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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer
Unionsmarke
(Artikel 7 und Artikel 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 03/07/2020
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Messner Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jüngels-Str. 6 D-55126 Mainz ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018215420 |
Ihr Zeichen: |
166/08TH |
Marke: |
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Insumed GmbH Jean-Pierre-Jungels-Str. 6 D-55126 Mainz ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 02/04/2020 die Anmeldung unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet.
Im vorliegenden Fall würde der maßgebliche deutschsprachige Verbraucher das Zeichen folgendermaßen verstehen: Topform.
Die oben genannte Bedeutung des Wortes „Bestform“, aus dem die Marke besteht, wird durch den folgenden Wörterbucheintrag belegt:
Bestform „hervorragende, beste Form“ (Angaben aus Duden, abgerufen am 02/04/2020 unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Bestform).
Das Zeichen würde in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information vermitteln, dass die betreffenden Waren und Dienstleistungen dem Verbraucher zur körperlichen oder gesundheitlichen Bestform verhelfen. Daher würde das Zeichen in der Wahrnehmung des maßgeblichen Verbrauchers unbeschadet einer Stilisierung, die aus den fetten Großbuchstaben des Wortes „BESTFORM“ besteht, Informationen über die Bestimmung der betreffenden Waren und Dienstleistungen vermitteln.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 215 420 für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen:
Klasse 5 Diätgetränke für medizinische Zwecke; Medizinische Getränke; Diätnahrungsmittel für medizinische Zwecke; Diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Diätetische Ergänzungsmittel zum Mischen von Getränken; Diätetische Nahrungsmittelpräparate für medizinische Zwecke; Diätische Substanzen für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsergänzungsmittel für diätetische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für Sportler; Nahrungsergänzungsmittel aus Proteinen; Nahrungsergänzungsmittel mit Eiweißpulver; Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel; Vitaminpräparate; Vitaminpräparate in Form von Nahrungsergänzungsstoffen; Chemische Präparate für medizinische Zwecke; Chemische Präparate für pharmazeutische Zwecke; Chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse; Chemisch-pharmazeutische Präparate; Kapseln für medizinische Zwecke; Tinkturen für medizinische Zwecke; Pharmazeutische Erzeugnisse; Nahrungsergänzungsgetränke; Eiweißergänzungsshakes; Eiweißpräparate für medizinische Zwecke; Nährstoff-Energieriegel als Nahrungsergänzungsmittel; Nahrungsmittel für Diabetiker.
Klasse 35 Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf diätetische Erzeugnisse.
Klasse 44 Ernährungsberatung; Gesundheitsberatung; Gesundheits- und Schönheitspflege; Ärztliche Versorgung; Vermietung von medizinischen Geräten; Vermietung von medizinischen Maschinen und Apparaten; Dienstleistungen in Bezug auf Gewichtsreduzierung; Ernährungs- und Diätberatung; Zurverfügungstellen von Informationen in Bezug auf diätetische - und Nahrungsergänzungsmittel; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Diät- und Ernährungsberatung.
Die Bearbeitung der Anmeldung wird entsprechend für die folgenden Waren und Dienstleistungen fortgesetzt:
Klasse 9 Messinstrumente; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Computerprogramme [herunterladbar]; Computerprogramme [gespeichert]; Computersoftware; Messwinkel; Messgeräte; Elektronische Messgeräte; Elektrische Messgeräte; Digitale Messgeräte; Datenverarbeitungssoftware; Datenverarbeitungssoftware für grafische Darstellungen; Cloud-Server.
Klasse 32 Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Fruchtgetränke; Limonaden; Limonadensirupe; Alkoholfreie Fruchtextrakte.
Klasse 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware; Entwurf, Entwicklung und Programmierung von Computersoftware; Computersoftwareberatung; Durchführung chemischer Analysen; Aktualisierung von Computersoftware; Messdienstleistungen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Ivo TSENKOV