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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 10/06/2020
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Picanova GmbH Hohenzollernring 25 D-50672 Köln ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018157613 |
Ihr Zeichen: |
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Marke: |
Panoramabooks
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
Picanova GmbH Hohenzollernring 25 D-50672 Köln ALEMANIA |
Das Amt beanstandete mit Schreiben vom 31/01/2020 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, teilweise für nicht eintragungsfähig erachtet.
Die angesprochenen englischsprachigen Verkehrskreise werden die Markenbezeichnung in Verbindung mit den genannten Waren und Dienstleistungen als Hinweis darauf verstehen, dass es sich bei den angebotenen Büchern um „Panoramabooks“ handelt und sich das Drucken von digitalen und anderen Büchern insbesondere auf „Panoramabooks“ bezieht. Die Bezeichnung „Panoramabooks“ beschreibt eine bestimmte Kategorie von Büchern und Fotobüchern. Diese werden oder können von verschiedenen Unternehmen angeboten werden.
Das Zeichen, für das Schutz beantragt wird, ist in seiner Gesamtheit beschreibend, hat keine Unterscheidungskraft und ist nicht in der Lage, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV beanstandeten Waren und Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist zu den genannten Eintragungshindernissen Stellung zu nehmen. Eine weitere Erörterung seitens des Amtes erübrigt sich damit. Auf die beigefügte Beanstandung wird Bezug genommen.
Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die oben genannte Unionsmarke für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 16 Bücher.
Klasse 40 Auftragsdrucken von digitalen Büchern; Druck von Büchern.
Die Markenanmeldung kann für die verbleibenden Waren/Dienstleistungen fortfahren, nämlich für
Klasse 16 Druckereierzeugnisse; Banner aus Papier; Bedruckte Karten; Bedruckte Werbetafeln aus Papier; Bedruckte Werbetafeln aus Pappe; Drucke; Gedruckte Kalender; Fotografien [Abzüge]; Gerahmte Poster; Gedruckte Werbematerialien; Gerahmte und ungerahmte Fotografien; Kalender; Kalender, die an der Wand angebracht werden; Plakate; Plakate aus Pappe; Poster aus Papier; Leinwanddrucke.
Klasse 20 Schilder aus Holz oder Kunststoff; Kissen; Bilder- und Fotorahmen; Bilderrahmen; Bilderrahmen aus Edelmetall; Bilderrahmen aus Metall; Bilderrahmen aus nicht metallischen Materialien; Bilderrahmen, nicht aus Edelmetall; Bilderrahmenstabilisatoren; Fotorahmen; Fotorahmen aus Holz; Fotorahmen aus Metall; Halter für Fotografien [Rahmen]; Rahmenlose Bilderhalter.
Klasse 40 Aufdrucken von Mustern auf Teppiche; Auftragsdrucken von Dokumenten; Bereitstellung von Informationen zu Druckdienstleistungen; Buchbindearbeiten; Digitaldruck; Druck von digital gespeicherten Bildern und Fotografien; Drucken von Bildern auf Gegenständen; Drucken von Fotos von digitalen Medien; Druckweiterverarbeitung [Binden]; Druckweiterverarbeitung [Falzen]; Druckweiterverarbeitung [Schneiden]; Designdruck für Dritte; Erstellen von fotografischen Abzügen; Kollation [Einbinden] von gedruckten Materialien; Rahmen von Bildern.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Alma - Lydia HASSENPFLUG EZQUERRO