als eingelegt.
Robert KLIJN BRINKEMA