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HAUPTABTEILUNG KERNGESCHÄFT |
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L123 |
Zurückweisung der Anmeldung einer Unionsmarke
(Artikel 7 und 42 Absatz 2 UMV)
Alicante, 15/09/2020
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BETTINGER SCHEFFELT MÜLLER PARTNERSCHAFT MBB RECHTSANWÄLTE Bavariaring 14 D-80336 München ALEMANIA |
Anmeldenummer: |
018221117 |
Ihr Zeichen: |
F60695EM |
Marke: |
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Art der Marke: |
Bildmarke |
Anmelderin: |
Freistaat Bayern, vertreten d. Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstr. 2 D-80539 München ALEMANIA |
Das Amt beanstandete am 21/04/2020 die Anmeldung unter Berufung auf den beschreibenden Charakter sowie auf fehlende Unterscheidungskraft gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV, da es die angemeldete Marke aus den im beiliegenden Schreiben genannten Gründen, das integraler Bestandteil der vorliegenden Entscheidung ist, für nicht eintragungsfähig erachtet (Kopie der amtlichen Beanstandung in der Beilage):
Im vorliegenden Fall vermittelt das Zeichen in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verbraucher die Information, dass die strittigen Dienstleistungen die Bereitstellung des Zugriffs auf ein Wildtier-(Internet-)Portal zum Thema Wildtiere beinhalten. Infolgedessen beschreibt das Zeichen in der Wahrnehmung des maßgeblichen Verbrauchers unbeschadet bestimmter, aus zwei verschiedenen Farben und einer übereinander angeordneter Schreibweise bestehender Bildbestandteile die Art und den beabsichtigten Zweck der betreffenden Dienstleistungen.
Mit dem Schreiben wurde der Anmelderin die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme mit einer Frist bis zum 21/08/2020 einzureichen.
Gemäß Artikel 94 UMV obliegt es dem Amt, eine mit Gründen zu versehende Entscheidung zu treffen, zu denen sich die Anmelderin äußern konnte.
Die Anmelderin hat es versäumt, innerhalb der Frist Stellung zu nehmen. Aus den oben genannten Gründen und gemäß Artikel 7 Absatz 1 UMV Buchstaben b und c sowie Artikel 7 Absatz 2 UMV wird hiermit die Anmeldung für die Unionsmarke Nr. 18 221 117 für die folgenden Dienstleistungen zurückgewiesen.
Klasse 38 Bereitstellung des Zugriffs auf ein Internetportal.
Die Anmeldung kann für die folgenden Waren und Dienstleistungen fortgesetzt werden:
Klasse 9 Software; Mobile Anwendungen für Bildungszwecke; Tablet-Anwendungen für Bildungszwecke; Herunterladbare mobile Anwendungen für die Übertragung von Informationen.
Klasse 16 Schreibgeräte; Druckereierzeugnisse; Papier- und Schreibwaren sowie Lehr- und Unterrichtsmittel; Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle; Schreib- und Stempelausrüstung; Lehr- und Unterrichtsausrüstung; Foto- und Sammleralben; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren]; Blöcke [Papier- und Schreibwaren]; Fächermappen aus Papier; Gedruckte Kalender; Kleine Briefkarten; Klebende Notizblöcke; Lesezeichen; Leere Papiernotizbücher; Memo-Blöcke; Monatskalender; Notizkarten; Notizzettel; Ordner [Büroartikel]; Papier- und Schreibwaren; Schreibhefte; Schreibblöcke; Skizzenbücher; Schülerbedarf [Papier- und Schreibwaren]; Schreibmaterialien; Schreibtischsets; Schreibtischunterlagen; Schreibwarenkästen; Schreibwarenetuis; Taschenterminkalender; Taschennotizbücher; Tagesplaner; Wochenkalender; Zeichenlineale; Zeichendreiecke; Zeichenblöcke.
Klasse 25 Kopfbedeckungen; Bekleidungsstücke.
Klasse 28 Spielwaren, Spiele und Spielzeug.
Klasse 41 Bereitstellen elektronischer Publikationen [nicht herunterladbar]; Ausbildung, Erziehung; Bereitstellen von Online-Veröffentlichungen; Bereitstellung von elektronischen Publikationen.
Gemäß Artikel 67 UMV können Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Gemäß Artikel 68 UMV ist die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung dieser Entscheidung schriftlich beim Amt einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss in der Verfahrenssprache eingereicht werden, in der die Entscheidung, die Gegenstand der Beschwerde ist, ergangen ist. Innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung ist die Beschwerde schriftlich zu begründen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn die Beschwerdegebühr von 720 EUR entrichtet worden ist.
Manuel LOCHER