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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 26/05/2020
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Dr. Lohs Dubrowsky & Partner PartG mbB Sophienstr. 3 D-76530 Baden-Baden ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018188109 |
Ihr Zeichen: |
11-20 |
Marke: |
Vodka Forest
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Art der Marke: |
Wortmarke |
Anmelderin: |
ticer GmbH Große Austraße 21a D-76571 Gaggenau ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 06.02.2020 die Anmeldung unter Berufung auf Täuschungsgefahr gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g UMV in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 UMV. Die Beanstandung wird im beiliegenden Schreiben begründet und stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Entscheidung dar.
Das Amt macht geltend, dass die maßgeblichen Verbraucher den relevanten Teil „Vodka“ des Zeichens „Vodka Forest“ als täuschend wahrnimmt, wenn es in Verbindung mit den beanstandeten Waren der Klasse 32 verwendet würde, da es klar die Information vermittelt, dass die unter diesem Zeichen benannten Waren Wodkas sind oder zumindest Wodka enthalten. Stattdessen sind die Waren, gegen die Einwand erhoben wurde, kein Wodka, da die Herstellungsprodukte und Herstellungsverfahren andere sind.
Der Anmelder hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe g UMV und Artikel 7 Absatz 2 wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 188 109 teilweise für folgende Waren zurückgewiesen, nämlich für:
Klasse 33 Liköre; Koreanische destillierte Spirituosen [Soju]; Aguardiente [Spirituosen aus Zuckerrohr]; Chinesische Spirituosen auf Sorghum- Basis; Chinesische Sorghum-Spirituosen [Gaolian-Jiou]; Shochu [Spirituosen]; Destillierte Reisspirituosen [Awamori]; Baijiu [destilliertes alkoholisches Getränk chinesischer Art]; Baijiu [chinesisches destilliertes alkoholisches Getränk]; Kräuterliköre; Liköre; Reisalkohol; Verdauungslikör.
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Die Anmeldung kann für die übrigen Waren und Dienstleistungen fortgesetzt werden, nämlich für:
Klasse 33 Fermentierte Spirituosen; Spirituosen Destillierte alkoholische Getränke auf Getreidebasis; Destillierte Getränke; Aperitifs auf der Grundlage eines destillierten alkoholischen Likörs; Trinkspirituosen; Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Alkoholische Mixgetränke; Alkoholhaltige Geleegetränke; Alkoholische Zuckerrohrgetränke; Alkoholische kohlensäurehaltige Getränke, ausgenommen Bier; Getränke mit geringem Alkoholgehalt; Verdauungsschnaps; Schnaps.
Klasse 39 Anlieferung von Spirituosen.
Klasse 40 Dienstleistungen einer Spirituosen-Brennerei.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Kristin KROLZIK